Für die klimafreundlichen Neubauförderungen gibt es zinsverbilligte Kredite für den Bau oder den Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Vorererst sind die Mittel erschöpft. Von 2024 an sollen Förderungen wieder möglich ein.
Anträge sollen Bauherren und Bauherrinnen sowie Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren wieder stellen können, sobald der neue Bundeshaushalt für 2024 in Kraft tritt.
Familien mit einem Gesamteinkommen bis zu 60.000 Euro können vom 1.6.2023 – je nach Anzahl der Kinder – bis zu 240.000 Euro als zinsgünstiges Darlehen aufnehmen.
Nach der jahrelangen Überhitzung am Immobilienmarkt schwächelt die Immobilienbranche nun: Die Zinsen sind gestiegen, Baumaterialien wurden teurer, Fachkräfte sind rar und die Aufträge gehen zurück. Der Wohnungsbau in Deutschland ist derzeit keine Erfolgsgeschichte. Unter anderem auch deshalb hat die Bundesregierung 2023 neben bereits vorhandenen Förderungen ein neues milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt: für den klimafreundlichen Neubau. Hier liegt der Fokus darauf, die Treibhausgasemission zu verringern und darüber hinaus auch Familien den Traum von den eigenen vier Wänden zu erleichtern.
Die Nachfrage hat alle Erwartungen übertroffen: Das führte dazu, dass der Fördertopf für den klimafreundlichen Neubau mit 750 Millionen Euro bereits nach drei Monaten fast erschöpft war. Daher wurde er vom Bauministerium auf knapp zwei Milliarden Euro erhöht. Bis zum 13. Dezember wurden mehr als 18.000 Förderzusagen erteilt was etwa 46.000 klimafreundlichen Wohneinheiten entspricht – und dann geschlossen. Nun soll es erst wieder möglich, neue Anträge zu stellen, wenn der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt.
Gefördert wird durch die KfW die Sanierung, der Neubau und der Kauf einer effizienten Immobilie – egal, ob Haus oder Eigentumswohnung. Die KfW-Programme heißen:
Um das ehrgeizige – und zugleich dringend notwendige – Ziel zu erreichen, bis 2045 den Gebäudebestand deutschlandweit klimaneutral zu bekommen, unterstützt der Staat nur noch nachhaltige Immobilienprojekte: Diese müssen hohe energetische Standards erfüllen. „Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss“, so Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Wer heute noch so baue wie früher, um kurzfristig Geld zu sparen, schade dem Klima und langfristig auch seinem eigenen Geldbeutel – eben durch horrende Nebenkosten. Kurz: Nachhaltiges Bauen und Sanieren ist sozusagen das Fundament für eine Förderung.
Im Januar 2022 hatte das Bundeswirtschaftsministerium wegen einer Antragsflut die Zuschüsse der KfW – der Förderbank des Bundes – vorzeitig beendet, da Milliarden an Mehrkosten drohten. Im Frühjahr wurde das Programm fortgesetzt und kurz darauf wieder gestoppt, da das Geld rasch ausgeschöpft war. Daraufhin hatte die Bundesregierung ein grundlegend neues Förderprogramm angekündigt – dieses wurde vom 1. März 2023 an umgesetzt und nach kurzer Zeit aufgestockt.
Das nachhaltige Bauen soll gestärkt werden, deshalb werden ausschließlich klimafreundliche Vorhaben und ressourcenschonendes Bauen gefördert. Mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs muss von erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Für Privatpersonen und Investierende wird es beim Bau und Kauf besonders klimafreundlicher Häuser (nur noch) zinsverbilligte Kredite geben. Das bedeutet wiederum: Die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – der Förderbank des Bundes – sind keine Zuschüsse, also keine Direktzahlungen nach dem Kauf mehr.
Neu ist auch, dass jetzt Materialkosten gefördert werden. Keine Förderungen gibt es bei diesem Programm für Anlagen wie Photovoltaik, Windkraft oder Stromspeicher.
Das Baukindergeld fällt weg, somit gibt es keine jährlichen Direktzahlungen mehr, sondern stattdessen eine Zinsverbilligung für das Darlehen.
Die Förderung für klimafreundliches Bauen war die erste Stufe. Als zweite Stufe hat die Bundesregierung eine neue Eigentumsförderung für Familien umgesetzt. Seit 1. Juni 2023 können Familien mit einem Jahreseinkommen bis 60.000 Euro (plus 10.000 Euro für jedes Kind) zinsgünstige Kredite bei der KfW beantragen. Familien sollen damit unterstützt werden, sich langfristige Vermögenswerte anzuschaffen. Für dieses KfW-Programm stehen 350 Millionen Euro im Jahr bereit.
Auch die „Wohneigentumsförderung für Familien“ wird von der KfW angeboten. Diese Familienförderung ist quasi der Nachfolger vom Baukindergeld, welches zum 31.12.2022 abgeschafft wurde. Das sind die Unterschiede:
Antragsberechtigt sind Investoren und Investorinnen, Unternehmen, Genossenschaften und Privatpersonen. Direkte Zuschüsse erhalten zudem Kommunen und Landkreise etwa für den Bau von Wohnungen, Kitas oder Schulen.
Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die KfW beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Es gibt die Programme „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297) „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298) und „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299).
Am 13. Dezember 2023 wurde das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau vom Bauministerium eingestellt, da alle Mittel ausgeschöpft waren. Bauherren und Bauherrinnen sowie Erstkäufer und Erstkäuferinnen können 2024 wieder neue Anträge stellen, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten ist.
Die neue Förderung hat ein Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro pro Jahr:
Mehr Geld vom Staat gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ erreichen – ein staatliches Gütesiegel, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird. Dieses Siegel betrachtet die ganze Energieeffizienz – vom Energieverbrauch, dazu gehört etwa: die Umweltfreundlichkeit der Baustoffe, die Wärmedämmung, die Dichte der Fenster und Türen, die luftdichte Gebäudehülle und der Einsatz regenerativer Energien. Wichtig ist auch, ob sich Materialien recyceln lassen.
Gefördert wird die Sanierung, der Neubau und der Kauf eines neuen beziehungsweise frisch sanierten Effizienzhauses, egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude. Voraussetzung: Die Immobilie muss einen technischen Standard erfüllen, genauer: den strengen Energiestandard EH 40 . Bisher galt noch der Energiestandard EH-55. EH 40 bedeutet nun, dass die Immobilie maximal 40 Prozent der Energie verbrauchen darf, im Vergleich zu einer üblichen Referenzimmobilie.
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Stand: 19.12.2023