Ein Miniatur VW-Bus steht auf der Erde im strahlenden Sonnenschein.

Worauf Sie bei der Finanzierung Ihres gebrauchten Autos achten sollten

Finanzierung eines Gebrauchtwagens
Auf Kredit kaufen mit Anzahlung, leasen oder bar auf die Hand: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Traum vom neuen Gebrauchtwagen wahr wird. Welche passt am besten zu Ihnen? Alle Fakten zur Gebrauchtwagenfinanzierung im Überblick.

Die eigenen Ansprüche und oder die Familie sind gewachsen oder das bisherige Fahrzeug hat den Geist aufgegeben. Dann muss ein neues Auto her. Spätestens jetzt stellt sich die Frage: Wie lässt sich der Kauf finanzieren?


Das Wichtigste in Kürze:

Welches die beste Gebrauchtwagenfinanzierung ist, hängt vom eigenen Budget und den persönlichen Präferenzen ab. Auch die Art des Autos hat Einfluss auf die passende Finanzierungsform. So finanzieren Sie einen Gebrauchtwagen deutlich günstiger als einen Jahreswagen oder Neuwagen. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: die Standardfinanzierung, die Ballonfinanzierung inklusive Sonderform 3-Wege-Finanzierung sowie das Privatleasing.

Die Standardfinanzierung

Bei der Standardfinanzierung handelt es sich um den klassischen Ratenkredit. Diesen können Banken und Sparkassen beziehungsweise Händlerinnen oder Händler gewähren. Während der gesamten Vertragslaufzeit zahlen Sie die Kaufsumme des Fahrzeugs in gleichbleibenden monatlichen Raten ab. Die Höhe der Zinsen für den Kredit oder das Darlehen hängen auch davon ab, ob das Auto teilweise mit Eigenkapital finanziert wird oder ohne (Vollfinanzierung).

Wer kein Eigenkapital mitbringt, muss mit höheren Ratenzahlungen rechnen. Je kürzer die Laufzeit des Kredites, desto höher die Raten. Eine Anzahlung bei Vertragsabschluss kann die monatlichen Raten verringern. Mit der letzten Rate gehört das Auto Ihnen. Die Standardfinanzierung ist das passende Produkt für alle, denen Planungssicherheit wichtig ist. Eine Spezialform des Ratenkredits ist der Autokredit, der zweckgebunden an den Autokauf geknüpft ist. Häufig dient hier das Fahrzeug als Sicherheit für den Kreditgebenden. Belohnt wird diese mit günstigeren Raten im Vergleich zur Standardfinanzierung.

Welche Kredithöhe ist die richtige? Mit dem Autokreditrechner verschaffen Sie sich schnell einen Überblick über Ihren Wunschkredit inklusive Kreditbetrag, Laufzeit und Höhe der monatlichen Raten.

Die Ballonfinanzierung und die 3-Wege-Finanzierung

Im Vergleich zum Kredit deutlich günstigere monatliche Raten verspricht die Ballonfinanzierung. Anders als bei einer Standardfinanzierung finanzieren Sie nicht die gesamte Kaufsumme, sondern nur einen Teil. Den verbleibenden Betrag, den Ballon, begleichen Sie mit einer umfangreichen Schlussrate. Der Vorteil: Pro Monat entstehen geringere Belastungen – und für die Finanzierenden mehr finanzieller Spielraum. Wurde die vereinbarte Anzahl der monatlichen Raten beglichen, steht am Ende der Laufzeit eine vergleichsweise hohe Schlussrate.

Bei der 3-Wege-Finanzierung, einer Sonderform der Ballonfinanzierung, haben Käuferinnen und Käufer die Wahl zwischen drei verschiedenen Optionen: Sie können die Schlussrate sofort begleichen. Damit werden sie direkt neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin des Autos. Die zweite Möglichkeit ist, die Schlussrate über weitere Raten abzubezahlen. Bei der dritten Option können sie das Auto ohne die gezahlte Schlussrate an Händlerin oder Händler zurückgeben. Dafür müssen vereinbarte Vertragsbestandteile erfüllt sein – zum Beispiel darf ein vereinbarter Kilometerstand nicht überschritten worden sein. Der Vorteil dieser Option: Es entstehen keine Besitzansprüche und die Käuferin beziehungsweise der Käufer kann sich direkt nach einem neuen Gebrauchtwagen inklusive Finanzierung umsehen.

Das Privatleasing

Gebrauchtwagen werden auch zum Leasen angeboten. Das heißt, monatlich fällt ein bestimmter Betrag für die Nutzung eines meist neuwertigen Fahrzeugs an – beispielsweise eines Jahreswagens. Das Auto bleibt im Besitz der Händlerin oder des Händlers, der oder die das Fahrzeug am Ende des Vertrages prinzipiell erst einmal zurückerhält.

Zum Beginn des Leasings vereinbaren die Vertragsparteien meist eine Anzahlung, die sogenannte Leasing-Sonderzahlung. Sie entscheidet darüber, wie hoch die monatlichen Leasingraten sind. In diesen Zahlungen, die geringer ausfallen als bei einer Standardfinanzierung, sind häufig auch sämtliche Wartungskosten inbegriffen sowie Regelungen für den Fall einer Autopanne. Am Ende der Laufzeit geben viele Händlerinnen und Händler ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, das Auto zu kaufen. Selbst wenn diese Option nicht besteht, gibt es meist andere gute Angebote, um das Fahrzeug abzulösen. Der große Vorteil beim Leasing: Für Sie besteht am Ende kein Gebrauchtwagenrisiko, da Sie nicht im Besitz des Fahrzeugs sind. Wichtig ist es, dass Sie die vereinbarten Vertragsbedingungen – Zustand des Fahrzeugs oder Maximalkilometer – unbedingt beachten. Ansonsten drohen bei der Rückgabe Zusatzkosten durch die sogenannte Restwertfalle.

Der Barkauf

Monatliche Raten, feste Zinsen, Anzahlung? Damit können Sie nichts anfangen, weil Sie der Meinung sind: „Nur Bares ist Wahres.“ Wer seinen neuen Gebrauchtwagen bar bezahlen möchte, kann häufig auf noch günstigere Angebote hoffen. Durch Bargeldzahlung besteht oft die Möglichkeit, einen Preisnachlass (Barzahlerrabatt) auszuhandeln.

Vereinbaren Sie am besten direkt eine Probefahrt. Fallen Ihnen dabei erste Mängel auf, können Sie diese als Argumente nutzen, den Preis zusätzlich zu drücken.

Häufig bedeutet Barkauf nicht nur, dass Sie die gesamte Summe in der Brieftasche mitbringen müssen. Viele Händlerinnen und Händler akzeptieren auch eine Überweisung des Geldbetrages als Barkauf. Übrigens: Reicht das Gesparte nicht aus, um den vollen Kaufpreis vollständig zu begleichen, können Sie die eigenen Reserven auch mithilfe eines Kredits Ihrer Sparkasse aufstocken.

Vorzeitiges Ende und Übertragung

Egal für welche Form der Gebrauchtwagenfinanzierung Sie sich entscheiden: Wichtig ist es, vorab die Angebote genau zu vergleichen und so das passende Modell für sich zu finden. Überlegen Sie genau, ob Sie die Anforderungen der Finanzierung über die gesamte Strecke erfüllen können.

Beispiel Kredit: Wird während der Laufzeit das Geld für die monatlichen Raten knapp, muss schnell eine Lösung her, damit die Vertragsverpflichtungen nicht für finanzielle Schieflage sorgen. Sie können Ihren Ratenkredit zwar kündigen, also vorzeitig ablösen, ohne die Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Das Kreditinstitut kann dafür aber eine Entschädigung verlangen, die Vorfälligkeitsentschädigung. Ihre Höhe richtet sich nach der ausstehenden Restlaufzeit. Auch eine Übertragung des Kredits auf eine andere Person ist in Ausnahmefällen möglich, da Kredite meist personengebunden sind. Einen Anspruch darauf haben Kreditnehmerinnen oder Kreditnehmer nicht.

Wird ein sogenannter „Schuldnerwechsel“ ermöglicht, springt eine neue Kreditnehmerin oder ein Kreditnehmer ein. Die Bank oder Sparkasse überprüft vor dem Abschluss ihre oder seine Bonität, klärt also die Kreditwürdigkeit anhand einer SCHUFA-Auskunft und der hinterlegten SCHUFA-Einträge. Gegebenenfalls kann es durch den Wechsel auch zu Anpassungen der Kreditkonditionen kommen. Die Einzelheiten zur vorzeitigen Auflösung und zur Übertragung finden Sie in Ihrem Vertrag.

Unfall während der Finanzierung

Sind Sie während der Laufzeit der Gebrauchtwagenfinanzierung in einen Unfall verwickelt, entscheidet neben der Schuldfrage auch die Form der Finanzierung, wie hoch der Schaden für Sie ausfällt. Sind sie Unfallverursacherin oder -verursacher, laufen bei einer Standardfinanzierung die vereinbarten Ratenzahlungen einfach weiter. Im Fall eines Autokredites ist das ebenso – nur müssen Sie bei einem Totalschaden ein neues Auto als Sicherheit organisieren.

Bei der 3-Wege-Finanzierung steht neben den laufenden Kosten für die noch zu zahlenden Raten zum Abschluss noch eine hohe Schlussrate an. Diese für einen Unfallwagen zu begleichen, kann unter Umständen wenig sinnvoll sein. Hier lohnt es sich, mit der Bank oder Sparkasse über eine Vertragsauflösung zu sprechen. Eine Option wäre es, den bestehenden Vertrag in einen Ratenkredit umzuwandeln. Das kann in der Regel für Sie günstiger ausfallen.

Häufige Fragen zur Gebrauchtwagenfinanzierung

Ja. Für die Gebrauchtwagenfinanzierung gibt es verschiedene Möglichkeiten – die Standardfinanzierung mit einem Kredit, die 3-Wege-Finanzierung oder das Privatleasing. Auch ein Barkauf ist möglich. Welches die passende Finanzierungsform ist, hängt von individuellen Vorstellungen und dem verfügbaren Budget ab.

Die Frage nach der passenden Finanzierung kann jeder und jede nur für sich selbst beantworten. Möchten Sie das Fahrzeug direkt kaufen und steht dafür der benötigte Betrag zur Verfügung? Oder wollen Sie den Gebrauchtwagen über einen längeren Zeitraum durch monatliche Raten finanzieren. Auch Privatleasing ist eine Option, bei der Sie nach Ablauf der vereinbarten Zeit, meist die Chance haben, das geleaste Fahrzeug zu kaufen oder ein neues zu leasen. Es ist sinnvoll, sich umfassend über die verschiedenen Finanzierungsoptionen zu informieren und anschließend die individuell passende auszuwählen.

Wer seinen Gebrauchtwagen bar bezahlt oder die Summe in einem Stück überweist, hat häufig Vorteile. So gewähren viele Händlerinnen und Händler bei dieser Zahlungsform meist einen Preisnachlass auf den Kaufpreis. Ein weiterer Vorteil: Es fallen keine Zinsen für geliehenes Geld an.

Neben der gewählten Finanzierungsform – Standardfinanzierung, 3-Wege-Finanzierung oder Privatleasing – hängen die Kosten insbesondere von der Höhe der vereinbarten Zinsen und der Dauer ab. Deshalb sollten Sie vor dem Abschluss der Finanzierung die Höhe der effektiven Jahreszinsen unterschiedlicher Kreditinstitute und die Dauer der Finanzierung genau vergleichen. Weitere Kosten können beispielswiese durch Bearbeitungsgebühren entstehen.

Grundsätzlich ist es möglich, den eigenen Kredit auf eine andere Person zu übertragen. Dafür braucht es aber die Zustimmung der Kreditgeberin oder des Kreditgebers. Einen Anspruch auf einen solchen Schuldnerwechsel besteht nicht. Der Grund: Kredite sind grundsätzlich personengebunden.

Welche Kosten nach einem Unfall auf Sie zukommen, hängt von der Art des Schadens, dem Verursachenden und der Art der Finanzierung ab. Haben Sie am Unfall keine Schuld, muss die Versicherung der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners für den Schaden aufkommen – unter Umständen auch für den Werteverlust, der durch den Unfall entsteht. Denn dieser könnte Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Finanzierung haben, beispielsweise wenn Sie das Auto geleast haben und nach der Finanzierung zu bestimmten Voraussetzungen zurückgeben wollten.

Ob Sie die Finanzierung widerrufen oder vorzeitig beenden können, hängt von der gewählten Finanzierungsart und den Vertragsdetails ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Laufzeit zu verkürzen, das heißt, beispielsweise einen Kredit vor der vereinbarten Vertragslaufzeit abzulösen. Die Bank kann dafür eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

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