Bewertungsreserven werden auch als stille Reserven bezeichnet. Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus der Versicherungswirtschaft. Sie ergeben sich aus der Differenz des Marktwertes von Kapitalanlagen und dem eigentlichen Kaufwert. Man spricht von Bewertungsreserven, wenn der Wert eines Wertpapiers über dem ursprünglichen Kaufpreis liegt.
Inhaber von Versicherungspolicen werden an Bewertungsreserven beteiligt. Allerdings: Der Gesetzgeber hat im August 2014 das Lebensversicherungsreformgesetz erlassen. Ziel ist es dabei, die Bewertungsreserven gerechter zwischen ausscheidenden und verbleibenden Kunden zu verteilen. Auf Grundlage dieses Gesetzes können Kunden mit gekündigten Verträgen in geringerem Maße an Bewertungsreserven beteiligt werden. Grund dieser Entwicklung ist die anhaltende Niedrigzinsphase.