Entspricht ihr Urlaub nicht dem Leistungsversprechen, haben Sie mehrere Möglichkeiten, gegen Mängel vorzugehen.
Hier erfahren Sie, was Sie vor Ort oder im Nachgang beanstanden können.
Wenn rechtliche Schritte notwendig sind, schützt Sie eine Rechtsschutzversicherung.
Mangel auf dem Weg zum Urlaubsort beanstanden
Bestenfalls sollte sich der Weg zum Hotel oder zur Unterkunft schon wie Urlaub anfühlen. Doch unerwartete Ereignisse können Ihnen in den Weg kommen. Ihre Reiserechte haben wir ausführlich in diesen Artikeln beschrieben:
Mangel vor Ort beanstanden
Finden Sie beispielsweise ein schimmliges Badezimmer vor oder werden Sie am Morgen von einer großen Baustelle nebenan geweckt, sollten Sie als erstes mit dem Management oder dem Besitzer oder der Besitzerin des Hotels oder der Ferienunterkunft sprechen. Im einfachsten Fall bekommen Sie ein neues, ruhiges und mangelfreies Zimmer.
Sollten Sie keine gemeinsame Lösung finden, sollten Sie den Mangel oder die Mängel dokumentieren. Machen Sie Fotos von verschmutzten Stellen oder ein Video mit Ton bei Lärmbelästigung. Das ist wichtig, um den Anspruch auf Preisminderung zu belegen.
Die juristische Zentrale des ADAC hat mögliche Preisminderungen bei unterschiedlichen Mängeln erörtert:
Mangel bei Pauschalreise Reisepreisminderung | |
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Verzögerung beim Flug | 5 bis 150 Prozent des Tagesreisepreises |
Änderung des Abflug-/ Ankunftsflughafens | 5 bis 100 Prozent des Tagesreisepreises |
Wechsel der Fluggesellschaft | bis zu 70 Prozent des Tagesreisepreises |
Gepäck verspätet oder verloren | 15 bis 50 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag |
Schmutz im Hotel oder Hotelzimmer | 3 bis 60 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag |
Fehlender Balkon/ Terrasse/ Ausblick | 5 bis 75 Prozent des Reisepreises |
Ungeziefer im Hotel | 5 bis 100 Prozent des Reisepreises |
Swimmingpool fehlt oder ist verschmutzt | bis zu 25 Prozent des Reisepreises |
Fehlende und eingeschränkte Sportmöglichkeiten/ Animation/ Disco | bis zu 15 Prozent des Reisepreises |
Baulärm | bis zu 60 Prozent des Reisepreises |
Beeinträchtigung durch Unwetter | bis zu 100 Prozent des Reisepreises |
Mangel nach dem Urlaub beanstanden
Wollen Sie sich vor Ort die Urlaubsstimmung nicht vollständig vermiesen lassen und sich eher im Nachgang um eine (Teil-)Erstattung bemühen, sollten Sie unmittelbar nach dem Urlaub ein Schreiben an den Reiseveranstalter aufsetzen. Je früher, desto besser – auch wenn Ihre Ansprüche auf Erstattung erst ein Jahr nach Rückkehr verfallen. Beschreiben Sie in diesem Brief die Mängel und Ihre Forderungen. Zusätzlich sollten Sie eine Frist formulieren, innerhalb der Sie eine Antwort erwarten. Versenden Sie den Brief als Einschreiben, erhalten Sie eine Bestätigung, dass dieser auch wirklich eingegangen ist.
Rechtliche Schritte bei Reisemangel
Bietet Ihnen der Reiseveranstalter für den Mangel einen Gutschein für die nächste Reise an, müssen Sie diesen nicht annehmen. Erhalten Sie trotz vergangener Zahlfristen und Mahnungen nicht die geforderte Summe zurück, können Sie mit einem Mahnbescheid gegen den Reiseanbieter vorgehen.
Schließlich bleibt Ihnen die Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier sollten Sie jedoch Kosten und Nutzen abwägen. Das Verfahren kann nämlich schnell teurer werden als der Urlaub selbst. Zusätzlich kostet es viel Zeit und Nerven. Unterstützend ist hier in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung, die Ihre Kosten bei einem etwaigen Verfahren deckt.
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Stand: 05.08.2024