Eine Frau sitzt am Steuer eines Vans während ein Mädchen im Teenageralter und ihr Hund neben ihr sitzen.

Autohaftpflicht

  • Besonders günstige Tarife und attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis

  • Umfassende Zusatzleistungen frei kombinierbar

  • Hohe Deckungssumme

Auf Nummer sicher fahren

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland Pflicht. Ohne den Versicherungsschutz ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich. Die Kfz-Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Sie bei anderen mit Ihrem Fahrzeug verursachen. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug deckt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung nicht automatisch ab. Daher kann es ratsam sein, das eigene Fahrzeug mit weiteren Leistungen wie einer Kaskoversicherung abzusichern.

Haftpflicht fürs Auto gesetzlich vorgeschrieben

Ohne Kfz-Haftpflicht keine Zulassung oder Ummeldung des Fahrzeugs. So steht es im Gesetz. Als Beleg, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, dient die sogenannte eVB-Nummer, eine siebenstellige Zahlen-Buchstaben-Kombination. Dabei ist die Grundabsicherung durch eine Haftpflichtversicherung erst der Startpunkt, von dem aus Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz gestalten.

Ihre Sparkasse bietet zahlreiche Zusatzbausteine, aus denen Sie sich Ihren individuellen Rundum-Schutz zusammenstellen können. Teilkasko oder Vollkasko, mit Kfz-Schutzbrief oder ohne: Egal welche Zusatzleistungen Sie wählen, hier finden Sie den richtigen Tarif.

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Der passende Versicherungsschutz

Der passende Schutz durch die Haftpflichtversicherung hängt von Ihren persönlichen Wünschen, Sicherheitsbedürfnis und nicht zuletzt dem Budget ab, das Sie für die Absicherung Ihres Fahrzeugs ausgeben möchten. Sie entscheiden selbst, ob Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Basis-Schutz wählen oder einen Tarif mit umfangreichen Zusatzleistungen. Die Höhe der Versicherungsprämien ist abhängig von Fahrzeug, Wohnort, dem Alter der Halterin oder des Halters sowie ihrer oder seiner Schadenfreiheitsklasse. Daher lohnt es sich, vor dem Abschluss auf die Details zu achten und die Angebote zu vergleichen.

Häufig unterscheiden sich die Tarife beispielsweise durch die Höhe der Versicherungssumme. Ihre Sparkasse bietet Ihnen Tarife mit einer pauschalen Deckungssumme von bis zu 100 Millionen Euro. Dieser Betrag ist besonders hoch und liegt über der Mindest-Versicherungssumme, die der Gesetzgeber europaweit vorgibt. Gleiches gilt für den Betrag von bis zu 15 Millionen Euro pro Person, die bei einem von Ihnen verursachten Unfall zu Schaden kommt.

Unterschied Teilkasko und Vollkasko

Zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dennoch für viele unverzichtbar: die Kaskoversicherung. Sie sichert das eigene Fahrzeug gegen Schäden ab, die durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung entstehen. Es gibt zwei verschiedene Varianten. Die Teilkasko übernimmt Schäden aufgrund von bestimmten äußeren Einflüssen. Dazu zählen Brand- und Explosionsschäden, Diebstahl, Raub, Wild- und Marderbissschäden. Ebenso abgesichert sind Glasbruch sowie Schäden, die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung entstehen.

Eine Erweiterung der Teilkasko ist die Vollkasko, die alle Leistungen der Teilkasko einschließt. Sie deckt zusätzlich Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, die durch einen von Ihnen verursachten Unfall oder durch Vandalismus entstehen. Eine Vollkasko ist sinnvoll für Neuwagen, für sehr teure Fahrzeuge und Fahrzeuge, die bis zu drei Jahre alt sind. Finanzieren Sie Ihr Fahrzeug beispielsweise mit einem Kredit, sollten Sie für die Dauer der Laufzeit den umfassenden Schutz wählen.

So wird Ihre Kfz-Haftpflicht noch günstiger: Clever Beiträge sparen dank Schadensfreiheitsklasse, Selbstbeteiligung und Co.

Wer bereits lange unfallfrei fährt, kann ebenfalls Versicherungsprämien sparen. Richtgröße für die Zeit ohne Unfall sind die sogenannten Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse). Eine hohe SF-Klasse senkt den Beitragssatz zur Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung und verschafft Ihnen attraktive Rabatte.

Ein Beispiel: Haben Sie mit Ihrem Auto bereits drei Jahre keinen Schaden verursacht, sind Sie in der SF-Klasse 3. Mit jedem unfallfreien Jahr steigen Sie eine SF-Klasse auf – im darauffolgenden Jahr also in die Klasse 4. Verursachen Sie dann mit dem versicherten Fahrzeug doch einen Unfall, erfolgt eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. In diesem Fall kann es sich lohnen, kleinere Reparaturen selbst zu bezahlen und somit eine Rückstufung zu verhindern. Denn die Kosten eines Lackkratzers fallen in der Regel geringer aus, als eine dauerhafte Erhöhung der monatlichen Beiträge.

Mit einem sogenannten Rabattschutz können Sie sich dagegen absichern, im Falle eines Schadens, in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft zu werden. In vielen Premium-Tarifen ist der Rabatt-Schutz bereits enthalten. Dennoch gilt natürlich: Sicheres Fahren bleibt der beste Schutz vor hohen Versicherungsprämien.

Mallorca-Police füllt die Versicherungslücke

Ebenfalls ein fester Baustein Ihrer Kfz-Haftpflicht sollte die sogenannte „Mallorca-Police“ sein. Sie deckt Schäden ab, die beim Unfall mit einem Mietwagen im europäischen Ausland entstehen – bei einigen Versicherern sind auch weitere Regionen enthalten. Häufig besitzen die Autoversicherungen der Mietwagen in anderen Ländern geringere Deckungssummen als in Deutschland. Übersteigen die Personen- und Sachschäden diese Deckungssumme, springt die „Mallorca-Police“ ein. Sie schließt die Versicherungslücke, damit Sie die Mehrkosten nicht aus der privaten Tasche tragen müssen.

Auch ein wichtiger Schutz auf Autoreisen in Europa: die Grüne Versicherungskarte. Sie dient als Nachweis Ihrer Kfz-Versicherung in zahlreichen europäischen Ländern und enthält wichtige Daten zu Versicherung sowie Fahrzeug. Obwohl mittlerweile innerhalb der EU das Kennzeichen als Versicherungsnachweis gilt, ist es ratsam, die Grüne Karte als zusätzlichen Nachweis mitzuführen. Sie erhalten die Karte kostenlos von Ihrem Kfz-Versicherer.

Selbstbeteiligungen und Einmalzahlung nutzen

Bei der Kfz-Versicherung Ihrer Sparkasse können Sie für die Teilkasko oder Vollkasko eine Selbstbeteiligung vereinbaren – und dadurch Ihren monatlichen Beitrag reduzieren. Die Selbstbeteiligung ist der finanzielle Anteil, den Sie im Falle eines Unfalls selbst tragen, um den Schaden zu beseitigen. Ein weiterer Sparvorteil: Wenn es Ihnen möglich ist, zahlen Sie die gesamte Versicherungssumme auf einmal. So entfallen die Zuschläge, die in einigen Fällen für viertel- oder halbjährige Zahlungen anfallen.

Ebenfalls günstigere Beiträge winken beispielsweise, wenn nur Sie alleine das Auto fahren (Alleinfahrerrabatt), es nicht auf der Straße, sondern in der Garage parkt oder Sie einen Zweitwagen mitversichern (Zweitwagenrabatt). Auch Fahrsicherheitstrainings oder die Bindung an eine bestimmte Werkstatt können dazu beitragen, günstigere Prämien auszuhandeln. Es lohnt sich, die verschieden Optionen genau zu prüfen.

Mit Zusatzleistungen den Rundum-Schutz komplettieren

Sie haben die Vollkaskoversicherung abgeschlossen, wünschen sich aber weiteren Schutz? Kein Problem! Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen heben Ihren Versicherungsschutz auf eine neue Stufe. Sie können zum Beispiel eine Ergänzung im Bereich der Gratis-Reparatur abschließen. Damit werden Glasschäden an Ihrem Auto repariert, ohne dass die Kosten auf den Selbstbehalt angerechnet werden.

Eine weitere sinnvolle Ergänzung ist der optionale Kfz-Schutzbrief innerhalb der Kfz-Versicherung. Er bietet umfangreiche Pannen- und Unfallhilfe im In- und Ausland. Im Notfall werden hier unter anderem die Kosten für Bergung und Abschleppen des Autos oder den Krankenrücktransport übernommen. Darüber hinaus können Sie weitere individuelle Schutzleistungen vereinbaren. Ihr Sparkassen-Berater in Ihrer Nähe berät Sie gern.

Kündigung der Kfz-Versicherung bis zum 30. November

Bestehende Kfz-Versicherungen können Sie jeweils zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Meist endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Daher sollten Sie Ihre Kündigung bis spätestens zum 30. November einreichen. In Ausnahmefällen gilt eine abweichende Vertragslaufzeit. Haben Sie den Vertrag beispielsweise zum 1. September abgeschlossen, läuft dieser bis zum 31. August. In diesem Fall müssen Sie Ihre Kündigung bis zum 31. Juli einreichen.

Übrigens: Wenn Sie sich für ein neues Auto – egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen – entscheiden, brauchen Sie die bestehende Versicherung nicht übernehmen. Sie haben erneut die Möglichkeit, sich für einen Versicherungsschutz zu entscheiden, der exakt zu Ihnen und Ihrem Auto passt.

Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung

Vorteile

Ihre Kfz-Haftpflicht zahlt, wenn…

  • … Sie mit Ihrem Auto anderen einen Schaden verursachen.

  • … Sie eine Kaskoversicherung besitzen, auch für Schäden an Ihrem Auto.

  • … Sie eine Teilkasko besitzen, Schäden am eigenen Fahrzeug wie Brand- und Explosionsschäden oder Diebstahl.

  • … Sie eine Vollkaskoversicherung besitzen, auch für Schäden an Ihrem Auto, die durch einen selbstverursachten Unfall entstehen.

Nachteile

Ihre Kfz-Haftpflicht zahlt nicht, wenn…

  • … Ihr Auto bei einem selbst verursachten Unfall Schaden nimmt – und sie keine Vollkaskoversicherung besitzen.

  • … Ihr Fahrzeug durch Vandalismus zerstört wird – und Sie nur eine Teilkasko besitzen.

  • … Sie nicht mit dem Auto fahren und anderen einen Schaden verursachen. Dann ist die Privathaftpflichtversicherung zuständig.

  • … Sie betrunken Auto fahren und bei einem Unfall andere schädigen.

Diese Unterlagen brauchen Sie

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Häufige Fragen zur Autohaftpflicht

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Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Autofahrerinnen und Autofahrer brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Sie zählt damit zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet für Personen- und Sachschäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden. Schäden am eigenen Auto sind nicht mitversichert. Allerdings lässt sich der Rahmen der Kfz-Versicherung durch die Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko) erweitern.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die Autofahrerinnen oder Autofahrer mit ihrem Fahrzeug verursachen. Hierfür gelten bestimmte Deckungssummen, die auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Viele Versicherer bieten in ihren Tarifen Deckungssummen bis zu 100 Millionen Euro. Schäden, die durch einen Unfall am eigenen Fahrzeug entstehen, übernimmt die Kfz-Haftpflicht nicht. Um auch diese abzudecken, lässt sich der Versicherungsschutz mit einer sogenannten Kaskoversicherung erweitern, einem optionalen Zusatzschutz der Kfz-Versicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Autofahrerinnen oder Autofahrer anderen mit dem eigenen Fahrzeug zufügen. Der Versicherungsschutz deckt Personen- und Sachschäden ab.

Ihre bestehende Kfz-Versicherung können Sie jeweils zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einem Monat. Da das Versicherungsjahr in der Regel am 31. Dezember endet, sollten Sie Ihre Kündigung bis spätestens zum 30. November einreichen.

In welchen Ländern Ihre Kfz-Versicherung für Schäden aufkommt, hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages ab. In der Regel deckt der Versicherungsschutz die Länder Europas ab sowie außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union zählen. Außerhalb dieser Länder gilt der Schutz, wenn das Land auf der Grünen Karte verzeichnet ist – und nicht durchgestrichen wurde. Wichtig: Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach den Vorgaben des Landes, in dem der Schadensfall eintritt. Verursachen Sie einen Unfall, sind Sie aber grundsätzlich bis zur Deckungssumme ihrer deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt nicht nur für Pkw. Auch Krafträder wie Motorräder und -roller sowie Camper, Wohnmobile oder Wohnanhänger lassen sich versichern. Welche Bedingungen bei Ihrer Versicherung gelten, sollten Sie vor dem Abschluss des Vertrages genau prüfen.

Wie teuer eine Haftpflichtversicherung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vergleichsportale geben einen Durchschnittswert von rund 250 Euro pro Jahr an. Allerdings ist das nur ein grober Richtwert, da die Kosten stark von den Tarifen unterschiedlicher Versicherer abhängen sowie den individuellen Präferenzen Versicherungsnehmerinnen oder Versicherungsnehmer. Ein Kostenfaktor ist, ob sie sich zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung noch für den erweiterten Schutz einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung entscheiden. Auch die zu zahlende Versicherungsprämie hängt von individuellen Faktoren ab wie dem Fahrzeugtyp, dem Wohnort, dem Alter der Halterin oder des Halters sowie der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse. Zudem gibt es unterschiedliche Tarife, bei denen Sie durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung die Höhe Ihrer monatlichen Beiträge reduzieren können.

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Zwei Frauen fahren in einem blauen Van. Das Fenster beim Beifahrersitz ist offen und die Frau streckt lachend ihren Kopf und ihre Hand aus dem Fenster.

Auf der Straße ist ein Unfall schnell passiert. Sind Sie für Schäden verantwortlich, brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, auf die Sie sich verlassen können. Erfahren Sie, worauf Sie bei der Wahl einer solchen Versicherung achten sollten.

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