
Mehr zur Rentenschuld:
Eine Rentenschuld ist eine Sonderform der Grundschuld, die etwa bei der Finanzierung einer Immobilie genutzt werden kann. Dabei sichert die Rentenschuld nicht die einmalige Darlehenssumme, sondern eine fortlaufende regelmäßige Zahlung (Rente) an den Gläubiger oder die Gläubigerin. Zu festgelegten, regelmäßigen Terminen muss also der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin einen bestimmten Geldbetrag an die Kreditgeberseite bezahlen. Die Kreditnehmerseite kann die Rente zu festgelegten Konditionen ablösen.
Wenn ein Kreditnehmer oder eine Kreditnehmerin ein Immobiliendarlehen bei einer Sparkasse, Bank oder einem anderen Kreditgeber abschließt, wird normalerweise eine herkömmliche Grundschuld im Grundbuch der Immobilie eingetragen. Eher selten wird hingegen zur Absicherung eine Rentenschuld im Grundbuch des betroffenen Grundstücks eingetragen. Möglich ist dies jedoch in Abteilung 3 des Grundbuchs. Die Eintragung begründet das Recht des Gläubigers oder der Gläubigerin auf wiederkehrende Zahlungen.
Die Rentenschuld bleibt bestehen, bis sie durch eine Löschung im Grundbuch erlischt. Ähnlich wie eine herkömmliche Grundschuld bietet sie dem Gläubiger oder der Gläubigerin eine hohe Sicherheit. Wird die Zahlungspflicht nicht erfüllt, kann der Gläubiger oder die Gläubigerin das Grundpfandrecht nutzen, um das Grundstück zu verwerten und seine Forderungen zu decken.