Die Corona-Pandemie stellt viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor eine große finanzielle Herausforderung. Das Bildungsministerium (BMBF) unterstützt diese Unternehmen daher mit insgesamt bis zu 500 Millionen Euro, um die Ausbildung junger Menschen zu sichern. Die Förderung richtet sich an Ausbildungsbetriebe in allen Bereichen der Wirtschaft und ausbildende Einrichtungen in Gesundheits- und Sozialberufen. Ziel des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern “: die Fachkräfte von morgen zu fördern.
1. Ausbildungsprämie Ausbildende KMU erhalten für jeden im Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro. Das Unternehmen bekommt die Prämie, wenn die Auszubildenden die Probezeit erfolgreich absolviert haben. Zusätzlich muss der Betrieb die Anzahl der Ausbildungen aus den vorangegangenen drei Jahren aufrechterhalten.
2. Ausbildungsprämie plus Etwas höher liegt die Prämie für Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren steigern. Diese erhalten nach erfolgreich bestandener Probezeit des Azubis 3.000 Euro Fördergeld.
3. Vermeidung von Kurzarbeit Wenn Ihr Unternehmen Kurzarbeit anmeldet, aber den Arbeitsausfall für Auszubildende vermeidet, können Sie ebenfalls Geld vom Staat beantragen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Unternehmen erhalten die Förderung für die Monate, in denen sie mindestens 50 Prozent Arbeitsausfall verzeichnen.
4. Auftrags- und Verbundausbildung Muss ein Ausbildungsbetrieb pandemiebedingt die Ausbildung zeitweise unterbrechen, können andere KMU, etablierte Ausbildungsdienstleister oder überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) die Ausbildung temporär übernehmen. Diese sind ebenfalls förderberechtigt.
5. Übernahmeprämie Übernimmt Ihr Unternehmen die Ausbildung eines Azubis, dessen vorheriger Betrieb aufgrund von Corona-Einschränkungen Insolvenz anmelden musste, können Sie eine Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro erhalten. Analog zu den Ausbildungsprämien erhalten Sie die Förderung nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit.
Das ausbildende Unternehmen muss eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
Gut zu wissen: KMU, die dual Studierende während des Studiums in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden, können die Prämie ebenfalls beantragen.
Der Betrieb darf höchstens 249 Angestellte beschäftigen und muss erheblich von der Corona-Krise betroffen sein.
Als erheblich von der Corona-Pandemie betroffen gilt ein Unternehmen, wenn:
Die Prämien beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Das geht auch problemlos online. Dem Hauptantrag fügen sie Nachweise für die oben genannten Kriterien bei.
Sie können als Ausbildungsbetrieb die Förderung beantragen, sobald Ihnen alle Unterlagen zum Ausbildungsvertrag vorliegen. Das kann bereits vor Ausbildungsbeginn der Fall sein. Spätestens müssen Sie den Antrag drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit der Azubis stellen.
Beachten Sie, dass nur Ausbildungen gefördert werden, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Wann Sie mit den Auszubildenden die Verträge geschlossen haben, spielt dabei keine Rolle.
Pro Ausbildungsvertrag dürfen Sie nur eine Prämie beantragen.
Weitere Informationen liefern die FAQs zum Bundesprogramm . Oder Ihre Agentur für Arbeit . Für konkrete Fragen wenden Sie sich gerne an den Arbeitgeberservice. Sie erreichen ihn telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei) oder via Kontaktformular .
Bitte verwenden Sie die Antragsformulare der Agentur für Arbeit .
Nein.
Nein. Die Agentur für Arbeit vergibt die Prämien nach Reihenfolge der vollständig eingereichten Unterlagen. Sind die Haushaltsmittel aufgebraucht, endet auch die Prämienzahlung.