
Die Europäische Union (EU) und Australien haben sich auf ein umfassendes Freihandelsabkommen geeinigt, das Zölle abbaut und die Wirtschaft ankurbeln soll.
Für die EU bedeutet dies massive Exportchancen, Zugang zu wichtigen Rohstoffen und eine stärkere Risikoabsicherung.
Das Abkommen sendet ein Signal der Zusammenarbeit und stärkt die Partnerschaft in einer global turbulenten Zeit.
„Starkes Signal an den Rest der Welt“
Die Europäische Union (EU) und Australien haben nach acht Jahren die Verhandlungen über ihr Freihandelsabkommen abgeschlossen: Das Vertragswerk soll Zölle und Handelshemmnisse abbauen, die Wirtschaft ankurbeln und damit für mehr Wohlstand sorgen. Das sagten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Premierminister Anthony Albanese bei der Verkündung Ende März in der australischen Hauptstadt Canberra.
Die Kommissionspräsidentin betonte, dass es für die EU wichtig sei, internationale Handelsbeziehungen auszubauen. Vor allem da die USA unter Präsident Donald Trump mit ihrer aggressiven Zollpolitik ein zunehmend schwieriger Partner seien. Ähnliches gilt für China. „Wir senden ein starkes Signal an den Rest der Welt, dass in Zeiten der Turbulenzen Freundschaft und Zusammenarbeit das Wichtigste sind“, erklärte sie.

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Zollfreiheit für die EU
Konkret sehen die Vereinbarungen die Abschaffung von mehr als 99 Prozent der Zölle auf EU-Warenexporte nach Australien vor. Dadurch sollen Firmen aller Größen nach EU-Angaben jährlich rund eine Milliarde Euro an Zöllen sparen. Die EU geht davon aus, dass die Exporte aus den Mitgliedstaaten nach Australien im kommenden Jahrzehnt um ein Drittel auf jährlich bis zu 17,7 Milliarden Euro wachsen könnten.
Das Abkommen soll außerdem EU-Fachkräften die Arbeit in Australien erleichtern. Industriebereiche, die besonders von dem Abkommen profitieren könnten, sind der EU-Kommission zufolge etwa Maschinenbau, Chemie, Automobilindustrie und Landwirtschaft. Die EU soll zudem einen besseren Zugang zu Australiens strategisch wertvollen Rohstoffen wie seltenen Erden und Lithium erhalten.
Nur begrenzt zollfreie Einfuhren aus Australien
Für australische Agrarprodukte sieht das Freihandelsabkommen hingegen keine vollständige Zollfreiheit vor. Stattdessen gelten für sensible Produkte wie Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Zucker, Reis sowie bestimmte Milchprodukte begrenzte Importquoten mit zollfreiem oder zollreduziertem Zugang. Überschreitungen sollen zollpflichtig bleiben. Für Australien ist aber nach Angaben von Premierminister Albanese unter anderem der Wegfall von Zöllen auf den Export von Wein und Meeresfrüchten bedeutend.
Außerdem stellten Albanese und von der Leyen auch eine neue Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft vor: Sie hat die stärkere Kooperation gegen Cyber-Risiken, hybride Bedrohungen sowie ausländische Informationsmanipulation und Einmischung zum Ziel. Dabei geht es unter anderem um den Ukraine-Krieg sowie Chinas Besitzanspruch auf Taiwan.
Deutsche Industrie begrüßt Abkommen
Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie Hildegard Müller erklärte, das Abkommen werde für die europäische Automobilindustrie „erhebliche Chancen eröffnen“. Das gelte vor allem für die exportorientierten deutschen Hersteller, die auf dem australischen Markt starke Konkurrenz aus China und Japan haben. Positiv äußerten sich auch der Branchenverband der deutschen und europäischen Maschinen- und Anlagenbauer und der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen.
Im Jahr 2024 lag Australien mit seinen knapp 28 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern immerhin auf Platz 20 der wichtigsten Partner der EU im Warenhandel. Andersherum war die EU zuletzt Australiens drittgrößter Handelspartner nach China und Japan. Australien will über die verstärkte Zusammenarbeit mit der EU auch die Abhängigkeit von China reduzieren, da das Land im Indopazifik-Raum immer fordernder auftritt und die Australier seine Machtposition deutlich spüren lässt.
Wann das Abkommen unterzeichnet werden kann, ist noch unklar. Der Vertragstext muss noch rechtlich geprüft und in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden. Anschließend muss er von den Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament gebilligt werden.
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Stand: 17.04.2026



