Neue Regel für nachhaltige Geldanlagen

Was ändert sich mit MiFID II?

Spätestens seit dem 2. August 2022 werden Sie in der Anlageberatung danach gefragt, ob Sie bei Ihrer Geldanlage auf ökologische und ethische Kriterien wertlegen. Denn während Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sowie die Politik in den aktuellen Hitzewellen bereits Folgen des Klimawandels sehen, wächst das Interesse für Geldanlagen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen. Mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID II sollen Geldanlagen nachhaltiger gestaltet und der Schutz für Anleger und Anlegerinnen erhöht werden.

Großmutter steht mit Enkel im Garten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Laut neuer EU-Richtlinie müssen sie seit dem 2. August von Ihrem Anlageberater oder Ihrer Anlageberaterin im Gespräch gefragt werden, ob Sie Ihr Geld in nachhaltige Produkte anlegen wollen.
  • Sollten Sie sich für Anlageprodukte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen entscheiden, müssen Sie in den meisten Fällen nicht auf Rendite verzichten.
  • Überlegen Sie sich im Optimalfall vor Ihrem Beratungsgespräch, welche Aspekte für Sie bei der Geldanlage wichtig sind.

Das steckt hinter der neuen EU-Richtlinie

Ziel der EU ist es, Finanzströme vermehrt in Unternehmen zu leiten, die sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen. Immer mehr private Anleger und Anlegerinnen wünschen sich Möglichkeiten, Ihr Geld in möglichst klimaschützende und soziale Anlageprodukte zu investieren. Die neue Vorschrift zur Anlageberatung erleichtert die Auswahl entsprechender Investmentprodukte.

Das ändert sich in der Anlageberatung

Bisher wurden Sie in der Anlageberatung wahrscheinlich danach gefragt, welche Produkte sie bereits besitzen, wie viel Geld Sie einmalig oder regelmäßig für Geldanlagen zur Verfügung haben, welche Rendite Sie sich wünschen und welches Risiko Sie demzufolge eingehen wollen. Nun erkundigt sich der Berater oder die Beraterin auch, ob Sie Ihr Geld in soziale und umweltschützende Produkte investieren möchten. Auch ob Sie in Ihren Investments die Förderung von Kohle, Rüstung oder Atomenergie ausschließen wollen, ist eine mögliche Frage.

Berater und Beraterinnen in Sparkassen und Banken sind seit dem 2. August 2022 dazu verpflichtet, Ihnen nach einem Leitfaden des Fachverbands Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) entsprechende Fragen zu stellen. Die Sparkassen haben mit der nachhaltigen Beratung nach den EU-Vorgaben bereits im Jahr 2020 begonnen, weswegen Kunden und Kundinnen der Sparkasse entsprechende Fragen bereits bekannt sein dürften.

Die aktuelle Herausforderung

Laut der Deutschen Kreditwirtschaft stehen zum Start der neuen Regelung viele Produkte, die den Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden und Kundinnen entsprechen, noch nicht zur Verfügung.

Die EU verpflichtet Wirtschaftsunternehmen erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Veröffentlichung der nötigen Daten zu nachhaltigem und sozialem Engagement. Hersteller entsprechender Anlagemöglichkeiten sind jedoch auf diese Informationen angewiesen, um Produkte klassifizieren zu können. Das Angebot wird perspektivisch erweitert, jedoch mit Verzögerung.

Darauf sollten Sie sich einstellen

Ein Beratungsgespräch für Geldanlagen ist für Personen, die sich in Ihrem Alltag nicht mit diesem Thema auseinandersetzen, oftmals ein komplexes Unterfangen. Durch die neuen Vorgaben wird der Beratungsprozess noch detaillierter und aufwendiger ausfallen. Planen Sie für Ihr Beratungsgespräch ausreichend Zeit und unter Umständen keine Anschlusstermine ein. Überlegen Sie sich bestenfalls bereits vor dem Gespräch, welche Aspekte Ihnen in der Geldanlage wichtig sind und welche Bereiche Sie für sich ausschließen möchten.

(Stand: 02.08.2022)


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