Ausländische Studenten, die nicht aus einem EU-Staat stammen, müssen nachweisen, dass sie für ihr Studium und ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können. Ein Finanzierungsnachweis ist in der Regel bei der Beantragung des Visums erforderlich und eine Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Um einen solchen Nachweis zu erbringen, ist häufig ein Sperrkonto nötig. Das ist ein besonderes Konto, über das der Inhaber nicht frei verfügen kann. Auf das Sperrkonto muss der Student einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag einzahlen: Das sind aktuell 934 Euro für jeden Monat, den der Student in Deutschland verweilt. Dieser Betrag bleibt so lange gesperrt, bis der Kontoinhaber in Deutschland ankommt. Eine weitere Besonderheit des Sperrkontos ist, dass sich der Inhaber nicht beliebig viel Bargeld auszahlen lassen oder überweisen kann. Er darf im Monat maximal die zulässigen 934 Euro vom Konto verwenden. Es sei denn, er hat mehr als den vorgeschriebenen Mindestbetrag eingezahlt.
Momentan ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass eine deutsche Sparkasse oder Bank ein Sperrkonto für ausländische Studenten anbieten muss. Es kann daher sein, dass die Sparkasse in Ihrer Uni-Stadt kein Sperrkonto in petto hat. Denn: Jede der rund 360 Sparkassen ist ein eigenständiges Unternehmen und entscheidet selbst über ihr Produktangebot.
Sie können ein Sperrkonto von zu Hause aus eröffnen. Dafür müssen Sie das notwendige Kontoeröffnungsformular der jeweiligen Sparkasse oder Privatbank ausfüllen. Sie finden es im Internet oder können es sich per Mail zuschicken lassen. In der Regel gibt es das Formular auch auf Englisch. Außerdem benötigen Sie eine Kopie Ihres gültigen Reisepasses und eine Kopie Ihrer Studienzulassung.
Haben Sie alle Unterlagen beisammen? Dann wird’s Zeit für einen Besuch beim Deutschen Konsulat oder der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland. Denn dort müssen Sie alle notwendigen Unterlagen beglaubigen lassen. Anschließend verschickt das Konsulat oder die Botschaft Ihre Dokumente mit der Post an Ihre Sparkasse oder Bank.
Sind deine Unterlagen in Deutschland angekommen, macht sich die Sparkasse oder Bank an Ihre Kontoeröffnung. Das dauert ungefähr eine Woche. Eventuell fallen für die Einrichtung auch einmalige Gebühren an. Sobald Ihr Konto eröffnet ist, erhältst du Kontodaten (IBAN und BIC) per Mail. Mit einer Auslandsüberweisung zahlst du dann den notwendigen Betrag ein. Für ein Studienjahr wären das beispielweise 11.208 Euro.
Puh – eine ganz schön große Summe. Deshalb musst du den Betrag auch nicht auf einmal einzahlen – mehrere Teilbeträge sind möglich. Unter Umständen kann auch deine Familie oder Freunde aushelfen und Geld auf das Konto überweisen.
Bist du gut in Deutschland angekommen? Dann herzlich willkommen! Jetzt musst du nur noch bei Ihrer Filiale vorbeischauen. Vergiss dafür deinen Reisepass und dein Visum nicht. Hast du beides vorgezeigt, ist das Konto freigeschaltet. Du bekommst deine girocard¹ und – wenn du möchtest – deine Zugangsdaten fürs Online-Banking. Ab jetzt kannst du dir Bargeld auszahlen lassen und Überweisungen vom Sperrkonto aus durchführen.
Aber Achtung: Dir stehen monatlich nur die vorgeschriebenen 934 Euro zur Verfügung. Der Rest der Summe bleibt gesperrt. Brauchst du mehr Geld im Monat? Dann kannst du mehr als den notwendigen Sperrbetrag auf Ihr Konto einzahlen.
Hast du mit der Sparkasse aus Ihrer Uni-Stadt Kontakt aufgenommen und erfahren, dass sie kein Sperrkonto anbietet? Das tut uns leid. In der Regel ist es auch nicht möglich ein Sperrkonto bei einer anderen, weiter entfernten Sparkasse zu eröffnen. Du kannst also nicht in Berlin wohnen und studieren, dein Konto aber in Aachen führen. Denn jede Sparkasse hat ein festgelegtes Geschäftsgebiet. Außerdem musst du zumindest einmal persönlich in die Filiale kommen, um dein Konto freizuschalten. Auch wenn du Fragen rund um dein Konto hast oder mal einen Termin mit unseren Kundenberater möchtest, ist es gut, wenn deine Sparkasse ganz in der Nähe ist.
Nicht zwangsläufig ist ein Sperrkonto als Finanzierungsnachweis nötig. Unter Umständen ist auch ein Stipendium, ein Einkommensnachweis der Eltern oder eine Bürgschaft möglich. Erkundige dich beim Deutschen Konsulat oder der Deutschen Botschaft.
Übrigens: Falls du zusätzlich zum Sperrkonto oder statt des Sperrkontos ein Girokonto eröffnen möchtest, helfen wir dir auch gern weiter.
Wir wünschen dir viel Spaß und Erfolg für dein Studium in Deutschland!
¹ Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Debitkarte.