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Ein älterer Herr holt Geld an einem Bankautomaten.

Rentenauszahlungen, Regeln und Rechte:  mehr Schutz, weniger Papier

Neuigkeiten im Dezember
Auch im Dezember ändert sich noch einiges. Ob bei der Auszahlung der Rente, der Nutzung von Balkonkraftwerken oder dem Fahren ohne Fahrer: Kurz vor Jahresschluss greifen neue Vorschriften. Was jetzt digital läuft, wer sich registrieren muss und welche Normen künftig gelten: Das Wichtigste im Überblick. 

Rente nur noch mit Konto: Aus für Bargeld am Schalter

Sicherheit statt Scheine: Im Dezember endet die Barauszahlung der Rente. Rentnerinnen und Rentner, die bisher keine Kontoverbindung mitgeteilt haben, müssen dies bis spätestens Ende 2025 nachholen, sonst wird die Rentenzahlung vorübergehend ausgesetzt. Ab 2026 wird das Rentengeld fast nur noch elektronisch verteilt. Die bisherige Möglichkeit, die Rente in der Postfiliale bar abzuholen, läuft nach einer kurzen Übergangsfrist aus. Wer noch kein Girokonto hat, muss der Deutschen Rentenversicherung Kontodaten mitteilen, sonst können Zahlungen ausgesetzt werden. Die Umstellung soll Sicherheit und Transparenz erhöhen – und Betrugsfällen einen Riegel vorschieben. Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das aber auch mehr Eigenverantwortung. Hilfe beim Umstieg gibt es von Sozialdiensten, Wohlfahrtsverbänden und von der Deutschen Rentenversicherung selbst (Hotline: 0800 1000 4800).

Rentenzuschlag wird direkt in die Rente integriert

Was früher oben draufkam, steckt jetzt schon drin. Ab 1. Dezember 2025 ändert sich für viele Rentnerinnen und Rentner die Berechnung ihrer Bezüge: Der bisher separat gezahlte Zuschlag, der seit Juli 2024 vor allem Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten zugutekommt, wird künftig automatisch in die monatliche Rente eingerechnet. Das bedeutet, dass der Zuschlag nicht mehr als eigener Posten erscheint. Bislang kam der Zuschlag als eigener Zusatzbetrag obendrauf – künftig fließt er direkt in die Berechnung der Rente ein. Grundlage ist dann nicht mehr der bisherige Zahlbetrag, sondern die persönlichen Entgeltpunkte, also die individuellen Rentenansprüche. Für Betroffene ändert sich nichts am Ablauf: Die Umstellung erfolgt automatisch, Nachzahlungen sind möglich, Rückforderungen ausgeschlossen.

Teleoperiertes Fahren wird rechtssicher

Wenn Menschen lenken, aber nicht mehr im Auto sitzen. Ferngesteuerte Pkw, Lkw und Busse dürfen ab 1. Dezember 2025 in klar abgegrenzten Betriebsbereichen auf öffentlichen Straßen fahren. Voraussetzung sind unter anderem eine Betriebserlaubnis des KBA, ein behördlich genehmigter Betriebsbereich, ein in Deutschland ansässiger Teleoperator sowie Sicherheitsvorgaben wie Notstopp und „ein Mensch = ein Fahrzeug“. Die Fernlenk-Verordnung des Bundesverkehrsministeriums startet als fünfjährige Erprobungsphase und schafft damit erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen.

Neue Sicherheitsnorm für Balkonkraftwerke

Einheitlich genormt, sicher gesteckt. Vom 1. Dezember an gilt erstmals eine offizielle Produktnorm für Steckersolargeräte, also sogenannte Balkonkraftwerke. Bisher gab es keine eigene, verbindliche Produktnorm dafür. Die neue Regelung DIN VDE V 0126-95 legt fest, wie solche Anlagen künftig geprüft, dokumentiert und sicher betrieben werden müssen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das:

  • Mini-Solaranlagen dürfen künftig bis zu 800 Voltampere Strom ins Hausnetz einspeisen.
  • Die Solarmodule dürfen eine Leistung von bis zu 960 Watt Peak haben – das sind rund 20 Prozent mehr als bisher.
  • Der Anschluss an eine normale Haushaltssteckdose (Schuko) bleibt erlaubt, sofern zusätzliche Schutzmaßnahmen eingehalten werden (zum Beispiel spezielle Schutzstecker oder Sicherungseinrichtungen).

Damit werden Balkonkraftwerke einheitlich geregelt und sicherer. Wer eine Anlage betreibt oder anschaffen möchte, sollte vorab prüfen, ob das Gerät schon nach der neuen Norm zertifiziert ist.

 

EU-Siegel: Markenschutz für regionale Produkte

Wo Qualität zu Hause ist. Ab 1. Dezember 2025 können erstmals auch Handwerks- und Industrieprodukte wie Solinger Messer, Meißner Porzellan oder Schwarzwälder Uhren einen europaweiten Herkunftsschutz beantragen – ganz ähnlich wie Champagner oder Nürnberger Lebkuchen. Die neue EU-Verordnung (EU) 2023/2411 sorgt dafür, dass traditionelle Herstellungsverfahren und regionale Qualitätsstandards künftig besser vor Nachahmung geschützt sind. Das Verfahren läuft in zwei Schritten: Zunächst prüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) den Antrag, danach folgt die EU-weite Eintragung durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Für regionale Produzenten eröffnet sich damit die Chance, ihr Handwerk europaweit zu sichern und als echtes Qualitätsmerkmal zu vermarkten.

KWK-Ausschreibungen für Unternehmen nur noch digital

Wer nicht klickt, verliert. Ab 1. Dezember 2025 dürfen Unternehmen, Stadtwerke und Energieversorger, die an Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) oder innovative KWK-Projekte (iKWK) teilnehmen, ihre Gebote nur noch online über die „Geschlossene Benutzergruppe (GBG)“ der Bundesnetzagentur einreichen. Papierangebote sind dann nicht mehr erlaubt, und wer sich nicht rechtzeitig digital registriert, kann vom Verfahren ausgeschlossen werden. Privatpersonen sind von dieser Umstellung nicht betroffen. Für sie gelten weiterhin die bestehenden Förderprogramme für Mini-KWK-Anlagen, Heizsysteme oder Solartechnik über BAFA und KfW. Wer also zu Hause auf erneuerbare Energien umsteigen möchte, kann das wie gewohnt beantragen – ohne an den KWK-Ausschreibungen teilzunehmen.

Arzneimittelstudien: mehr Sicherheit für Teilnehmende

Vertrauen ist die beste Medizin: Ab 18. Dezember 2025 treten neue, verbindliche Vertragsregeln für klinische Arzneimittelstudien in Kraft. Die sogenannte Standardvertragsklausel-Verordnung (StandVKlV) legt einheitliche Vereinbarungen zwischen Pharmaunternehmen, Kliniken und Forschungseinrichtungen fest.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher – also alle, die an klinischen Studien teilnehmen oder dies in Zukunft tun möchten – bedeutet das vor allem mehr Klarheit und Schutz. Durch die neuen Standards sollen Verträge transparenter, Verhandlungen kürzer und Haftungsfragen eindeutiger geregelt werden. So wissen Teilnehmende künftig genauer, welche Rechte, Pflichten und Absicherungen sie haben, wenn sie sich freiwillig für eine Studie entscheiden.

Licht kehrt zurück

Alle Jahre wieder: Immer um den 21. Dezember herum erreicht die Sonne ihren tiefsten Stand – es ist die Wintersonnenwende und damit der kürzeste Tag des Jahres. Danach ändert sich die Richtung: Ab dem 22. Dezember werden die Tage Schritt für Schritt wieder länger. Dieses regelmäßige astronomische Ereignis markiert alljährlich den Wendepunkt zwischen Dunkelheit und Licht – ein verlässliches Zeichen dafür, dass der Winter zwar bleibt, aber das Tageslicht langsam zurückkehrt.

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Stand 26.11.2025

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