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Lächelnder Mann mit Bart in blauem Jeansanzug und schwarzem Hut, der Holzlöffel mit Instrumenten schnitzt und in die Kamera schaut.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

  • Bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit

  • Finanzieller Schutz durch monatliche Rente

  • Flexible Laufzeit und Höhe der Leistungen

Wer früh beginnt, zahlt weniger

Alle Inhalte im Überblick

Ihre Vorteile

Weil Ihre Arbeitskraft Ihr finanziell wertvollstes Gut ist

Was passiert, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können? Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht selten aus, um den Lebensstandard zu halten. Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung werden außerdem mehr als 40 Prozent der Anträge abgelehnt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (auch: BU-Versicherung oder BU) bietet die Lösung: Sie sichert Ihre Arbeitskraft zuverlässig ab – und zählt damit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Vorteile einer BU-Versicherung

  • Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit

    Können Sie aufgrund einer Krankheit oder in Folge eines Unfalls dauerhaft nicht mehr in Ihrem letzten Beruf arbeiten, zahlt Ihnen die BU eine monatliche Rente.

  • Leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit

    Die BU leistet auch dann, wenn Sie zu 50 Prozent berufsunfähig sind, also Ihre bisherigen Tätigkeiten nur noch in deutlich reduziertem Umfang ausüben können.

  • Für junge Menschen besonders günstig

    Schließen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger eine BU in jungen Jahren ab, sind sie früh geschützt und sichern sich niedrige Beiträge.

  • Kombinierbar mit einer Lebensversicherung

    Bei entsprechender Vereinbarung können Sie die BU mit einer Lebens- oder Rentenversicherung koppeln. So erhalten Sie auch Leistungen, wenn Sie nicht berufsunfähig werden.

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Eine BU ist für fast jeden und jede unverzichtbar. Wir beraten Sie gern zu passenden Tarifen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist

Kaum ein Risiko wird im Alltag so stark unterschätzt wie das einer Berufsunfähigkeit. Etwa jede vierte erwerbstätige Person wird mindestens einmal im Leben berufsunfähig (Quelle: GDV, 2025). Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren letzten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Gründe können psychische oder physische Krankheiten oder ein Unfall sein. Es kann Menschen in jedem Alter treffen.

Was passiert in solchen Fällen? Angestellte bekommen in so einer Situation zunächst 6 Wochen lang weiter ihr Gehalt vom Arbeitgeber. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld – maximal jedoch für 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch (SGB V) § 48. Und danach? Im besten Fall haben Sie Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Doch selbst dann reicht diese selten aus, um den Lebensstandard zu halten. Wenn Sie sich nicht selbst abgesichert haben, stehen Sie nun oft vor einem Problem.

Mit einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es gar nicht erst zu dieser Versorgungslücke. Die BU zahlt Ihnen die vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren letzten Beruf für üblicherweise mindestens 6 Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Sie ist damit für fast alle unverzichtbar, die ihr Einkommen zum Leben brauchen.

Wann die BU-Versicherung zahlt – und wann nicht [1]

Ihre Versicherung zahlt in der Regel eine monatliche Rente, wenn ...

  • … Sie aufgrund einer psychischen oder physischen Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind, 

  • … Sie mindestens 6 Monate am Stück aufgrund derselben Ursache berufsunfähig sind,

  • … Sie bei Vertragsabschluss wahre Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht und keine bestehenden Krankheiten verschwiegen haben,

  • … die Ursache Ihrer Berufsunfähigkeit nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurde,

  • … Sie Nachweise und Unterlagen erbringen können, um Ihre Berufsunfähigkeit zu belegen

  • … und Sie die Ursache Ihrer Berufsunfähigkeit nicht absichtlich herbeigeführt haben.

Ihre Versicherung zahlt in der Regel nicht, wenn ...

  • … Sie zu weniger als 50 Prozent berufsunfähig sind.

  • … Sie weniger als 6 Monate am Stück aufgrund derselben Ursache nicht in Ihrem Beruf arbeiten können.

  • … Sie bei Vertragsabschluss falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht oder bestehende Krankheiten verschwiegen haben.

  • … Ihre Berufsunfähigkeit eine Ursache hat, die im Versicherungsvertrag explizit ausgeschlossen ist.

  • … Sie Ihre Berufsunfähigkeit nicht nachweisen können. 

  • … Sie die Ursache Ihrer Berufsunfähigkeit absichtlich herbeigeführt haben.

0Jahre

sind Versicherte durchschnittlich bei Abschluss ihrer BU-Versicherung 

Quelle: GDV, 2025

4 wichtige Aspekte bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesundheitsprüfung: 

Vor Abschluss einer BU stellen Versicherer normalerweise Fragen zum Gesundheitszustand. Sie möchten zum Beispiel wissen, wegen welcher Erkrankungen Sie in den vergangenen Jahren in ärztlicher Behandlung waren. Wichtig ist, dass Sie diese Fragen sehr genau und gewissenhaft beantworten, sonst droht Ihnen der Verlust Ihres BU-Schutzes.

Wahl der Rentenhöhe:

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer bestimmen Sie über die Höhe der monatlichen Rente, die Ihnen bei Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird. Als Faustformel gilt: Sie sollten zwischen 75 und 80 Prozent Ihres monatlichen Nettoeinkommens durch die BU absichern. So können Sie meist sicherstellen, dass Sie Ihren laufenden Verpflichtungen im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter nachkommen können.

Möglichkeit zur Anpassung:

Planen Sie bei der Berechnung der Rentenhöhe möglichst einen Inflationsausgleich ein. In vielen BU-Verträgen können Sie eine Dynamik wählen: Dadurch steigen die Rentenhöhe und damit einhergehend die Beitragshöhe jährlich um einen gewissen Prozentsatz.

Außerdem haben Sie meist bei bestimmten Anlässen die Möglichkeit, Beiträge und BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung an Ihre veränderte Lebenssituation anzupassen. Das kann etwa bei einer Heirat oder der Geburt eines Kindes sinnvoll sein.

Laufzeit bis Renteneintritt:

Um Beiträge zu sparen, entscheiden sich manche für eine Vertragslaufzeit bis zum 60. Lebensjahr. Das ist nicht zu empfehlen. Denn es bedeutet, dass Sie die verbleibenden Jahre bis zum Erreichen der Altersrente ohne Versicherungsschutz dastehen. Stimmen Sie die Vertragslaufzeit also lieber auf Ihr Renteneintrittsalter für die gesetzliche Rentenversicherung ab.

Abgrenzung
Arbeitsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Wurde eine Person von einer Ärztin oder einem Arzt zeitweise krankgeschrieben, ist sie arbeitsunfähig. Berufsunfähig ist sie deshalb aber noch nicht. Als berufsunfähig gilt eine Person erst, wenn sie ihren bisherigen Beruf auf lange Sicht oder dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel). Sie zahlen die vereinbarte Leistung unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn die Versicherten über einen bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig sind. Diese Policen werden als BU mit AU-Klausel oder umgangssprachlich auch als Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezeichnet.

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Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

  1. Die monatlichen Kosten für eine BU bewegen sich meist zwischen 50 und 150 Euro. Sie können jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Das hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:

    • Alter beim Abschluss (je früher, desto günstiger)
    • Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
    • Beruf und Risikogruppe (zum Beispiel Büro versus Handwerk)
    • Gewünschte Höhe der BU-Rente (zum Beispiel 1.000 Euro versus 2.000 Euro monatlich)
    • Laufzeit (bis 60, 65 oder 67 Jahre)
    • Raucher/Nichtraucher
    • Gewählter Tarif (zum Beispiel mit oder ohne AU-Klausel)

    Je jünger eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer bei Abschluss einer BU ist, desto niedriger fällt der Beitrag aus – und das dauerhaft. Fangen Sie also möglichst früh mit der privaten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit an. Lassen Sie sich in Ihrer Sparkasse zu dem für Sie optimalen Tarif beraten.

  2. Über die Höhe der Rente Ihrer BU entscheiden Sie bei Vertragsschluss. Auch später haben Sie meist noch die Möglichkeit, bei bestimmten Anlässen wie Heirat oder Geburt eines Kindes die Rentenhöhe anzupassen. Achten Sie darauf, dass die BU Ihre finanziellen Einbußen im Versicherungsfall ausreichend abdeckt.

  3. Sind Sie trotz einer Berufsunfähigkeit körperlich in der Lage, eine Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung angemessene Ersatztätigkeit auszuüben, kann der Versicherer im Vertrag darauf verweisen. In diesem Fall erhalten Sie keine BU-Rente. Achten Sie deshalb darauf, welche Regelung Ihr Versicherungsvertrag diesbezüglich enthält.

  4. Sie können BU-Beiträge grundsätzlich als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ von der Steuer absetzen. Es gelten jedoch Höchstbeträge für derartige Vorsorgeaufwendungen. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte liegen diese derzeit bei 1.900 Euro und für Selbstständige bei 2.800 Euro.

  5. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist Teil einiger Berufsunfähigkeitsversicherungstarife. Diese Zusatzklausel bietet Absicherung bei längerer Krankschreibung. Versicherte Personen erhalten die BU-Rente, wenn sie für mindestens sechs Monate krankgeschrieben sind, je nach Tarif aber maximal für einen Zeitraum von 18 bis 36 Monaten.

  6. Eine Dienstunfähigkeitsklausel ist immer Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung, eine separate Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es nicht.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist vor allem für Beamtinnen und Beamte auf Probe, Anwärterinnen und Anwärter sowie Menschen, die gerade erst verbeamtet wurden, sinnvoll. Sie haben noch keine oder nur geringe Ruhegeldansprüche für den Fall, dass sie dienstunfähig werden.

    Als (künftige) Beamtin oder Beamter sollten Sie allerdings kürzere Versicherungszeiten oder eine sinkende Versicherungssumme in Ihrer BU vereinbaren, weil Ihr Anspruch auf Ruhegehalt mit den Dienstjahren deutlich steigt. Wie lange sich diese Versicherung lohnt, ist im Einzelfall zu prüfen.

  7. Ja, oft dürfen Sie trotz privater Berufsunfähigkeitsrente in einem gewissen Umfang arbeiten. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit in Ihrem bisherigen Beruf (zum Beispiel mindestens 50 Prozent Einschränkung) weiter erfüllt sind und Ihr Vertrag keine besondere Verrechnungs- oder Verweisungsklausel enthält. Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag, um Genaueres zu erfahren.

  8. Sind Sie trotz einer Berufsunfähigkeit körperlich in der Lage, eine Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung angemessene Ersatztätigkeit auszuüben, kann der Versicherer im Vertrag darauf verweisen. In diesem Fall erhalten Sie keine BU-Rente. Achten Sie deshalb darauf, welche Regelung Ihr Versicherungsvertrag diesbezüglich enthält.

  9. Wer seinen letzten Beruf wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls auf Dauer nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig – aber nicht automatisch als erwerbsunfähig. Als erwerbsunfähig gelten Beschäftigte erst dann, wenn sie überhaupt nicht mehr oder nur stark eingeschränkt am Berufsleben teilnehmen können – egal in welchem Beruf.

    Personen, auf die das zutrifft, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Diese können Versicherte bekommen, wenn sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung auf absehbare Zeit gar nicht mehr arbeiten können – oder weniger als 6 Stunden am Tag.

    Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht allerdings oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die Lücke und sichert auch all jene ab, die zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig werden.

  10. Als berufsunfähig gilt eine Person, wenn sie dauerhaft nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten kann. Beamtinnen und Beamte werden allerdings anders als Angestellte oder Selbstständige offiziell nicht berufsunfähig. Wenn sie ihre dienstlichen Pflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen können, gelten sie als dienstunfähig. Was das genau heißt, steht im Bundesbeamtengesetz (BBG) § 44.

    Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, erhalten ein Ruhegehalt. Berufsanfängerinnen und -anfänger haben allerdings erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit Anspruch auf diese Leistung. Sie sollten deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) enthält, um diese Vorsorgelücke zu schließen.

  11. Bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung handelt es sich genau genommen nicht um eine eigenständige Versicherung. Sie ist vielmehr eine Zusatzklausel in Verträgen für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit können Sie sich für den Fall absichern, dass Sie über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben, aber noch nicht berufsunfähig sind.

    Lassen Sie sich am besten dazu beraten, ob Sie die AU-Leistungen tatsächlich benötigen. Haben Sie zum Beispiel bereits eine private Krankentagegeldversicherung, kann eine AU-Versicherung unnötig sein. Was Sie aber in jedem Fall abschließen sollten, ist eine allgemeine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zählt zu den wichtigsten Absicherungen für Menschen, die von ihrem Einkommen leben.

  12. Als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ können Sie die BU-Beiträge grundsätzlich von der Steuer absetzen. Es gelten jedoch Höchstbeträge für derartige Vorsorgeaufwendungen. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte liegt diese bei 1.900 Euro und für Selbstständige bei 2.800 Euro.

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