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Das ändert sich 2026 für Eltern

Kindergeld, Freibeträge und mehr
Mehr Geld, weniger Steuerlast: 2026 bringt für Familien gleich mehrere Entlastungen. Kindergeld, Freibeträge und neue Unterhaltsregelungen sorgen dafür, dass am Monatsende etwas mehr bleibt. Klingt gut? Dann schauen Sie, wo sich das Plus für Sie wirklich lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
  • Mehr Kindergeld: Ab Januar 2026 gibt es 259 Euro pro Kind – ein Plus, das Familien direkt entlastet.

  • Höhere Freibeträge: Grund- und Kinderfreibetrag steigen deutlich, was spürbar mehr Netto vom Brutto bringt.

  • Neue Unterhaltsregeln: Die Düsseldorfer Tabelle 2026 passt Bedarfssätze und Selbstbehalte an.

Mehr Geld, gleiche Sicherheit – das verändert sich für Familien 2026

Für viele Eltern startet 2026 mit einem kleinen, aber spürbaren Plus im Portemonnaie. Das Kindergeld steigt, Steuerfreibeträge werden angehoben, und selbst bei Unterhaltszahlungen gibt es Anpassungen. Doch nicht alle Leistungen ändern sich: Beim Elterngeld bleibt vorerst alles stabil, und auch die bekannten Regeln zu Kinderkrankentagen werden fortgeführt.

Mehr Unterstützung: Kindergeld steigt auf 259 Euro

Gute Nachrichten für Familien: Ab 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld von 255 auf 259 Euro monatlich pro Kind. Das Ziel: Familien stärker bei steigenden Lebenshaltungskosten zu entlasten. Für zwei Kinder bedeutet das ein Plus von rund 100 Euro im Jahr.

Das Kindergeld wird weiterhin monatlich über die Familienkasse ausgezahlt und steht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr zu. Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, im Studium oder ist es unter bestimmten Voraussetzungen arbeitslos, kann der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr bestehen.

Tipp: Den Antrag können Eltern über das Online-Familienportal der Bundesagentur für Arbeit bzw. die Familienkassen bequem digital stellen.

0Euro

beträgt der neue Kinderfreibetrag.

Kinderfreibetrag: Höchstwert seit Jahren

Auch steuerlich dürfen sich Eltern freuen: Der jährliche Kinderfreibetrag steigt von 9.600 auf  9.756 Euro (beide Eltern zusammen). Damit bleibt das steuerfreie Existenzminimum von Kindern erhalten. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder der Freibetrag für Sie günstiger ist. Fördert der Freibetrag eine höhere Steuerersparnis, wird die Differenz im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt.

Hinweis: Der Freibetrag gilt für beide Elternteile jeweils zur Hälfte. Bei Alleinerziehenden wird die volle Summe angerechnet.

Grundfreibetrag: Mehr Netto vom Brutto

Der allgemeine Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro. Dieser Betrag bleibt bei der Einkommenssteuer steuerfrei. So profitieren besonders Familien mit mittlerem Einkommen von spürbaren Entlastungen. Beispiel: Eine Familie mit 60.000 Euro Jahreseinkommen spart dadurch einige Hundert Euro Steuern, abhängig von Steuerklasse und Einkommensverteilung.

Der Grundfreibetrag wird regelmäßig an Inflation und Preisentwicklung angepasst, sodass das steuerfreie Existenzminimum langfristig gesichert bleibt.

Kinderkrankentage: Bisherige Regelung bleibt bestehen

Auch 2026 gilt weiterhin die Regelung zu Kinderkrankentagen aus dem Jahr 2024: Gesetzlich krankenversicherte Eltern dürfen auch künftig bis zu 15 Tage pro Jahr und Kind freinehmen, um ein krankes Kind zu betreuen. Für Alleinerziehende bleibt der verdoppelte Anspruch – also 30 Tage. Bei mehreren Kindern gelten Gesamtobergrenzen von 35 Tagen für Elternpaare und 70 Tagen für Alleinerziehende pro Kalenderjahr. Die Krankenkasse zahlt während dieser Zeit Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes.

Hinweis: Für privat krankenversicherte Eltern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ob eine Freistellung möglich ist und ob das Einkommen weitergezahlt wird, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder individuellen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.

Elterngeld: Einkommensgrenze bleibt stabil

Beim Elterngeld sind bislang keine Änderungen bei den Elterngeld-Regelsätzen oder Einkommensgrenzen beschlossen. Die Einkommensgrenzen bleiben stabil:

  • Für Paare gilt weiterhin ein jährliches Bruttoeinkommen bis 175.000 Euro,
  • für Alleinerziehende bis 150.000 Euro.

Damit sorgt die Regierung für Planungssicherheit. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich wie gewohnt am vorherigen Einkommen: zwischen 65 und 67 Prozent des Nettoverdienstes, mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro.

Auch die ElterngeldPlus-Modelle und die Partnerschaftsbonusmonate werden unverändert fortgeführt.

Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle für 2026 angepasst

Zum Jahresbeginn 2026 legt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle neue Bedarfssätze fest. Sie regeln, wie viel Unterhalt Eltern für ihre Kinder zahlen müssen. So steigt beispielsweise der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in der ersten Einkommensgruppe um jeweils 4 Euro, (etwa auf 486 Euro für 0- bis 5-Jährige, 558 Euro für 6- bis 11-Jährige und 653 Euro für 12- bis 17-Jährige).

Elternunterhalt: Mehr Schutz für unterhaltspflichtige Kinder

Beim Elternunterhalt – also, wenn Kinder für pflegebedürftige Eltern einspringen müssten – gilt weiterhin eine wichtige Einkommensgrenze: Nur wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, kann grundsätzlich zu Elternunterhalt herangezogen werden. Für diese Fälle legt die Düsseldorfer Tabelle 2026 erstmals wieder einen konkreten Mindestselbstbehalt fest: Unterhaltspflichtige erwachsene Kinder dürfen mindestens 2.650 Euro ihres bereinigten monatlichen Nettoeinkommens für den eigenen Lebensunterhalt behalten. Für den mit ihnen zusammenlebenden Ehepartner gilt ein Mindestselbstbehalt von 2.120 Euro. Damit wird der finanzielle Eigenbedarf der Unterhaltspflichtigen stärker geschützt und klarer definiert.

Hinweis: Hierbei handelt es sich um Richtwerte. Im Einzelfall können Gerichte andere Beträge festlegen (etwa wegen außergewöhnlich hoher Wohnkosten oder besonderer Lebensumstände). Abweichende Einzelfallentscheidungen bleiben jedoch möglich.

Deutlich mehr Entlastung für Familien: Jetzt prüfen, wie Sie profitieren können

Ob steuerlich oder im Alltag – 2026 bringt Familien spürbare Vorteile:

  • Kindergeld: plus 4 Euro monatlich pro Kind
  • Kinderfreibetrag: plus 156 Euro steuerfrei jährlich
  • Grundfreibetrag: plus 744 Euro steuerfrei jährlich
  • Kinderkrankentage: weiter flexibles Betreuungspolster
  • Unterhalt: realistischere Beträge dank neuer Tabelle

Damit steigen die finanziellen Spielräume und die Rechtssicherheit für Eltern. Das ist eine willkommene Unterstützung in Zeiten höherer Preise, gestiegener Zinsen und angespannter Familienbudgets.

Die Anpassungen greifen automatisch – dennoch lohnt ein Blick auf die eigene Situation:

  • Steuerbescheid kontrollieren: Wird der neue Grundfreibetrag berücksichtigt?
  • Kindergeld prüfen: Antrag aktuell und vollständig?
  • Unterhaltstabellen vergleichen: Bei neuem Einkommen oder geänderter Familiensituation.

Sie haben dennoch Fragen rund um Familienbudget, Sparziele oder staatliche Förderungen? Dann steht Ihnen Ihre Sparkasse gerne beratend zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, egal ob digital oder vor Ort.

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Stand: 09.01.2026

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