Junge Frau mit Brille und Papier in der Hand sitzt an einem Laptop. Im Hintergrund sitzt ein Kind mit einem Tablet.

Dauerauftrag

  • Regelmäßige Überweisungen automatisch ausführen lassen

  • Keine regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen verpassen

  • Spart Zeit und Aufwand

Einfach organisiert mit dem Dauerauftrag

Dauerauftrag online einrichten und Zeit und Nerven sparen

Jeden Monat händisch die Miete überweisen – das ist umständlich und kostet Zeit. Wenn viel los ist, kann die Zahlung auch schnell mal vergessen werden. Mit einem Dauerauftrag können Sie wichtige regelmäßige Terminüberweisungen nicht mehr verpassen – und müssen selbst nur einmal aktiv werden: um den Dauerauftrag anzulegen. Das geht in der Regel bequem über Ihr Online-Banking oder in der Sparkassen-App. Die Überweisung erfolgt daraufhin automatisch im festgelegten Rhythmus zum gewünschten Termin von Ihrem Girokonto auf das Konto des Empfängers oder der Empfängerin. Voraussetzung: Ihr Konto ist ausreichend gedeckt.

Hinweis: Wenn Sie wünschen, richten wir Ihren Dauerauftrag natürlich auch persönlich in einer Filiale Ihrer Sparkasse für Sie ein.

Ihre Vorteile

Für wen lohnt sich ein Dauerauftrag?

Die Nutzung kann sich für Sie immer dann lohnen, wenn Sie in einem regelmäßigen zeitlichen Rhythmus Zahlungen in gleicher Höhe begleichen müssen. Häufig verwenden Kundinnen und Kunden Daueraufträge beispielsweise für das monatliche Zahlen der Miete für Wohnung oder Haus, für Kreditraten, Beträge für Sparkonten, Versicherungsprämien, Unterhaltszahlungen, Spenden und Abonnements. Sie profitieren dabei von der Bequemlichkeit und Sicherheit, dass regelmäßige Zahlungen automatisch und pünktlich erledigt werden, ohne dass Sie sich manuell um die Überweisung kümmern müssen.

Das sollten Sie über die Ausführung wissen

Daueraufträge können Sie grundsätzlich zu jedem Termin ausführen lassen. Der Rhythmus der wiederkehrenden Überweisung kann monatlich, zweimonatlich, viertel-, halb- oder jährlich sein. Sie können einen einmal angelegten Dauerauftrag jederzeit einsehen, ändern oder löschen.

Haben Sie als Ausführungstag den 31. eines Monats festgelegt und einen monatlichen Rhythmus gewählt, so wird Ihr Dauerauftrag jeweils am letzten Tag des Monats ausgeführt – auch in Monaten, die keine 31 Tage haben. Wenn Ausführungstage auf Feiertage oder Wochenenden fallen, erfolgt die Ausführung jeweils am darauffolgenden Bankarbeitstag.

Hinweis: Einige Sparkassen bieten auch die Möglichkeit an, die Funktion „Ultimo“ zu wählen. Damit wird automatisch der letzte Bankarbeitstag eines Monats als Ausführungstag verwendet.

In 10 Schritten: So erteilen Sie einen Dauerauftrag im Online-Banking

  1. Melden Sie sich im Online-Banking mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN an.

  2. Klicken Sie sich zu „Banking“ -> „Daueraufträge“.

  3. Wählen Sie das Konto aus, für das der Dauerauftrag angelegt werden soll.

  4. Klicken Sie auf das Kalendersymbol.

  5. Wählen Sie das Pluszeichen in der linken oberen Ecke aus, um eine neue regelmäßige Überweisung anzulegen.

  6. Füllen Sie die Felder aus. Pflichtfelder sind Name und IBAN des oder der Zahlungsempfangenden, Höhe des zu überweisenden Betrags, Ausführungsdatum sowie Rhythmus, in dem die Überweisung stattfinden soll, zum Beispiel monatlich.

  7. Klicken Sie auf „Weiter“.

  8. Überprüfen Sie, ob Ihre Angaben korrekt sind.

  9. Geben Sie bei korrekt ausgefülltem Auftrag mit einer TAN Ihre Zustimmung.

  10. Klicken Sie auf „Senden“. Fertig!

In 8 Schritten: So löschen Sie einen Dauerauftrag im Online-Banking

  1. Melden Sie sich im Online-Banking mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN an. 

  2. Klicken Sie sich zu „Banking“ -> „Daueraufträge“.

  3. Wählen Sie das Konto aus, für das der Dauerauftrag gelöscht werden soll.

  4. Klicken Sie auf das Kalendersymbol.

  5. Klicken Sie beim jeweiligen Dauerauftrag auf das Papierkorbsymbol.

  6. Prüfen Sie, ob Sie den in der Zusammenfassung angezeigten Auftrag tatsächlich löschen wollen.

  7. Geben Sie unter „Löschung am“ das Datum ein, zu dem der Dauerauftrag gelöscht werden soll (im Format mm.jjjj).

  8. Geben Sie mit einer TAN Ihre Zustimmung für das Löschen. Fertig!

Hinweis: In bestimmten Fällen kann die Bearbeitungsfrist für das Löschen einige Bankarbeitstage dauern. Bitte denken Sie daher rechtzeitig im Voraus daran, Ihren Dauerauftrag zu löschen.  

Wir beraten Sie gern

Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Fragen rund um Ihr Online-Banking persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
Zu meiner Sparkasse

Häufige Fragen zum Dauerauftrag

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Wo kann ich meine Daueraufträge sehen?

Eine Übersicht finden Sie beispielsweise online. Melden Sie sich dafür im Online-Banking mit Ihren Anmeldedaten und Ihrer PIN an und navigieren Sie zu „Banking“ -> „Daueraufträge“. Sie sehen dort eine Übersicht Ihrer bestehenden Daueraufträge, können neue Aufträge anlegen und bestehende ändern oder löschen. Zur Bestätigung von Änderungen brauchen Sie eine TAN.

In der App Sparkasse finden Sie diese, indem Sie die App öffnen, sich anmelden und oben links auf das Menü klicken. Wählen Sie dann den Menüpunkt „Banking“ und daraufhin „Daueraufträge“ aus, um Ihre Daueraufträge einzusehen. Sie können diese dort auch jederzeit ändern, löschen und neue Aufträge einrichten.

Es gibt unterschiedliche Wege, um einen Dauerauftrag einzurichten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, wie es online über das Sparkassen-Online-Banking, mobil in der Sparkassen-App, telefonisch per Telefon-Banking und persönlich in Ihrer Sparkasse bei Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin funktioniert:

  • Im Online-Banking: Melden Sie sich im Online-Banking mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN an. Navigieren Sie zu „Banking“ -> „Daueraufträge“ und wählen Sie das Konto aus, für das der Dauerauftrag angelegt werden soll. Klicken Sie auf das Kalendersymbol und daraufhin auf das Pluszeichen in der linken oberen Ecke. Füllen Sie die Felder in der Eingabemaske mit Namen und IBAN des Empfängers oder der Empfängerin sowie weiteren Daten wie abgefragt aus. Klicken Sie auf „Weiter“, um Ihre Angaben noch einmal zu prüfen. Geben Sie abschließend den korrekt ausgefüllten Auftrag mit einer TAN frei und klicken Sie auf „Senden“.
  •  In der Sparkassen-App: Öffnen Sie die App, melden Sie sich mit Ihren Daten an und klicken Sie oben links auf das Hamburgermenü. Unter „Banking“ -> „Daueraufträge“ können Sie nun den gewünschten Dauerauftrag einrichten.
  •  Telefonisch: Wählen Sie die Nummer Ihres Telefon-Bankings, geben Sie Ihre Zugangsdaten per Sprach- oder Tastatureingabe ein und sprechen Sie mit dem Service-Team. Wichtig: Das Telefon-Banking-Angebot kann je nach Sparkasse variieren. Es können unter Umständen Kosten anfallen.  
  • Persönlich: Besuchen Sie Ihre Sparkassen-Filiale und sprechen Sie Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin auf den gewünschten Dauerauftrag an. Wir richten diesen gern für Sie ein. 

Ja, das geht jederzeit beispielsweise im Online-Banking, in der Sparkassen-App oder auch zu den Öffnungszeiten Ihrer Sparkasse persönlich in der Filiale. Bitte beachten Sie, dass Änderungen nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft möglich sind.

Dafür gibt es keine pauschal für alle Banken und Sparkassen festgelegte Frist. Denken Sie jedoch bitte rechtzeitig vorab daran, wenn Sie Ihren Auftrag löschen möchten. In bestimmten Fällen kann für die Löschung eine Bearbeitungszeit von einigen Bankarbeitstagen anfallen.

Wenn der Auftrag bereits ausgeführt und der Betrag von der Sparkasse oder Bank an den Empfänger oder die Empfängerin überwiesen wurde, kann die Zahlung in der Regel nicht zurückerstattet werden. Eine Ausnahme besteht, wenn es sich um einen Betrugsfall handelt und der Dauerauftrag ohne Ihre Zustimmung eingerichtet wurde. Lassen Sie in einem solchen Fall bitte umgehend Ihre Karte samt Online-Banking über den Sperr-Notruf sperren und informieren Sie Ihre Sparkasse.

Der Güterstand regelt, wie das Vermögen und die Vermögenswerte während der Ehezeit oder eingetragenen Lebenspartnerschaft verwaltet und im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners oder einer Partnerin aufgeteilt werden. Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Eigentum und Vermögen: Es wird geregelt, ob das Eigentum und das Vermögen getrennt oder gemeinsam verwaltet werden.
  • Vermögenszuwachs: Bei einer Zugewinngemeinschaft wird der Vermögenszuwachs beider Ehepartner oder -partnerinnen während der Ehezeit ermittelt.
  • Vermögensaufteilung: Der Güterstand legt fest, wie das Vermögen bei einer Scheidung oder beim Tod eines Ehegatten oder einer Ehegattin aufgeteilt wird.
  • Schulden und Verbindlichkeiten: Geregelt wird auch, wie mit Schulden und Verbindlichkeiten umgegangen wird, die vor und während der Ehezeit entstanden sind.
  • Rechte und Pflichten: Der Güterstand definiert die Rechte und Pflichten der Ehegatten oder -gattinnen bezüglich des Vermögens und der Vermögensverwaltung während der Ehe.

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