zum Inhalt springen
Suche
Online-Banking
Seitliche Nahaufnahme von einem Arm mit orangefarbenen Pullover. Die Hand zieht ein Buch aus einem Bücherregal.

Nachlasspflegschaft

Kurz und einfach erklärt
Die Nachlasspflegschaft wird vom Nachlassgericht angeordnet, um den Nachlass einer verstorbenen Person zu sichern, vorläufig zu verwalten und vor Schaden zu bewahren. Sie dient dazu, die Rechte der Erben oder Gläubiger zu schützen, bis alle Fragen rund um den Nachlass geklärt sind.

Was ist eine Nachlasspflegschaft?

Eine Nachlasspflegschaft kommt immer dann zum Einsatz, wenn der oder die Erben noch unbekannt, unauffindbar, nicht feststellbar oder nicht handlungsfähig sind. Das Nachlassgericht bestellt in diesem Fall eine Nachlasspflegerin oder einen Nachlasspfleger, der den Nachlass treuhänderisch sichert und verwaltet. Ziel ist es, den Nachlass zu sichern, Schulden ordnungsgemäß zu begleichen und gegebenenfalls Erben zu ermitteln. Auch Nachlassgläubigerinnen und Nachlassgläubiger können beim Gericht die Anordnung einer Nachlasspflegschaft beantragen, wenn sie ein berechtigtes rechtliches Interesse haben.

Warum ist die Nachlasspflegschaft wichtig?

Sie stellt sicher, dass der Nachlass nicht verfällt oder veruntreut wird, bevor die Erbfolge endgültig geklärt ist. So werden Gläubigerinnen und Gläubiger geschützt, Ansprüche gewahrt und Vermögenswerte erhalten. Für die Erbinnen und Erben bedeutet das Rechtssicherheit und Transparenz bei der Abwicklung des Nachlasses.

Wie funktioniert die Nachlasspflegschaft in der Praxis?

Mit dem Gerichtsbeschluss wird eine Nachlasspflegerin oder ein Nachlasspfleger eingesetzt. Diese Person übernimmt die Verwaltung des Nachlasses, begleicht offene Forderungen, regelt Verträge und sichert Vermögenswerte wie Immobilien oder Konten. Zudem kann sie beauftragt werden, unbekannte Erbinnen und Erben zu ermitteln. Die Kosten für die Nachlasspflegschaft hängen vom Aufwand ab und werden in der Regel aus dem Nachlass bezahlt.

Für wen ist das Thema relevant?

Die Nachlasspflegschaft betrifft Erbinnen und Erben, Nachlassgläubigerinnen und Nachlassgläubiger sowie Personen, deren Erbrecht noch nicht geklärt ist. Auch Nachlassverwalterinnen und Nachlasspfleger, Gerichte und Anwältinnen sind regelmäßig in diesen Prozess eingebunden.

Beispiel aus dem Alltag

Nach dem Tod eines alleinstehenden Mannes ist unklar, ob und welche Verwandten erben. Das Nachlassgericht ordnet eine Nachlasspflegschaft an und bestellt eine Nachlasspflegerin. Sie verwaltet den Nachlass, begleicht Schulden und ermittelt potenzielle Erbinnen und Erben, bis die rechtmäßige Erbfolge feststeht.

Wir haben passende Produkte für Sie

  • Eine Familie mit einem kleinen Kind und einem Baby steht vor einem roten Einfamilienhaus.
    Lebensversicherung

    Sie wollen die Ihnen nahestehenden Menschen für den Ernstfall absichern und fürs Alter vorsorgen? Nutzen Sie eine Lebensversicherung. Sie haben die Wahl zwischen der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung.

    • Finanzielle Vorsorge für Ihre Angehörigen im Todesfall

    • Absicherung bei Immobilienkauf und anderen Krediten

    • Rücklagen schaffen für Ihren Ruhestand

  • Eine Frau fährt in einer Großstadt Fahrrad. Sie trägt einen Fahrradhelm und elegante Kleidung.

    Mit einer Kapitallebensversicherung schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe. Sie legen Geld für Ihre Altersvorsorge an und sichern gleichzeitig Ihre Familie ab, falls Ihnen etwas zustößt.

    • Sichere Geldanlage

    • Hinterbliebenenschutz

    • Hoher Schutz, niedrige Beiträge

  • Ein lächelnder Vater liegt mit seinem Baby auf der Couch.

    Was passiert mit Ihren Angehörigen, wenn Sie plötzlich nicht mehr da sind? Mit einer Risikolebensversicherung schützen Sie Ihre Familie vor finanziellen Risiken im Falle Ihres Todes.

    • Sichert Sie und Ihre Familie ab

    • Hohe Leistung, attraktive Konditionen

    • Einfach, unbürokratisch, schnell

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten

Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Finanzfragen persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
Zu meiner Sparkasse
Sie werden zu Ihrer Sparkasse weitergeleitet bzw. können sich ihr zuordnen lassen.

Weitere Ratgeber zum Thema

  • Großmutter und erwachsene Enkelin umarmen sich im Garten
    Ratgeber Erbe
    Erben und Vererben: Klarheit schaffen für die Nachfahren
    Testament, Erbvertrag oder doch lieber eine Schenkung zu Lebzeiten? Wir zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben. Zudem erklären wir, wie eine Erbschaft abläuft und worauf es beim Erben und Vererben ankommt.
  • Oma und Enkelin haben Gartenarbeitsutensilien in den Händen und laufen durch ein Gartentor. Im Hintergrund ist ein Einfamilienhaus zu sehen.
    Vererben
    Erblasser und Erblasserinnen aufgepasst!
    Vererben: Diese Punkte sollten Sie bedenken
    Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil: Wer richtig vererben möchte, kommt an diesen Begriffen nicht vorbei. Das können Sie tun, damit das Erbe auch tatsächlich bei denjenigen ankommt, für die es bestimmt ist.
  • Mann schaut sich alte Familienbilder an; parallel dazu ist auf seinem Laptop ein Stammbaum zu sehen.
    Erben
    Von Pflichtteil bis Ehegattenerbrecht
    Das müssen Erben wissen
    Erbansprüche hängen in erster Linie vom Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person ab. Wer sonst noch Ansprüche geltend machen kann und ab wann die Erbschaftsteuer greift: die wichtigsten Fakten zum Erbfall im Überblick.