Die Förderungen für klimafreundliche Neubauten bieten zinsverbilligte Kredite mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
Gefördert wird der Bau oder Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Anträge können Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren stellen.
Der „Klimafreundliche Neubau“ setzt auf effiziente Gebäude
Um das ehrgeizige – und zugleich dringend notwendige – Ziel zu erreichen, bis 2045 den Gebäudebestand deutschlandweit klimaneutral zu bekommen, unterstützt der Staat nur noch nachhaltige Immobilienprojekte. Diese müssen hohe energetische Standards erfüllen. „Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss“, so Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Wer heute noch so baue wie früher, um kurzfristig Geld zu sparen, schade dem Klima und langfristig auch seinem eigenen Geldbeutel – eben durch horrende Nebenkosten. Kurz: Nachhaltiges Bauen ist sozusagen das Fundament für eine Förderung.
Wohnungsneubau: keine Erfolgsgeschichte
Nach der jahrelangen Überhitzung am Immobilienmarkt erholt sich die Branche nur langsam: Obwohl es erste leichte Zinssenkungen gibt, sind Baumaterialien teurer geworden, Fachkräfte sind rar und die Aufträge gehen weiterhin zurück. Der Wohnungsbau in Deutschland ist derzeit keine Erfolgsgeschichte. Unter anderem auch deshalb hat die Bundesregierung ihr milliardenschweres Förderprogramm für Immobilien ausgeweitet: auf den klimafreundlichen Neubau. Hier liegt der Fokus darauf, von vornherein umweltbewusst zu bauen und zugleich auch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen sowie Familien den Traum von den eigenen vier Wänden zu erleichtern.
Was hat sich bei den Förderungen geändert?
Das nachhaltige Bauen soll gestärkt werden, deshalb werden ausschließlich klimafreundliche Vorhaben und ressourcenschonendes Bauen gefördert. Mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs müssen von erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Für Privatpersonen und Investierende wird es beim Bau und Kauf besonders klimafreundlicher Häuser (nur noch) zinsverbilligte Kredite geben. Das bedeutet wiederum: Die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind keine Zuschüsse: Es gibt also keine Direktzahlungen mehr nach dem Kauf.
Neu ist auch, dass Materialkosten bei der Förderung nicht mehr auf bestimmte Maßnahmen beschränkt sind.
Das Baukindergeld fällt weg, somit gibt es keine jährlichen Direktzahlungen mehr, sondern stattdessen eine Zinsverbilligung für das Darlehen.
Bisherige Programme: Gefördert wird, was die Umwelt schont
Die KfW fördert mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) den Bau energieeffizienter und umweltfreundlicher Neubauten. Das Programm bietet drei Varianten:
- Kredit 297 für selbstgenutzte Wohngebäude,
- Kredit 298 für vermietete Wohngebäude und
- Kredit 299 für Nichtwohngebäude.
Gefördert werden Neubauten, die den Effizienzhaus-40-Standard erreichen und hohe Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten – bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn das Gebäude das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ trägt, und bis zu 100.000 Euro ohne Siegel. Für 2024 stehen dafür insgesamt 762 Millionen Euro bereit.
Das Programm soll den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude fördern und so den Klimaschutz im Gebäudebereich unterstützen. Antragsteller müssen dabei strenge Anforderungen erfüllen, wie den Verzicht auf fossile Heizsysteme und die Einhaltung bestimmter CO₂-Grenzwerte über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes.
Neues KfW-Programm für erschwingliches Wohnen
Das neue KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN)
wurde am 1. Oktober 2024 ins Leben gerufen und erweitert die Fördermöglichkeiten im Wohnungsbau. Es richtet sich an Investoren und Ersterwerber, die Neubauten mit dem Effizienzhausstandard 55 (EH55) realisieren oder erwerben möchten. Mit zinsvergünstigten Krediten von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit unterstützt das Programm Bauvorhaben bis zum 31. Dezember 2025.
Im Vergleich zum strenger geregelten KFN-Programm (EH40-Standard) fördert das KNN-Programm kostengünstigere Neubauten, die dennoch gute Energiestandards erfüllen (EH55). Das Programm will den Wohnungsbau beleben und sich auch an Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen richten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie kommunale Unternehmen.
Für Familien, die klimafreundlich bauen
Die Förderung für klimafreundliches Bauen ist die eine Stufe, die der Bund genommen hat. Die andere Stufe ist die „Wohneigentumsförderung für Familien“:
Seit 2023 können Familien mit einem Jahreseinkommen bis 90.000 Euro (statt ursprünglich 60.000 Euro) zinsgünstige Kredite bei der KfW beantragen. Die Kredithöchstbeträge wurden seit der Erstauflage noch einmal angehoben und liegen nun zwischen 170.000 und 270.000 Euro (statt 140.000 und 240.000 Euro) – abhängig von der Kinderzahl (plus 10.000 Euro für jedes Kind) und dem Energiestandard des Gebäudes. Familien sollen damit unterstützt werden, sich langfristige Vermögenswerte anzuschaffen. Für dieses KfW-Programm stehen 350 Millionen Euro pro Jahr bereit. Voraussetzung ist der Neubau oder Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die selbst genutzt werden.
Nachfolger fürs Baukindergeld: Die neue Bauförderung für Familien
Auch die „Wohneigentumsförderung für Familien“ wird von der KfW angeboten. Diese Familienförderung ist quasi der Nachfolger vom Baukindergeld , welches 2023 abgeschafft wurde. Das sind die Unterschiede:
- Beim Baukindergeld gab es einen Zuschlag von 12.000 Euro für jedes Kind. Er wurde über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt – also 1.200 Euro jährlich pro Kind. Bei der „Wohneigentumsförderung für Familien“ gibt es keine Auszahlungen mehr, sondern stattdessen die erwähnten zinsgünstigen Kredite.
- Das Baukindergeld galt für Bestandsimmobilien oder Neubauimmobilien, Voraussetzung war lediglich die Erstanschaffung. Bei der „Wohneigentumsförderung für Familien“ geht es nun um nicht mehr und nicht weniger als einen „energetisch hochwertigen Neubau“, der selbst genutzt wird.
- Beim Baukindergeld betrug das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro pro Jahr. Auch die „Wohneigentumsförderung für Familien“ mit einem Kind greift seit Oktober 2023 bis maximal 90.000 Euro und erhöht sich um 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Auf jeden Fall umweltschonend, im besten Fall: weniger Wohnraummangel
Mit den erweiterten Förderprogrammen der KfW soll nachhaltiges und energieeffizientes Bauen in Deutschland erschwinglicher werden. Privatpersonen, Familien und Investoren können von zinsgünstigen Krediten profitieren, die den Traum vom eigenen umweltfreundlichen Heim unterstützen. Im besten Fall können die erweiterten KfW-Förderungen auch dem Wohnraummangel etwas entgegensetzen.
Häufige Fragen zur neuen Bauförderung:
2Wer kann die Neubauförderung beantragen?
Wer kann die Neubauförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Investoren und Investorinnen,
Unternehmen, Genossenschaften und Privatpersonen. Direkte Zuschüsse erhalten
zudem Kommunen und Landkreise – etwa für den Bau von Wohnungen, Kitas oder
Schulen.
3Wie wird die Neubauförderung beantragt?
Wie wird die Neubauförderung beantragt?
Mit der
Durchführung des Förderprogramms hat das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen die bundeseigene Förderbank KfW beauftragt. Dort
können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Es gibt die
Programme Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296), „Klimafreundlicher
Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297) „Klimafreundlicher Neubau
Wohngebäude“ (298) „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299) und „Wohneigentum
für Familien“ (300).
4Was wird alles beim Neubau gefördert?
Mehr Geld vom Staat gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ erreichen – ein staatliches Gütesiegel, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird. Dieses Siegel betrachtet die ganze Energieeffizienz des Energieverbrauchs und andere Nachhaltigkeitsaspekte. Dazu gehört etwa die Umweltfreundlichkeit der Baustoffe, die Wärmedämmung, die Dichte der Fenster und Türen, die luftdichte Gebäudehülle und der Einsatz regenerativer Energien. Wichtig ist auch, ob sich Materialien recyceln lassen.
5Wie hoch ist die KfW-Förderung beim Neubau?
Wie hoch ist die KfW-Förderung beim Neubau?
Die neue Förderung hat ein Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro pro Jahr. Dabei gibt es zwei Förderstufen für klimafreundliche Gebäude: mit und ohne Nachhaltigkeitssiegel:
- Klimafreundliche Wohngebäude: Ohne Nachhaltigkeitssiegel werden sie mit einem Kredithöchstbetrag von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert – mit Nachhaltigkeitssiegel mit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
- Klimafreundliche Nichtwohngebäude: Ohne Nachhaltigkeitssiegel werden sie mit bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert – mit Nachhaltigkeitssiegel mit bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Krediten, die Fördersumme kann sich gegebenenfalls um die Kinderanzahl erhöhen (10.000 Euro pro Kind). Es gibt keine Zuschüsse mehr.
- Es gibt verschiedene Programmnummern: Nr. 296 für Wohngebäude im Niedrigpreissegment, Nr. 297 für selbstgenutzte, Nr. 298 für vermietete Wohngebäude und Nr. 299 für Nichtwohngebäude und Wohneigentum für Familien Nr. 300 .
6Für welche Gebäude kann die Neubauförderung beantragt werden?
Für welche Gebäude kann die Neubauförderung beantragt werden?
Gefördert wird die Sanierung, der Neubau und der Kauf eines neuen beziehungsweise frisch sanierten Effizienzhauses, egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude. Voraussetzung: Die Immobilie muss einen Energiestandard erfüllen, unter anderem: den strengen Standard Effizienzhaus-Stufe EH 40 . EH 40 bedeutet, dass die Immobilie maximal 40 Prozent der Energie verbrauchen darf, im Vergleich zu einer üblichen Referenzimmobilie. Das neue KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN ) fördert nun seit 1. Oktober 2024 auch den weniger strengen Standard Effizienzhaus-Stufe 55 (EH55).
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Stand: 14.10.2024