Die neue Rentenprämie soll ältere Arbeitnehmer motivieren, über ihr eigentliches Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten, um den Fachkräftemangel zu mildern.
Sie können dabei bis zu 3 Jahre länger arbeiten und bekommen die entgangene Rente dann auf einen Schlag inklusive eines Bonus.
Zudem sollen die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung direkt an die Beschäftigten ausgezahlt werden können – macht 10 Prozent mehr Gehalt.
Die Regierung plant eine Prämie, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Weiterarbeiten über ihr eigentliches Renteneintrittsalter hinaus anzuregen. Die sogenannte Rentenaufschubprämie soll ab 2028 greifen. Mit diesem neuen Modell will die Ampelkoalition den spürbaren Fachkräftemangel in vielen Branchen abmildern und das wertvolle Know-how erfahrener Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Wirtschaft halten.
Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht, kann sich dafür entscheiden, weiterzuarbeiten und zunächst auf die Rente zu verzichten. Die entgangene Rente soll dann auf einen Schlag ausgezahlt werden. Der Vorteil ergibt sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen und eventuellen Steuervorteilen. So muss die Rentenversicherung für die Zeit der Weiterbeschäftigung keinen Beitrag für die Krankenversicherung zahlen – diese Beträge kommen für die erwerbstätigen Rentner und Rentnerinnen bei der abschließenden Auszahlung als Einmalzahlung noch hinzu.
Die Rentenaufschubprämie gilt für alle, die ihren Rentenbeginn um mindestens 12 Monate verschieben und durch ihre Tätigkeit mehr als in einem Minijob verdienen. Sozialabgaben müssen auf die Prämie nicht gezahlt werden. Ob sie aber versteuert werden müssen, ist noch unklar. Der Aufschub soll von mindestens 1 Jahr bis maximal 3 Jahre möglich sein.
Der Sozialverband VdK hat eine Berechnung angestellt, um zu zeigen, wie sich das Weiterarbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus finanziell auswirken kann.
Wenn eine Person normalerweise Anspruch auf eine monatliche Bruttorente von 1.600 Euro hat, würde sie nach einem Jahr regulär 19.200 Euro an Rente erhalten (12 Monate x 1.600 Euro). Wenn diese Person jedoch länger arbeitet und die Rente nicht sofort bezieht, kommt ein Bonus hinzu. Dieser Bonus erhöht den Gesamtbetrag nach einem Jahr auf 22.000 Euro. Vereinfacht bedeutet das, dass durch das Verschieben des Rentenbezugs und das Weiterarbeiten ein zusätzlicher Betrag von etwa 3.000 Euro (22.000 Euro – 19.200 Euro) angespart wird. Allerdings gilt es zu beachten, dass diese 19.200 Euro noch nicht um Steuern und andere Abzüge bereinigt sind.
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Es gibt jedoch einen wesentlichen Nachteil: Denn auch jetzt schon gibt es mit der Flexirente die Möglichkeit, später in Rente zu gehen. Dafür steigt dann die Rentenhöhe – für jeden Monat zusätzliche Arbeit steigt der Rentenanspruch um 0,5 Prozent. Wer sich für die Rentenaufschubprämie entscheidet, kann von dieser Regelung dann keinen Gebrauch machen.
Zusätzlich zur Rentenprämie plant die Bundesregierung, eine weitere Regelung einzuführen: Arbeitgeber sollen die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die sie für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zahlen, die bereits im Rentenalter sind, direkt an diese auszahlen können. Diese Regelung soll das Einkommen älterer Beschäftigter spürbar erhöhen und damit den Anreiz stärken, länger im Arbeitsleben zu bleiben. Das entspräche einer Gehaltssteigerung von mehr als 10 Prozent, da der Arbeitgeberanteil für die Arbeitslosenversicherung aktuell bei 1,3 Prozent liegt und für die Rentenversicherung bei 9,3 Prozent.
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und mehr Gehalt könnten arbeitende Rentnerinnen und Rentner zusätzlich mit den Plänen bekommen.
Damit ältere Menschen leichter über das Renteneintrittsalter hinaus beschäftigt werden können, will die Bundesregierung auch die Regelungen für befristete Arbeitsverträge lockern. Nach geltendem Recht darf kein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehrt. Diese Regelung soll für Menschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, aufgehoben werden. Das könnte Arbeitgeber die Entscheidung leichter machen, Senioren oder Seniorinnen einzustellen.
Das Gesetzesvorhaben beinhaltet auch Änderungen für Hinterbliebene, die neben der Witwen- oder Witwerrente arbeiten. Künftig sollen sie mehr verdienen können, ohne dass dies auf ihre Rente angerechnet wird. Eine Vollzeitbeschäftigung zum gesetzlichen Mindestlohn (etwa 2.150 Euro im Monat bei einer 40-Stunden-Woche) soll in diesem Fall anrechnungsfrei bleiben, was zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnet.
Die geplanten Maßnahmen müssen noch vom Bundestag beschlossen werden. Das Modell der Rentenaufschubprämie soll ab 2028 in Kraft treten. Die Bundesregierung plant eine Überprüfung der Wirksamkeit 5 Jahre nach Einführung.
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Stand: 11.09.2024