
Eigentümergrundschuld
Mehr zur Eigentümergrundschuld:
Die Eigentümergrundschuld wird ins Grundbuch einer Immobilie oder eines Grundstücks eingetragen, gehört aber dem Eigentümer oder der Eigentümerin selbst – nicht etwa einer Bank oder Sparkasse. Anders als eine andere eingetragene Grundschuld dient sie also nicht unmittelbar als Sicherheit für ein Darlehen.
Häufig entsteht eine Eigentümergrundschuld, wenn ein Kredit zurückgezahlt wurde, aber die Grundschuld im Grundbuch bestehen bleibt, weil sie nicht aktiv gelöscht wurde. Sie kann dann später beispielsweise als Sicherheit für ein neues Darlehen genutzt werden.
Eine Eigentümergrundschuld kann als Briefgrundschuld oder Buchgrundschuld (Grundschuld ohne Brief) ausgestaltet sein. Bei einer Briefgrundschuld wird ein Grundschuldbrief als Nachweis ausgestellt.
Insgesamt ist die Eigentümergrundschuld ein flexibles Grundpfandrecht, das für den Eigentümer oder die Eigentümerin nützlich sein kann, ohne dass er oder sie aktuell Schuldner oder Schuldnerin gegenüber einer Sparkasse oder Bank ist.