Über das Förderprogramm gibt es zinsverbilligte Kredite für den Bau oder den Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Voraussetzung: Die Immobilien müssen besonders klimafreundlich sein.
Anträge können Bauherren und Bauherrinnen sowie Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren stellen.
Familien mit einem Gesamteinkommen bis zu 60.000 Euro können vom 1.6.2023 – je nach Anzahl der Kinder – bis zu 240.000 Euro als zinsgünstiges Darlehen aufnehmen.
Nach der jahrelangen Überhitzung am Immobilienmarkt schwächelt die Immobilienbranche nun: Die Zinsen sind gestiegen, Baumaterialien wurden teurer, Fachkräfte sind rar und die Aufträge gehen zurück. Der Wohnungsbau in Deutschland ist derzeit keine Erfolgsgeschichte. Nun hat die Bundesregierung neben bereits vorhandenen Förderungen neue Fördermittel mit einem Volumen von 750 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Hierbei liegt der Fokus darauf, die Treibhausgasemission zu verringern und darüber hinaus auch Familien den Traum von den eigenen vier Wänden zu erleichtern.
Das nachhaltige Bauen soll gestärkt werden, deshalb werden ausschließlich klimafreundliche Vorhaben und ressourcenschonendes Bauen gefördert. Mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs muss von erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Für Privatpersonen und Investierende wird es beim Bau und Kauf besonders klimafreundlicher Häuser (nur noch) zinsverbilligte Kredite geben. Das bedeutet wiederum: Die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – der Förderbank des Bundes – sind keine Zuschüsse, also keine Direktzahlungen nach dem Kauf mehr.
Neu ist auch, dass jetzt Materialkosten gefördert werden. Keine Förderungen gibt es bei diesem Programm für Anlagen wie Photovoltaik, Windkraft oder Stromspeicher.
Das Baukindergeld fällt weg, somit gibt es keine jährlichen Direktzahlungen mehr, sondern stattdessen eine Zinsverbilligung für das Darlehen.
Um das ehrgeizige – und zugleich dringend notwendige – Ziel zu erreichen, bis 2045 den Gebäudebestand deutschlandweit klimaneutral zu bekommen, unterstützt der Staat von jetzt an nur noch nachhaltige Immobilienprojekte: Diese müssen hohe energetische Standards erfüllen. „Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss“, so Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Wer heute noch so baue wie früher, um kurzfristig Geld zu sparen, schade dem Klima und langfristig auch seinem eigenen Geldbeutel – eben durch horrende Nebenkosten. Kurz: Nachhaltiges Bauen und Sanieren ist sozusagen das Fundament für eine Förderung.
Im Januar 2022 hatte das Bundeswirtschaftsministerium wegen einer Antragsflut die Zuschüsse der KfW – der Förderbank des Bundes – vorzeitig beendet, da Milliarden an Mehrkosten drohten. Im Frühjahr wurde das Programm fortgesetzt und kurz darauf wieder gestoppt, da das Geld rasch ausgeschöpft war. Daraufhin hatte die Bundesregierung ein grundlegend neues Förderprogramm angekündigt – dieses wird nun vom 1. März 2023 an umgesetzt.
Gefördert wird durch die KfW die Sanierung, der Neubau und der Kauf einer effizienten Immobilie – egal, ob Haus oder Eigentumswohnung. Die KfW-Programme heißen:
Die Förderung für klimafreundliches Bauen war die erste Stufe. Als zweite Stufe setzt die Bundesregierung nun ab 1. Juni 2023 eine neue Eigentumsförderung für Familien um.
Vom 1. Juni 2023 an sollen Familien mit einem Jahreseinkommen bis 60.000 Euro (plus 10.000 Euro für jedes Kind) zinsgünstige Kredite bei der KfW beantragen können. Familien sollen damit unterstützt werden, sich langfristige Vermögenswerte anzuschaffen. Für dieses KfW-Programm stehen 350 Millionen Euro im Jahr bereit.
Auch die „Wohneigentumsförderung für Familien“ wird von der KfW angeboten. Diese Familienförderung ist quasi der Nachfolger vom Baukindergeld, welches zum 31.12.2022 abgeschafft wurde. Das sind die Unterschiede:
Antragsberechtigt sind Investoren und Investorinnen, Unternehmen, Genossenschaften und Privatpersonen. Direkte Zuschüsse erhalten zudem Kommunen und Landkreise etwa für den Bau von Wohnungen, Kitas oder Schulen.
Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die KfW beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Es gibt die Programme „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297) „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298) und „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299).
Bauherren und Bauherrinnen sowie Erstkäufer und Erstkäuferinnen können ihre Anträge seit dem 1. März 2023 bei der staatlichen KfW-Förderbank stellen.
Die neue Förderung hat ein Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro pro Jahr:
Mehr Geld vom Staat gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ erreichen – ein staatliches Gütesiegel, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird. Dieses Siegel betrachtet die ganze Energieeffizienz – vom Energieverbrauch, dazu gehört etwa: die Umweltfreundlichkeit der Baustoffe, die Wärmedämmung, die Dichte der Fenster und Türen, die luftdichte Gebäudehülle und der Einsatz regenerativer Energien. Wichtig ist auch, ob sich Materialien recyceln lassen.
Gefördert wird die Sanierung, der Neubau und der Kauf eines neuen beziehungsweise frisch sanierten Effizienzhauses, egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude. Voraussetzung: Die Immobilie muss einen technischen Standard erfüllen, genauer: den strengen Energiestandard EH 40 . Bisher galt noch der Energiestandard EH-55. EH 40 bedeutet nun, dass die Immobilie maximal 40 Prozent der Energie verbrauchen darf, im Vergleich zu einer üblichen Referenzimmobilie.
Stand: 01.06.2023