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Darstellung von Börsendaten mit Zahlen, Balken- und Liniendiagrammen auf einem digitalen Bildschirm. Die Grafik zeigt steigende und fallende Aktienkurse und symbolisiert Finanzmärkte und Handel.

Mehr Investitionen, weniger Bürokratie: Das bringt das neue Standortfördergesetz

Impulse für Wachstum
Mit dem neuen Standortfördergesetz (StoFöG) will die Bundesregierung private Investitionen ankurbeln, junge Unternehmen entlasten und Deutschland als Wirtschaftsstandort stärken. Für viele Betriebe bedeutet das: weniger Bürokratie, bessere Finanzierungschancen und neue steuerliche Anreize.
Das Wichtigste in Kürze
  • Vor allem junge und innovative Unternehmen sollen durch das StoFöG bessere Chancen auf Finanzierung und Wachstum erhalten.

  • Steuerliche Anreize sollen Investitionen in die Zukunftsthemen Energie, Digitalisierung und Technologie fördern.

  • Weniger Bürokratie und mehr Flexibilität sollen den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver für Gründerinnen, Gründer und Investierende machen.

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beträgt die jährliche Finanzierungslücke bei Start-ups (Startup-Verband 2025).

So will die Regierung Investitionen ankurbeln

Es fehlt an Risikokapital in Deutschland. Laut einer Bitkom-Umfrage haben nur 23 Prozent der Start-ups ausreichend Zugang zu Venture Capital. Der Startup-Verband schätzt die jährliche Finanzierungslücke auf rund 30 Milliarden Euro.

Das Standortfördergesetz soll genau hier ansetzen, mit dem Ziel, mehr privates Kapital zu mobilisieren und Investitionen in den Standort Deutschland zu lenken. Im Fokus stehen insbesondere junge und dynamische Unternehmen, die bisher oft an hohen regulatorischen und finanziellen Hürden scheitern. Durch bessere Rahmenbedingungen und steuerliche Anreize will die Bundesregierung Unternehmertum fördern, Wachstum sichern und Arbeitsplätze schaffen.

Diese Maßnahmen sind geplant

Der Regierungsentwurf sieht mehrere Maßnahmen vor, um den Standort Deutschland für Unternehmen attraktiver zu machen: Drei zentrale Bausteine sind hierbei hervorzuheben:

  • Kapitalmarktzugang erleichtern

    Durch angepasste Regelungen und einen besseren Zugang zu Finanzierungsinstrumenten sollen insbesondere kleine Unternehmen und Start-ups leichter an Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) gelangen. Beispielsweise sollen Investmentfonds einfacher in sogenannte Wagniskapitalfonds investieren dürfen. So könnte jungen Firmen mehr privates Geld zugutekommen, die oft Schwierigkeiten haben, Bankkredite zu erhalten.

  • Steuerliche Anreize schaffen

    Investitionen in Infrastruktur, erneuerbare Energien (z. B. Windkraft, Stromleitungen, Photovoltaik) und technologieorientierte Projekte sollen steuerlich begünstigt werden. Damit soll auch die Energiewende vorangetrieben werden.

  • Bürokratie abbauen

    Zahlreiche bisher verpflichtende Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten für Kreditinstitute und Fonds sollen gestrichen oder vereinfacht werden. So sollen Ressourcen im Verwaltungsaufwand eingespart werden und mehr Kapital tatsächlich in die Finanzierung der Wirtschaft fließen, um Gründungen und Investitionen zu erleichtern.

Großteil nötiger Investitionen soll privat erfolgen

Durch das Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen, insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital verbessert werden. Dafür sollen Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, vorgenommen werden: „In Fonds angelegtes Geld soll noch stärker dort ankommen, wo wir es brauchen: bei Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland,“ sagte Finanzminister Lars Klingbeil zu dem Gesetzentwurf.

Vereinfacht gesagt: Wenn Bürgerinnen und Bürger ihr Geld stärker in Aktien und Fonds anlegen würden, könnten langfristig Vermögen für die Rentenversorgung aufgebaut werden. Gleichzeitig hätten Unternehmen mehr Kapital für Innovation und Wachstum.

Anreize für internationale Anleger

Ein weiterer Schritt zur Standortattraktivität: Im Zuge des Europäischen Listing Act dürfen Verkaufsunterlagen für Aktien und Anleihen künftig vollständig auf Englisch veröffentlicht werden. Bisher war hierzulande eine deutsche Zusammenfassung von Wertpapierprospekten Pflicht – ein Wettbewerbsnachteil im internationalen Vergleich. Die neue Regelung erleichtert den EU-weiten Vertrieb und macht den deutschen Kapitalmarkt für ausländische Investoren attraktiver.

Weitere geplante Maßnahmen des StoFöG

Das StoFöG ist mit seinen 62 Artikeln recht umfangreich. Um insbesondere jungen Wachstumsunternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, sollen sie künftig Aktien mit einem Nennwert von weniger als einem Euro ausgeben dürfen. Das soll die Aktienkultur stärken und den Börsengang (IPO) als Ausstiegsmöglichkeit für Risikokapitalgeber attraktiver machen.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, mehrere EU-Vorgaben zum Kapitalmarktrecht fristgerecht umzusetzen. Damit soll die Weiterentwicklung der europäischen Spar- und Investitionsunion unterstützt werden.

Fehlende Impulse für private Altersvorsorge und Aktienkultur

Das Standortfördergesetz (StoFöG) bewirkt nach Ansicht diverser Fachleute zu wenig. So bezeichnet das Deutsche Aktieninstitut den Entwurf in wesentlichen Punkten als „ambitionslos“ und bemängelt, dass echte Kapitalmarktreformen ausbleiben und nur kleine Schritte unternommen werden, um den Standort zu stärken. Das Gesetz behandle zudem die „aktienorientierte Altersvorsorge“ nur randständig. Eine strategische Verknüpfung zwischen Kapitalmarkt und Altersvorsorge sei kaum zu erkennen.

Schließlich bleibe auch der versprochene Bürokratieabbau hinter den Erwartungen zurück. Rechtliche Unsicherheiten und komplexe Regelungen erschweren weiterhin Investitionen und hemmen die Kapitalmarktentwicklung, so die Stellungnahme des Bankenverbandes.

Wie es jetzt weitergeht

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 10. September 2025 beschlossen. Er ist Teil des „Sofortprogramms“ der Bundesregierung und ergänzt weitere Initiativen wie die Investitionsoffensive, das Sondervermögen und den Wachstumsbooster. Im weiteren parlamentarischen Verfahren sind noch Änderungen und Diskussionen zu erwarten. Ziel ist es, dass die neuen Regelungen Anfang 2026 in Kraft treten.

Stand 17. Oktober 2025

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