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Eine Person in Schutzkleidung und Handschuhen kniet auf dem Boden und sprüht mit einer langen Düse unter ein Sofa. Der Fokus liegt auf der Düse, die nahe am Teppichboden ausgerichtet ist.

Das kostet eine Schädlingsbekämpfung

Bettwanzen, Ratten, Kakerlaken
Unerwünschten Besuch mit mehr als zwei Beinen wollen Sie schnellstmöglich wieder loswerden. Verständlich! Bei welchem Ungeziefer sie selbst tätig werden können, wann professionelle Hilfe gefragt ist und wer im Ernstfall die Kosten übernimmt.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Wird Ihr Wohnraum von Schädlingen befallen, sollten Sie selbst Maßnahmen ergreifen oder eine professionelle Schädlingsbekämpfung beauftragen.

  • Aus Tierschutzgründen dürfen Sie bei einigen Arten nicht eigenständig agieren. Im Zweifel drohen Strafen.

  • Sind Sie Eigentümer oder Eigentümerin, übernimmt die richtige Versicherung die Kosten. Wohnen Sie zur Miete, muss meistens der Vermieter oder die Vermieterin aufkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Diese Insekten können Sie (meistens) selbst vertreiben

In jedem Haus und jeder Wohnung finden sich früher oder später ein paar Insekten. Reagieren Sie zügig, sobald Sie einen Krabbler entdecken, können Sie in der Regel mit einfachen Hausmitteln Abhilfe schaffen. Entdecken Sie wenige folgender Tiere, ist erst einmal kein Besuch eines Schädlingsbekämpfers oder einer Schädlingsbekämpferin nötig:

  • Motten (Lebensmittelmotten, Kleidermotten, Mehlmotten)
  • Ameisen
  • Frucht- und Hausfliegen
  • Trauermücken
  • Staubläuse
  • Käfer (Speckkäfer, Teppichkäfer, Mehlkäfer)
  • Silber- und Papierfische
  • Pflanzenschädlinge

Bei diesen Tieren und Insekten sollten Sie einen Schädlingsbekämpfer oder eine Schädlingsbekämpferin rufen

Einige Tiere und Insekten vermehren sich besonders schnell und können für Mensch und Haustier ein gesundheitliches Risiko darstellen. Entdecken Sie eines dieser Tiere, sollten Sie Ihren Wohnraum nach dem Ursprung oder Nestern absuchen. Bewahren Sie bestenfalls ein Tier in einem Behälter auf. Das hilft bei der Artenbestimmung. Beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpfung. Denn selbst wenn Sie die Tiere selbst entfernen, ist eine Nachsorge inklusive Kontrollen wichtig.

  • Schaben (Kakerlaken)
  • Bettwanzen
  • Flöhe
  • Wespen
  • Hornissen (gesonderter Artenschutz)
  • Ratten
  • Mäuse
  • Waschbären/Marder (Jagdrecht)
Tier- und Umweltschutz beachten

Auch wenn Sie sich von den unerwünschten Eindringlingen gestört fühlen, sollten Sie immer den Tierschutz beachten und auf die Umwelt achten. Lassen Sie bestimmte Tiere nicht artgerecht entfernen, drohen Geldstrafen. So dürfen Sie zum Beispiel nicht eigenständig ein Wespen- oder Hornissennest entfernen. Das darf nur die Schädlingsbekämpfung. Auch die meisten Rattengifte und Köder dürfen nicht von Privatpersonen eingesetzt werden, da mit ihnen erhebliche Risiken für Umwelt und Natur verbunden sind.

Aufgaben der Schädlingsbekämpfung

Wohnzimmer, Garten, Keller, Dachboden, Büro: Ein Schädlingsbekämpfer oder eine Schädlingsbekämpferin kommt dahin, wo Sie ihn oder sie brauchen – egal ob Innen- oder Außenbereich. Je nach Ort und Situation werden dann passende Maßnahmen ergriffen. Werden chemische Mittel eingesetzt, muss das so umweltschonend wie möglich passieren. Die Schädlingsbekämpfung ist ein IHK-anerkannter Ausbildungsberuf. Der Begriff Kammerjäger ist veraltet, wird aber noch umgangssprachlich verwendet. Geschulte Fachkräfte kennen sich mit Tier-, Pflanzen-, Arten-, Holz-, Gesundheits-, Vorrats- und Bautenschutz bestens aus.

So finden sie professionelle Anbieter

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Betrieb über die Postleitzahlsuche des Deutschen Schädlingsbekämpfer Verbands (DSV) oder die des Vereins zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e.V. finden. Auf eine Vorkassenforderung sollten Sie nicht eingehen. Die Kosten variieren je nach Ort, Stärke des Befalls und der nötigen Mittel. Bei der ersten Besichtigung des Objekts sollten Sie erwähnen, dass unter Umständen Kinder oder Haustiere im Haushalt leben oder jemand besondere Allergien hat. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer oder Schädlingsbekämpferin wird darauf Rücksicht nehmen und einen individuellen Kostenvoranschlag erstellen.

Kosten für die Schädlingsbekämpfung

Der Stundenlohn eines Schädlingsbekämpfers oder einer Schädlingsbekämpferin beträgt 50 bis 100 Euro. Die Anfahrtspauschale im lokalen Umkreis beträgt in der Regel 30 bis 50 Euro. Allgemein setzt sich der Preis aus der Größe der befallenen Fläche, der Art des Schädlinge, den nötigen Gegenmaßnahmen, den verwendeten Mitteln und der Häufigkeit der Besuche zusammen. Bei besonders starkem Befall kann der Preis teurer ausfallen. Eine erste Orientierung bietet die folgende Tabelle:

Tierbefall
Kosten
Wespennest
bis zu 350 Euro
Fliegen
100 bis 200 Euro
Ameisen
ab 150-200 Euro (abhängig von Befallstärke)
Mäuse
400 bis 600 Euro
Ratten
500 bis 700
Flöhe
250 Euro (abhängig von Wohnungsgröße)
Bettwanzen
200 bis 600 Euro (biologisch/chemisch) 1.000 bis 4.000 Euro (thermisch) (abhängig von Wohnungsgröße)
Motten
100 bis 400 Euro
Schaben (Kakerlaken)
200 bis 500 Euro (abhängig von Wohnungsgröße)

Quelle: VFöS e. V.

Die hier genannten Preisbereiche gelten als grobe Richtwerte. Region, Befallsstärke, Schädlingsart und gewählte Methode beeinflussen den tatsächlichen Preis erheblich.

Nachhaltigere und tierfreundlichere Methoden der Schädlingsbekämpfung

Immer mehr Fachbetriebe setzen bei der Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Schädlingen auf nicht-chemische Verfahren. Laut einer Studie des Umweltbundesamts (UBA) aus dem Jahr 2025 gelten vor allem mechanische und elektronische Fallen als umweltschonende Alternativen zu herkömmlichen Giftködern. Sie reduzieren Risiken für Menschen, Haustiere und andere Tiere, die nicht Ziel der Bekämpfung sind.

Die Untersuchung zeigt, dass sich mit solchen Verfahren der Einsatz chemischer Mittel deutlich verringern lässt. Gleichzeitig ermöglicht die standardisierte Prüfung von Fallen, dass diese tierschutzgerecht und zuverlässig arbeiten. In Verbindung mit präventiven Maßnahmen, etwa dem Abdichten von Zugängen, sauberer Lagerung von Lebensmitteln und regelmäßiger Kontrolle, können Befälle früh erkannt und begrenzt werden.

Miete: Wann der Vermieter oder die Vermieterin die Kosten übernehmen muss

Vermieter oder Vermieterinnen müssen in der Regel die Kosten für die Schädlingsbekämpfung tragen. Sollten Sie aber für den Schädlingsbefall verantwortlich sein, müssen Sie hingegen selbst zahlen. Das gilt auch, wenn Sie den Befall nicht direkt an die Hausverwaltung oder Ihre Vermieter melden. Sind diese nicht erreichbar und es droht ein Verzug, dürfen Sie eigenständig die Schädlingsbekämpfung rufen. Die Kosten müssen dann trotzdem übernommen werden. Veranlassen Vermieter oder Hausverwaltung vorbeugende Maßnahmen gegen Schädlinge, dürfen sie die Kosten dafür in der Nebenkostenabrechnung auf Sie umlegen.

Eigentum: Wann die Versicherung die Kosten übernimmt

Wenn Sie sich für eine Police mit entsprechender Klausel entschieden haben, übernimmt die  Haftpflichtversicherung  oder  Wohngebäudeversicherung  die Kosten für die erste Schädlingsbekämpfung. Entsprechende Rechnungen müssen Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Bekämpfung von Termiten und Holzwürmern ist in der Regel ausgeschlossen.

Nachsorge: So halten Sie die Schädlinge auch in Zukunft fern

Bestenfalls bleibt es bei einem Besuch der Kleintiere oder Insekten. Beugen Sie vor, indem Sie die individuellen Tipps der Schädlingsbekämpfung beachten. Nahrungsmittel sollten Sie luftdicht verstauen, Lebensmittelreste nicht in der Toilette entsorgen und die Wohnräume regelmäßig reinigen. Den Müll sollten Sie zügig rausbringen und stets richtig lüften. Fliegengitter und Insektennetze sind nicht unbedingt schön, aber wirksam gegen fliegende Insekten.

Kosten von der Steuer absetzen

Eine professionelle Schädlingsbekämpfung zählt zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Das bedeutet: Sie dürfen 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen.

Wichtig ist, dass Sie eine offizielle Rechnung der Fachfirma erhalten und den Betrag überweisen – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. In der Rechnung sollten Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein, da nur die Arbeitsleistung steuerlich berücksichtigt wird.

Fragen und Antworten zur Schädlingsbekämpfung

  1. Die Kosten für eine professionelle Schädlingsbekämpfung hängen von mehreren Faktoren ab: Art und Stärke des Befalls, der Größe der betroffenen Fläche sowie den erforderlichen Maßnahmen. Für ein Wespennest können 350 Euro anfallen, während die Bekämpfung von Bettwanzen, Kakerlaken oder Ratten teurer werden kann – vor allem bei starkem Schädlingsbefall. Der Preis umfasst meist Anfahrt, Material und die notwendige Nachsorge, um das Ungeziefer dauerhaft zu entfernen.

  2. Der Preis für die Schädlingsbekämpfung wird vor allem durch die Schädlingsart, das Ausmaß des Befalls und die eingesetzten Mittel bestimmt. Auch der Aufwand, die Erreichbarkeit des Nests und die Häufigkeit der notwendigen Einsätze spielen eine Rolle. Ein seriöser Anbieter erstellt auf Basis dieser Faktoren einen individuellen Kostenvoranschlag. Wird zum Beispiel ein starkes Ratten- oder Mäuseproblem festgestellt, kann die Bekämpfung mehrere Termine erfordern, um alle Tiere effektiv zu entfernen und Folgeschäden zu vermeiden.

  3. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer kümmert sich um die Beseitigung unterschiedlichster Insekten und Tiere – vom Wespennest über Ameisen und Bettwanzen bis hin zu Kakerlaken, Mäusen und Ratten. Auch andere Formen von Ungeziefer, etwa Motten oder Flöhe, fallen in den Aufgabenbereich. Ziel ist es, den Schädlingsbefall vollständig zu entfernen und eine erneute Ausbreitung zu verhindern. Je nach Art des Schädlings sind unterschiedliche Methoden und Mittel erforderlich, um das Problem effektiv und umweltgerecht zu lösen.

  4. In einer Mietwohnung trägt in der Regel der Vermieter oder die Vermieterin die Kosten. Vor allem, wenn der Befall nicht durch die Mieterin oder den Mieter verursacht wurde. Kann jedoch nachgewiesen werden, dass der Schädlingsbefall auf unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln oder mangelnde Hygiene zurückzuführen ist, müssen Mieterinnen und Mieter selbst zahlen. Eigentümerinnen und Eigentümer können die Kosten unter Umständen über ihre Versicherung abrechnen. Wichtig ist, den Befall sofort zu melden und frühzeitig eine professionelle Schädlingsbekämpfung zu beauftragen.

  5. Viele Insekten und Nagetiere wie Ratten oder Mäuse können Krankheiten übertragen und erhebliche Schäden an Möbeln, Lebensmitteln oder der Bausubstanz verursachen. Besonders Bettwanzen, Kakerlaken und Ameisen verbreiten sich schnell und lassen sich ohne professionelle Bekämpfung kaum entfernen. Zudem können Schädlinge Allergien auslösen oder durch Nester in Wänden und Decken teure Folgeschäden verursachen. Daher ist es wichtig, einen Fachmann oder eine Fachfrau frühzeitig zu beauftragen, um die Tiere effektiv zu beseitigen und die eigene Gesundheit zu schützen.

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Stand: 11. November 2025

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