
Kinder:
Bitte geben Sie nur Kinder an,
für die Sie aktuell Kindergeld bekommen.

Jahresgehalt Brutto (ca.):
Bitte geben Sie hier das gesamte Jahreseinkommen vor
dem Steuerabzug ein, das Sie oder ihr Ehepartner aus
nichtselbstständiger, sozialversicherungspflichtiger Arbeit als
Arbeitnehmer beziehen. Also keine Einkünfte aus Vermietung,
selbstständiger Arbeit, Wertpapiergeschäften o.ä.
Tipp: Auch Beamte und einige Freiberufler können mit
attraktiver Förderung riestern, die Berechnung erfolgt etwas
anders als bei Angestellten - vereinbaren Sie einfach
einen Beratungstermin bei Ihrem Berater.

RV-Pflicht:
Rentenversicherungspflichtiges
Einkommen des Partners.

Jahresgehalt Brutto (ca.):
Bitte geben Sie hier das gesamte Jahreseinkommen vor
dem Steuerabzug ein, das Sie oder ihr Ehepartner aus
nichtselbstständiger, sozialversicherungspflichtiger Arbeit als
Arbeitnehmer beziehen. Also keine Einkünfte aus Vermietung,
selbstständiger Arbeit, Wertpapiergeschäften o.ä.
Tipp: Auch Beamte und einige Freiberufler können mit
attraktiver Förderung riestern, die Berechnung erfolgt etwas
anders als bei Angestellten - vereinbaren Sie einfach
einen Beratungstermin bei Ihrem Berater.


















0

1.200 Euro
Eigenbetrag
pro Jahr (effektiv)
945 Euro
Staatliche Riester-
Förderung
900 Euro
jährlicher Vorsor-
betrag
| 0 | Euro | zahlbarer Eigenbetrag pro Jahr | ||
| + | 0 | Euro | persönliche Zulage pro Jahr | |
|
Jede Person mit einem Riestervertrag erhält 154 Euro persönliche Zulage pro Jahr. Bei Ehepartnern haben beide Personen einen eigenen Riestervertrag. Auch dann, wenn einer der Partner kein Einkommen hat und somit nur einen Mindestbetrag von 5 Euro pro Monat einzahlt. |
||||
| + | 0 | Euro | Kinderzulage pro Jahr | |
|
Die Zulage kann unter den Eltern aufgeteilt werden. Je nach persönlicher Situation empfehlen sich dafür bestimmte Herangehensweisen. Ihr Berater gibt Ihnen hierfür eine Empfehlung und erklärt Ihnen genau die Vorteile der einzelnen Varianten. |
||||
| = | 0 | Euro | Altersvorsorgebeitrag pro Jahr | |
|
Diese Summe fließt in Ihre Altersvorsorge und sichert Ihren späteren Wohlstand. Ganz egal, für welches Riesterprodukt Sie sich entscheiden. Wenn dieser Betrag für Sie oder ihren Ehepartner noch unter den 2.100 Euro liegt, die der Gesetzgeber als Obergrenze festgelegt hat, können Sie diese Grenze bei wachsendem Einkommen auch später noch erreichen. Durch die 4%-Regel fließt bei wachsendem Einkommen auch mehr Geld in Ihre Vorsorge, schließlich wachsen damit auch Ihre persönlichen Ansprüche für Ihren Ruhestand. |
||||
| Ihre Daten | Ihr Partner | ||||||
| 0 | Euro | + | 0 | Euro | zahlbarer Eigenbetrag pro Jahr | ||
| + | 0 | Euro | + | 0 | Euro | persönliche Zulage pro Jahr | |
|
Jede Person mit einem Riestervertrag erhält 154 Euro persönliche Zulage pro Jahr. Bei Ehepartnern haben beide Personen einen eigenen Riestervertrag. Auch dann, wenn einer der Partner kein Einkommen hat und somit nur einen Mindestbetrag von 5 Euro pro Monat einzahlt. |
|||||||
| + | 0 | Euro | + | 0 | Euro | Kinderzulage pro Jahr | |
|
Die Kinderzulage wird grundsätzlich einem Elternteil zugewiesen. Je nach persönlicher Situation empfehlen sich dafür bestimmte Herangehensweisen. Ihr Sparkassenberater gibt Ihnen hierfür eine Empfehlung und erklärt Ihnen genau die Vorteile der einzelnen Varianten. |
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| = | 0 | Euro | = | xx.xxx | Euro | Altersvorsorgebetrag pro Jahr | |
|
Diese Summe fließt in Ihre Altersvorsorge und sichert Ihren späteren Wohlstand. Ganz egal, für welches Riesterprodukt Sie sich entscheiden. Wenn dieser Betrag für Sie oder Ihren Ehepartner noch unter den 2.100 Euro liegt, die der Gesetzgeber als Obergrenze festgelegt hat, können Sie diese Grenze bei wachsendem Einkommen durch aus später noch erreichen. Durch die 4%-Regel fließt bei wachsendem Einkommen auch mehr Geld in Ihre Vorsorge, schließlich wachsen damit auch Ihre persönlichen Ansprüche für Ihren Ruhestand. |
|||||||

Ihre Riesterbeträge sind steuerlich absetzbar.
Das wirkt sich positiv auf Ihren Lohnsteuerjahresausgleich aus.
| 0 | Euro | zahlbarer Eigenbetrag pro Jahr | ||
| - | 0 | Euro | Steuervorteil (berechnet für 0) | |
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Diese Förderung erhalten Sie im Rahmen Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs. Anders als bei direkten Zulagen bekommen Sie zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend erstattet. Grundsätzlich steigt die Steuerersparnis mit wachsendem Einkommen. Darüber hinaus kompensiert die Steuererleichterung in den meisten Fällen den Wegfall der Kinderzulage nach dem Ablauf der Kindergeldzeit. |
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| = | 0 | Euro | Altersvorsorgebetrag pro Jahr | |
| Durch die Gesamt-Riester-Förderung von XXXX Euro pro Jahr übernimmt der Staat 31% Ihrer Beiträge. |
Diese Förderung sichern Sie sich mit einem monatlichen Sparbetrag von XXXX Euro. |
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