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Eine junge Frau mit Kind auf dem Schoss sitzt am Schreibtisch,. Sie schaut auf einen Bescheid.

Bürgergeld wird ersetzt: Das ändert sich jetzt für Sie

Neue Grundsicherung kommt
Der Bundestag hat die Bürgergeld-Reform beschlossen. Rund 5,5 Millionen Menschen sind betroffen. Was sich ab Sommer 2026 wirklich verändert.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Aus dem Bürgergeld wird die neue Grundsicherung.

  • Wer Unterstützung bekommt, muss aktiv mithelfen, wieder in Arbeit zu kommen. Wer Termine versäumt oder Pflichten ignoriert, bekommt bis zu 30 Prozent weniger Geld, im schlimmsten Fall sogar gar nichts.

  • Die Sätze bleiben gleich. Ein neuer Antrag ist für bisherige Bezieher nicht nötig.

Das Bürgergeld gehört bald der Vergangenheit an. Der Bundestag hat am 5. März 2026 mit 321 zu 268 Stimmen eine umfangreiche Reform beschlossen. Aus dem Bürgergeld wird die neue Grundsicherung. Damit kommen deutlich strengere Regeln. Betroffen sind rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland. Die wichtigsten Änderungen treten schrittweise ab dem 1. Juli 2026 in Kraft.

Warum kommt die Reform überhaupt?

Das Bürgergeld wurde erst 2023 eingeführt und sollte weniger harsch sein als das frühere Arbeitslosengeld 2, das auch als Hartz IV bekannt war. Kritiker bemängelten jedoch, dass zu wenig Druck auf Menschen ausgeübt werde, eine Arbeit anzunehmen. Außerdem gab es Berichte über Missbrauch der Sozialleistung.

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD will daher mit der Reform die Auflagen für die Bezieherinnen und Bezieher erhöhen. So soll erreicht werden, dass alle, die arbeiten können, auch einer Arbeit nachgehen, sofern sich eine findet.

Neuer Name, neues System

Hinter dem neuen Namen steckt aber auch ein anderes Grundprinzip: Wer Geld vom Staat bekommt, muss im Gegenzug aktiv mithelfen, möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen.

Qualifizierungen und Weiterbildungen sind zwar weiterhin möglich. Sie kommen aber erst dann infrage, wenn eine direkte Vermittlung in eine Stelle nicht möglich ist. Dieser sogenannte Vermittlungsvorrang gilt besonders für unter 30-Jährige.

Jobcenter sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben. Die persönliche Anhörung muss aber nicht zwingend auch stattgefunden haben. Betroffene sollen den Leistungsentzug also nicht durch Untertauchen verhindern können.

Namenswirrwarr
Es gibt bereits eine Grundsicherung

In Deutschland gibt es schon seit mehreren Jahren eine Grundsicherung. Diese Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung richtet sich an Rentner sowie voll erwerbsgeminderte Menschen, die zu wenig Einkommen oder Vermögen haben. 

Wen betrifft die Reform – und wie?

Die Reformen klingen erstmal nach viel. Aber: Wer sich kooperativ verhält, zum Jobcenter-Termin erscheint und aktiv auf Jobsuche ist, spürt kaum einen Unterschied. Für diese Menschen ändert sich am Alltag wenig. Die monatliche Zahlung bleibt gleich.

Stärker unter Druck geraten Menschen, die Termine nicht wahrnehmen, Bewerbungsauflagen ignorieren oder Förderkurse ablehnen. Für sie drohen spürbare Kürzungen bis hin zur kompletten Streichung der Leistung.

Besondere Regelungen gelten für folgende Gruppen:

  • Eltern: Wer kleine Kinder betreut, muss erst nach dem 14. Lebensmonat des Kindes wieder Arbeit suchen. Das Kabinett hatte ursprünglich den vollendeten 12. Monat vorgesehen; der Bundestag hat dies leicht abgemildert; etwa, um die Zeit für die Kita-Eingewöhnung zu berücksichtigen.
  • Psychisch Kranke: Sie sollen besonders geschützt sein und haben die Möglichkeit, ihre Situation zu erklären, bevor Sanktionen greifen. Jobcenter können ärztliche oder psychologische Untersuchungen anordnen.
  • Junge Leute unter 30: Für sie gilt der Vermittlungsvorrang besonders. Wenn eine Weiterbildung die bessere Option ist, kann diese bevorzugt werden. Grundsätzlich gilt aber: Arbeitsaufnahme zuerst.
  • Alleinstehende: Sie sind verpflichtet, in Vollzeit zu arbeiten, sofern dies zumutbar ist.
Konkret
Fallbeispiele, was sich mit der Grundsicherung ändert

Beispiel 1: Thomas, 38, alleinstehend

Thomas ist seit sechs Monaten arbeitslos und bekommt Bürgergeld. Er erscheint regelmäßig zu seinen Jobcenter-Terminen und schreibt Bewerbungen. Für Thomas ändert sich kaum etwas. Er bekommt weiterhin seine 563 Euro im Monat und wird bei der Jobsuche unterstützt.

Neu ist aber: Seine Ersparnisse werden ab sofort von Anfang an geprüft. Die frühere Schonfrist bei Vermögen gibt es nicht mehr.

Beispiel 2: Sabine, 45, zwei Jobcenter-Termine verpasst

Sabine hat in den letzten Wochen zweimal ohne Entschuldigung ihren Termin beim Jobcenter nicht wahrgenommen. Nach der neuen Regelung greift ab dem zweiten verpassten Termin eine Kürzung von 30 Prozent für einen Monat. Das bedeutet: Statt 563 Euro bekommt sie dann nur noch rund 394 Euro.

Passiert dies wiederholt, kann das Jobcenter die Zahlungen komplett einstellen – auch die Mietübernahme. Das ist die härteste mögliche Konsequenz.

Bekommen Grundsicherungsbezieher weniger Geld?

Nein, zumindest nicht automatisch. Die monatlichen Grundbeträge bleiben unverändert:

  • Alleinstehende und Alleinerziehende: 563 Euro
  • Menschen in einer Partnerschaft (pro Person): 506 Euro
  • Minderjährige Kinder: je nach Alter zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag

Kürzungen drohen nur, wenn jemand seine Pflichten nicht erfüllt, zum Beispiel Termine versäumt oder Bewerbungsauflagen ignoriert.

Was ändert sich beim Vermögen?

Beim bisherigen Bürgergeld galt eine Karenzzeit im ersten Bezugsjahr. In dieser Zeit blieb Vermögen bis zu 40.000 Euro unangetastet. Mit der Reform fällt diese Schonfrist vollständig weg. Wer Grundsicherung beantragt, muss sein Vermögen von Beginn an offenlegen und grundsätzlich einsetzen, bevor staatliche Leistungen gezahlt werden.

Künftig soll sich das Schonvermögen nach dem Alter der Antragsteller richten. Folgende Freibeträge könnten gelten:

  • bis 20 Jahre: 5.000 Euro
  • bis 40 Jahre: 10.000 Euro
  • bis 50 Jahre: 12.500 Euro
  • über 50 Jahre: 20.000 Euro

Hinweis der Redaktion: Die genannten Freibeträge stammen aus dem Regierungsentwurf.

Muss ich mein eigenes Haus oder meine Wohnung verkaufen?

Nein, selbst genutztes Wohneigentum bleibt geschützt, sofern es als angemessen gilt. Maßgeblich sind dabei unter anderem Größe der Immobilie und Zahl der Bewohner.

Was ändert sich bei der Miete?

Auch bei den Wohnkosten gelten künftig strengere Regeln. Die neue Regel sieht vor, dass die Jobcenter höchstens das 1,5-Fache der örtlichen Mietobergrenze übernehmen.

Die bisherige Regelung fällt somit weg: Beim Bürgergeld konnten Jobcenter in den ersten zwölf Monaten auch höhere Bestandsmieten übernehmen. Diese Übergangsphase gibt es künftig nicht mehr. Gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann diese Regel für viele Haushalte zusätzlichen Druck bedeuten.

Liegt die Miete deutlich über der zulässigen Grenze, müssen Betroffene ihre Kosten senken. Möglich sind zum Beispiel ein Umzug in eine günstigere Wohnung oder die Untervermietung von Wohnraum.

Was plant die Regierung gegen Schwarzarbeit?

Das Gesetz enthält auch neue Maßnahmen gegen Schwarzarbeit bei Leistungsbeziehenden. Neu ist: Vermieter müssen bei Prüfungen stärker mitwirken, wenn Behörden Informationen benötigen. Sie können verpflichtet werden, Auskünfte zu geben und Unterlagen vorzulegen. Verstöße gegen diese Pflichten können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Muss die Grundsicherung neu beantragt werden?

Wer aktuell Bürgergeld bezieht, wird automatisch in das neue System überführt. Es ist kein eigener Antrag nötig.

Wann tritt die Reform alles in Kraft?

Das Gesetz soll schrittweise ab dem 1. Juli 2026 wirksam werden. Der Bundesrat muss noch darüber abstimmen, kann die Reform jedoch nicht blockieren. Details können sich jedoch noch ändern.

 

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Stand: 05. März 2026

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