Eine Frau und ein Mann in Businesskleidung laufen bei heiterem Wetter auf dem Dach eines großen Gebäudes, auf welchem eine Photovoltaikanlage installiert ist.

Wachstumschancengesetz: Was jetzt kommt

Unternehmen und Rentner entlastet
Schub mit halber Kraft: Die Wirtschaft soll in Zukunft gestärkt werden – mit Steuerentlastungen und Bürokratieabbau. Dafür hat die Bundesregierung ein Wachstumspaket beschlossen. Es hat jedoch weniger Wumms als ursprünglich geplant. Zugleich gibt es gute Nachrichten für Rentner und Rentnerinnen.

Das Wichtigste in Kürze

Was enthält das Gesetz für Unternehmen?

Es geht um Wachstumsimpulse für die Wirtschaft, hier soll die Liquidität der Unternehmen verbessert und mehr Investitionen und unternehmerischer Mut gefördert werden, etwa durch weitere Vereinfachungen bei Steuern und Bürokratie:

Was enthält das Gesetz für Bürger?

Auch einige Bürger profitieren vom neuen Gesetz, etwa bei der Besteuerung der Rentenbezüge: Mit dem neuen Gesetz wird der Anstieg der Steuerbelastung für zukünftige Rentnerinnen und Rentner gebremst. Erst ab 2058 müssen Renten vollständig versteuert werden, nicht schon ab 2040. Ab dem Jahr 2023 werden für neue Rentner rückwirkend die Steuern auf Renteneinkommen nicht mehr um einen ganzen Prozentpunkt steigen, sondern nur noch um die Hälfte davon, also um einen halben Prozentpunkt pro Jahr.

Die Zukunft – mehr als halbiert

Im Vermittlungsverfahren, in dem Vertreter von Bundestag und Bundesrat Kompromisse suchen, wurde das Volumen des Gesamtpakets von einst geplanten 7 Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden pro Jahr zusammengestrichen – und somit mehr als halbiert, weshalb vom Wachstumschancengesetz „light“ die Rede ist. Zumindest hat das Wachstumschancengesetz eine Signalwirkung für Innovationen in der Wirtschaft: Das Gesetz beinhaltet weiterhin Maßnahmen zur Förderung von Forschungsausgaben, berücksichtigt Verluste besser bei der Steuererklärung und baut einige bürokratische Hürden ab, indem es etwa Meldeverfahren und Buchführungen vereinfacht: So sollen Daten elektronisch übermittelt werden, anstatt auf Papier.

Von Agrardiesel bis Vorsteuerpauschale: Ringen um Kompromisse

Eigentlich sollte das Wachstumschancengesetz als umfassende Maßnahme für alle Branchen dienen, um Unternehmen während einer wirtschaftlichen Flaute zu entlasten und Investitionen im Bereich Klimaschutz anzukurbeln. Dazu hat das Finanzministerium fast 50 steuerpolitische Maßnahmen vorgeschlagen. Zwar wurde das Gesetz vom Bundestag gebilligt, stieß jedoch im Bundesrat auf Widerstand. Nach wesentlichen Änderungen wurde nun das Maßnahmenpaket stark reduziert.

Wachstumschancengesetz
Kurze Chronik einer Gesetzwerdung

Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz: das Wachstumschancengesetz,

  • wurde am 30. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. 
  • Doch die Länder hatten Bedenken wegen erheblicher Einnahmeausfälle, stoppten das Gesetz und verwiesen es am 24. November 2023 in den Vermittlungsausschuss. 
  • Im Vermittlungsausschuss rangen Vertreter von Bundestag und Bundesrat am 21. Februar 2024 um Kompromisse – und um Zustimmung. 
  • Am 22. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz nun vom Bundesrat verabschiedet.

Was wurde gestrichen?

Obwohl die Bundesregierung Erleichterungen für die Agrarbranche versprochen hat, wurden bis zur Abstimmung im Bundesrat keine konkreten Maßnahmen vorgelegt. Laut Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) werden Erleichterungen bei der Einkommensteuer vorbereitet und die Bauern sollen in der Wertschöpfungskette gestärkt werden. Hauptsächlich wird jedoch an einem Abbau von Bürokratie gearbeitet. Die Kürzungen bei den Subventionen für Agrardiesel wurden nicht zurückgenommen.

Auch andere Vorhaben sind im Ausschuss gescheitert, zum Beispiel diese:

Laut Finanzminister Christian Lindner „müssten nun weitere Schritte folgen, um die Lage der Wirtschaft zu verbessern“.

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Stand: 22.03.2024

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