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Eine Frau sitzt im Krankenhaus auf einem Bett in einem Krankenhaushemd. Sie lächelt dabei. Im Hintergrund sind weitere Betten und ein Glasfenster zu erkennen.

Reform der Krankenversicherung: Wo nun gespart werden soll

Stabile Beiträge angestrebt
Die Bundesregierung hat sich auf Reformvorschläge für das Gesundheitssystem geeinigt. Die Pläne sehen unter anderem höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und eine Zuckersteuer vor. Auch eine Reihe von Sparmaßnahmen wurden festgelegt. Die Vorhaben im Überblick.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Reform des Gesundheitssystems zielt darauf ab, Beitragsanhebungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zu verhindern. Dies soll mit Maßnahmen über 16,3 Milliarden Euro gelingen.

  • Geplant sind erhöhte Zuzahlungen für Patientinnen und Patienten, Anpassungen bei Leistungen sowie Begrenzungen der Vergütungen für Leistungserbringer und Hersteller.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben und die kostenlose Mitversicherung eingeschränkt, während eine Zuckerabgabe für gesüßte Getränke weitere Einnahmen generieren soll.

Praxen, Kliniken und Medizinunternehmen mit größten Einschränkungen

Die Bundesregierung hat umfassende Pläne zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vorgestellt, deren Hauptziel die Stabilisierung der Beiträge ist. Geplant ist eine Entlastung der Kassen um 16,3 Milliarden Euro im nächsten Jahr, um erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge zu vermeiden.

Ein Großteil der Entlastungen, nämlich 11,2 Milliarden Euro oder rund 69 Prozent, soll ab 2027 durch die Begrenzung von Vergütungen und Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern erzielt werden.

Höhere Zuzahlung für Medikamente

Auch Patientinnen und Patienten sollen einen Beitrag leisten, indem die Zuzahlungen für verschriebene Medikamente von aktuell 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro angehoben und jährlich angepasst werden. Zudem sollen homöopathische Leistungen nicht mehr von den Kassen übernommen werden. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ab 35 Jahren soll überprüft werden.

Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden den Plänen zufolge um 10 Prozentpunkte gesenkt, wobei Härtefallregelungen bestehen bleiben sollen. Vielverdienende werden über eine höhere Beitragsbemessungsgrenze beteiligt. Diese steigt üblicherweise so stark wie die Gehälter deutschlandweit im Durchschnitt. Aktuell liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat. 2027 soll sie um 300 Euro zusätzlich steigen. Bei einem durchschnittlichen Krankenversicherungssatz von 17,5 Prozent sind das 52,50 Euro im Monat zusätzlich, für all jene, die 2027 mehr als 6.200 Euro monatlich verdienen.

Arbeiten trotz Krankheit

Wer langfristig krankgeschrieben ist, sich aber fit genug fühlt, zumindest teilweise zu arbeiten, soll dies künftig machen können. Bei langwierigeren Erkrankungen soll eine Teilkrankschreibung in Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber dies wünschen.

Einschränkungen bei der Mitversicherung

Die kostenlose Mitversicherung soll eingeschränkt werden. Sie bleibt für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter erhalten. Ab 2028 sollen andere Kassenmitglieder mit mitversicherten Ehegattinnen und Ehegatten einen Zuschlag von 2,5 Prozent ihres Einkommens zahlen.

Sparmaßnahmen bei Kliniken und Praxen

Für Praxen und Kliniken sind Begrenzungen der Vergütungsanstiege vorgesehen. Um unnötige Operationen zu vermeiden, soll vor bestimmten Eingriffen, wie etwa künstlichen Kniegelenken, eine zweite Meinung eines anderen Arztes oder einer anderen Ärztin eingeholt werden müssen.

Pharmahersteller sollen verstärkt Medikamente über Rabattverträge aushandeln und der Rabatt bei Apotheken soll erhöht werden. Die Krankenkassen sollen die Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzen.

Mehr Einnahmen durch Zuckersteuer

Des Weiteren ist eine Zuckerabgabe für gesüßte Getränke ab 2028 geplant. Die voraussichtlichen Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro jährlich sollen den gesetzlichen Kassen zugutekommen.

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Stand: 29. April 2026

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