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Eine sommerlich gekleidete Mutter und ein Vater haben jeweils ein Kind auf ihren Schultern. Sie stehen vor einer begrünten Wand und lächeln.

Weniger Bürokratie, neue Regeln: Was sich für Familien beim Kindergeld und Elterngeld ändert

Familienpolitik
Der Staat will Familien entlasten, aber auf sehr unterschiedliche Weise: Beim Elterngeld sinkt die Bezugsdauer, der Maximalbetrag steigt. Beim Kindergeld dagegen fällt künftig in den meisten Fällen der bürokratische Antrag weg. Beide Reformen betreffen Millionen Familien und treten voraussichtlich ab 2027 in Kraft. Was Sie beachten müssen.
Stand:10. Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Beim Kindergeld entfällt ab 2027 der Antrag: Der Staat zahlt automatisch aus – zunächst ab dem zweiten Kind, später auch für Erstgeborene.

  • Das Elterngeld wird ab November 2027 von 14 auf 12 Monate gekürzt, Väter müssen künftig mindestens drei statt zwei Monate übernehmen. Die Monatssätze steigen leicht: mindestens 330, höchstens 1.900 Euro.

  • Während das Kindergeld-Gesetz den Bundestag bereits passiert hat und nur noch auf die Zustimmung des Bundesrats wartet, befindet sich das Elterngeld-Gesetz noch in der Ressortabstimmung; mit offenem Ausgang.

1. Kindergeld: Schluss mit dem Antrag

Das Kindergeld soll Familien bei den Kosten für Kinder finanziell entlasten, unabhängig vom Einkommen. Anspruch haben alle in Deutschland steuerpflichtigen Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, die im Inland oder einem EU-Staat leben. Derzeit beträgt es 259 Euro pro Monat und Kind. 2025 hat die Familienkasse rund 55 Milliarden Euro an 17,57 Millionen Kinder ausgezahlt: in drei von vier Fällen auf das Konto der Mutter. Die Koalition plant eine Erhöhung in zwei Stufen auf voraussichtlich 272 Euro bis 2028.

  • Das ändert sich

    Bisher müssen Eltern das Kindergeld aktiv bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen: schriftlich oder digital. Gerade kurz nach einer Geburt, wenn ohnehin Geburtsurkunde und Standesamt organisiert werden müssen, ist dieser Schritt eine unnötige Belastung. Das System gilt als bürokratisch, gerade in der stressigen Zeit nach einer Geburt.

    Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 ein Gesetz verabschiedet, das das Kindergeld schrittweise antragslos macht. Das Prinzip: Wenn ein Kind beim Standesamt angemeldet wird, informiert dieses automatisch das Bundeszentralamt für Steuern, das wiederum die Familienkasse benachrichtigt. Der Staat nutzt Daten, die er bereits besitzt. Rund 300.000 Erstanträge pro Jahr könnten so entfallen.

    Voraussetzungen für die automatische Auszahlung:

  • Mindestens ein Elternteil lebt mit dem Kind in Deutschland.

  • Mindestens ein Elternteil arbeitet in Deutschland.

  • Die IBAN mindestens eines Elternteils ist dem Staat bekannt (z. B. über das Steuerportal Elster).

  • Wer mit der automatischen Auszahlung nicht einverstanden ist, kann das ändern lassen.

  • Zweites Kind zuerst: So funktioniert der Start

    Für Familien mit einem zweiten oder weiteren Kind bringt die Reform die schnellste Erleichterung. Ab März 2027 soll das zusätzliche Kindergeld ohne Antrag ausgezahlt werden. Das ist möglich, weil die Familienkasse die wichtigsten Daten bereits aus dem laufenden Kindergeldbezug für das erste Kind kennt; darunter Steuer-ID, Anschrift und die hinterlegte Bankverbindung.

  • Nach der Geburt meldet das Standesamt das Kind wie bisher an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Steuer-Identifikationsnummer vergibt und automatisch an die Familienkasse weiterleitet.

  • Dort wird das Neugeborene dem bestehenden Kindergeldfall zugeordnet.

  • Das höhere Kindergeld für zwei Kinder wird anschließend direkt auf das bereits bekannte Konto überwiesen, ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen.

  • Dass die automatische Auszahlung zunächst nur für zweite und weitere Kinder startet, hat also technische Gründe: So kann das neue Verfahren mit einem geringeren Fehlerrisiko eingeführt werden, bevor es voraussichtlich ab Herbst 2027 auch auf Familien mit dem ersten Kind ausgeweitet wird.

Kritik am Gesetz

Kritiker bemängeln, dass nichterwerbstätige Eltern vom automatischen Verfahren ausgeschlossen sind und weiterhin einen Antrag stellen müssen, obwohl gerade sie von der Vereinfachung besonders profitieren würden.

  • Stand der Gesetzgebung

    Der Bundestag hat das Gesetz am 9. Juli 2026 beschlossen. Nun muss der Bundesrat zustimmen; eine Blockade gilt als unwahrscheinlich, da der Bürokratieabbau auch die Landesbehörden entlastet. Nach der Zustimmung folgen Unterzeichnung durch Finanzminister und Bundeskanzler sowie die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz offiziell am 1. Januar 2027 in Kraft.

2. Elterngeld: Kürzere Laufzeit, etwas höhere Sätze

  • Das Elterngeld soll Eltern ermöglichen, nach der Geburt eine berufliche Auszeit zu nehmen, ohne in finanzielle Not zu geraten. Derzeit erhalten Eltern zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat; 65 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens. Anspruch haben alle, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 175.000 Euro liegt.

  • Was soll sich ändern?

    Familienministerin Karin Prien (CDU) hat im Juli 2026 ein neues Modell vorgelegt. Die wichtigsten Punkte:

  • Bezugsdauer: 12 statt bisher 14 Monate Basiselterngeld.

  • 3-6-3-Modell: Je 3 Monate sind für jeden Elternteil reserviert, 6 weitere Monate können flexibel aufgeteilt werden. Die Mindestbeteiligung der Väter, um das Elterngeld für möglichst viele Monate zu beziehen, steigt damit von 2 auf 3 Monate.

  • Alleinerziehende können weiterhin bis zu 12 Monate volles Elterngeld beziehen.

  • Beide Elternteile dürfen wieder gleichzeitig Elterngeld beziehen.

  • Der Mindestbetrag steigt von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro.

  • Das Elterngeld Plus bleibt bestehen – mit einer wichtigen Änderung: Da das Basiselterngeld von 14 auf 12 Monate sinkt, reduziert sich die maximale Laufzeit des Elterngeld Plus von 28 auf 24 Monate. Der Partnerschaftsbonus, der Paaren bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit bis zu vier Bonusmonate sicherte, wird ersatzlos gestrichen.

  • Die neuen Regeln sollen für Kinder gelten, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Laufende Schwangerschaften und Geburten sind nicht betroffen.

Obwohl die monatlichen Beträge erstmals seit fast 20 Jahren leicht steigen – der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro –, bleibt der eigentliche Antrieb der Reform ein fiskalischer: 500 Millionen Euro sollen pro Jahr eingespart werden.

Als politische Ziele nennt das Bundesfamilienministerium mehr Väterbeteiligung und mehr Flexibilität für Familien.

Darüber hinaus sind auch Änderungen im Mutterschutzgesetz zur stärkeren beruflichen Teilhabe schwangerer und stillender Frauen geplant.

 Kritik an der Reform

Die Reform stößt auf breiten Widerstand. Frauenverbände und Gewerkschaften warnen, Mütter würden die Kürzungen durch reduzierte Berufstätigkeit ausgleichen und damit am Ende mehr Erziehungsarbeit übernehmen als zuvor. Kritiker fordern, statt bei allen Familien zu kürzen lieber bei hohen Einkommen anzusetzen. Zudem sei die Eingewöhnungsphase nach dem ersten Geburtstag künftig nicht mehr vom Elterngeld abgedeckt, obwohl Kita-Plätze für unter Dreijährige knapp sind.

  • Noch kein beschlossenes Gesetz

    Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung, danach muss der Bundestag zustimmen. Eine Einigung gilt als wahrscheinlich, da Elterngeldreformen im Koalitionsvertrag vereinbart sind. In der jetzigen Form dürfte der Entwurf jedoch kaum unverändert durchkommen. Anpassungen im weiteren Verfahren sind möglich.

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