Das kostet eine Schädlingsbekämpfung
Wird Ihr Wohnraum von Schädlingen befallen, sollten Sie selbst Maßnahmen ergreifen oder eine professionelle Schädlingsbekämpfung beauftragen.
Aus Tierschutzgründen dürfen Sie bei einigen Arten nicht eigenständig agieren. Im Zweifel drohen Strafen.
Sind Sie Eigentümer oder Eigentümerin, übernimmt die richtige Versicherung die Kosten. Leben Sie zur Miete, muss meistens der Vermieter oder die Vermieterin aufkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Diese Insekten können Sie (meistens) selbst vertreiben
In jedem Haus und jeder Wohnung finden sich früher oder später ein paar Insekten. Reagieren Sie zügig, sobald Sie einen Krabbler entdecken, können Sie in der Regel mit einfachen Hausmitteln Abhilfe schaffen. Entdecken Sie wenige folgender Tiere, ist erst einmal kein Besuch eines Schädlingsbekämpfers nötig:
- Motten (Lebensmittelmotten, Kleidermotten, Mehlmotten)
- Ameisen
- Frucht- und Hausfliegen
- Trauermücken
- Staubläuse
- Käfer (Speckkäfer, Teppichkäfer, Mehlkäfer)
- Silber- und Papierfische
- Pflanzenschädlinge
Bei diesen Tieren und Insekten sollten Sie einen Schädlingsbekämpfer oder eine Schädlingsbekämpferin rufen
Einige Tiere und Insekten vermehren sich besonders schnell und können für Mensch und Haustier ein gesundheitliches Risiko darstellen. Entdecken Sie eines dieser Tiere, sollten Sie Ihren Wohnraum nach dem Ursprung oder Nestern absuchen. Bewahren Sie bestenfalls ein Tier in einem Behälter auf. Das hilft bei der Artenbestimmung. Beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpfung. Denn selbst wenn Sie die Tiere selbst entfernen, ist eine Nachsorge inklusive Kontrollen wichtig.
- Schaben (Kakerlaken)
- Bettwanzen
- Flöhe
- Wespen
- Hornissen (gesonderter Artenschutz)
- Ratten
- Mäuse
- Waschbären / Marder (Jagdrecht)
Tier- und Umweltschutz beachten
Auch wenn Sie sich von den unerwünschten Eindringlingen
gestört fühlen, sollten Sie immer den Tierschutz beachten und auf die Umwelt
achten. Lassen Sie bestimmte Tiere nicht artgerecht entfernen, drohen
Geldstrafen. So dürfen Sie zum Beispiel nicht eigenständig ein Wespen- oder
Hornissennest entfernen. Das darf nur die Schädlingsbekämpfung. Auch die meisten Rattengifte und Köder dürfen nicht von Privatpersonen
eingesetzt werden, da mit ihnen erhebliche Risiken für Umwelt und Natur
verbunden sind.
Aufgaben der Schädlingsbekämpfung
Wohnzimmer, Garten, Keller, Dachboden, Büro: Ein Schädlingsbekämpfer oder eine Schädlingsbekämpferin kommt dahin, wo Sie ihn oder sie brauchen – egal ob Innen- oder Außenbereich. Je nach Ort und Situation werden dann passende Maßnahmen ergriffen. Werden chemische Mittel eingesetzt, muss das so umweltschonend wie möglich passieren. Die Schädlingsbekämpfung ist ein IHK-anerkannter Ausbildungsberuf. Der Begriff Kammerjäger ist veraltet, wird aber noch umgangssprachlich verwendet. Geschulte Fachkräfte kennen sich mit Tier-, Pflanzen-, Arten-, Holz-, Gesundheits-, Vorrats- und Bautenschutz besten aus.
So finden sie professionelle Anbieter
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Betrieb über die Postleitzahlsuche des Deutschen Schädlingsbekämpfer Verbands (DSV) oder die des Vereins zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e.V. finden. Auf eine Vorkassenforderung sollten Sie nicht eingehen. Die Kosten variieren je nach Ort, Stärke des Befalls und der nötigen Mittel. Bei der ersten Besichtigung des Objekts sollten Sie erwähnen, dass unter Umständen Kinder oder Haustiere im Haushalt leben oder jemand besondere Allergien hat. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer oder Schädlingsbekämpferin wird darauf Rücksicht nehmen und einen individuellen Kostenvoranschlag erstellen.
Kosten für die Schädlingsbekämpfung
Der Stundenlohn eines Schädlingsbekämpfers oder einer Schädlingsbekämpferin beträgt 50 bis 100 Euro. Die Anfahrtspauschale im lokalen Umkreis beträgt in der Regel 30 bis 50 Euro. Allgemein setzt sich der Preis aus der Größe der befallenen Fläche, der Art des Schädlinge, den nötigen Gegenmaßnahmen, den verwendeten Mitteln und der Häufigkeit der Besuche zusammen. Bei besonders starkem Befall kann der Preis teurer ausfallen. Eine erste Orientierung bietet die folgende Tabelle:
Tierbefall | Kosten |
---|---|
Wespennest | bis zu 300 Euro |
Fliegen | 100 bis 200 Euro |
Ameisen | ab 100 Euro (abhängig von Befallstärke) |
Mäuse | 200 bis 400 Euro |
Ratten | 300 bis 600 |
Flöhe | 250 Euro (abhängig von Wohnungsgröße) |
Bettwanzen | 200 bis 600 Euro (biologisch/chemisch) 1.000 bis 4.000 Euro (thermisch) (abhängig von Wohnungsgröße) |
Motten | 100 bis 400 Euro |
Schaben (Kakerlaken) | 160 bis 500 Euro (abhängig von Wohnungsgröße) |
Quelle: VFöS e. V.
Miete: Wann der Vermieter oder die Vermieterin die Kosten übernehmen muss
Der Vermieter oder die Vermieterin muss in der Regel die Kosten für die Schädlingsbekämpfung übernehmen. Kann er oder sie jedoch beweisen, dass Sie für den Schädlingsbefall selbst verantwortlich sind, müssen Sie hingegen selbst die Kosten tragen. Das gilt auch, wenn Sie den Befall nicht direkt Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin melden. Ist dieser oder diese nicht erreichbar und es droht ein Verzug, dürfen Sie eigenständig einen die Schädlingsbekämpfung rufen. Die Kosten müssen trotzdem übernommen werden. Veranlasst der Vermieter oder die Vermieterin vorbeugende Maßnahmen gegen Schädlinge, darf er oder sie diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf Sie als Mieter oder Mieterin umlegen.
Eigentum: Wann die Versicherung die Kosten übernimmt
Je nachdem, ob Sie sich für eine Police mit entsprechender Klausel entschieden haben, übernimmt die Haftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung die Kosten für die erste Schädlingsbekämpfung. Entsprechende Rechnungen müssen Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Bekämpfung von Termiten und Holzwürmern ist in der Regel ausgeschlossen.
Kosten von der Steuer absetzen
Die Schädlingsbekämpfung gilt als hauhaltsnahe Dienstleistung und lässt sich demnach bei der Steuererklärung geltend machen. Dafür brauchen Sie eine echte Rechnung des Anbieters oder der Anbieterin. Fordern Sie diese für die Dienstleistung ein und sehen Sie davon ab, den Auftrag Bar oder mit der Karte direkt vor Ort zu bezahlen.
Nachsorge: So halten Sie die Schädlinge auch in Zukunft fern
Bestenfalls bleibt es bei einem ungewollten Besuch der Kleintiere oder Insekten. Beugen Sie vor, indem Sie die individuellen Tipps des Schädlingsbekämpfers oder der Schädlingsbekämpferin beachten. Nahrungsmittel sollten Sie luftdicht verstauen, Lebensmittelreste nicht in der Toilette entsorgen und die Wohnräume regelmäßig reinigen. Den Müll sollten Sie zügig rausbringen und stets richtig lüften. Fliegengitter und Insektennetze sind nicht unbedingt schön, aber wirksam gegen fliegende Insekten.
Stand: 8.11.2023