Sparkassen sind Vorreiter bei der Beratung zu nachhaltigen Geldanlagen

Für alle, die nicht nur eine Rendite erzielen, sondern auch nachhaltig investieren möchten

Viele Sparkassen werden Sie in Zukunft bei der Anlageberatung fragen, ob nachhaltige Produkte bei Ihren Anlagen berücksichtigt werden sollen. Antworten Sie mit ja, werden die Sparkassen-Berater geeignete nachhaltige Produkte für die Empfehlung berücksichtigen, sofern sie Ihren Anlegerpräferenzen entsprechen. Damit sind die Sparkassen Vorreiter in der Integration der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen im Anlageberatungsprozess.

Infografik: Beratungsgespräch zum Thema nachhaltige Geldanlagen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Banken müssen gesetzlich bedingt voraussichtlich ab Herbst 2021 bei der Anlageberatung den Kunden aktiv auf das Thema Nachhaltigkeit ansprechen.
  • Viele Sparkassen implementieren diesen Prozess bereits jetzt. Sie gehören damit zu den ersten Finanzinstituten auf dem Markt, welche die gesetzlichen Vorgaben umsetzen –  bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten der Anforderungen.

Sparkassen entsprechen mit dem erweiterten Beratungsprozess dem Wunsch vieler Menschen, die mit ihrer Geldanlage nicht nur eine Rendite erzielen, sondern zugleich auch nachhaltig investieren möchten. Deshalb werden Sie ab sofort bei der Anlageberatung gefragt, ob nachhaltige Produkte nach Möglichkeit bei Ihren Anlagen berücksichtigt werden sollen. Gleichzeitig wird das Produktangebot in diesem Bereich weiter ausgebaut.

Antworten Sie als Kunde in der Beratung mit nein, erfolgt die Empfehlung der Wertpapierprodukte wie bisher ohne besondere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten. Andernfalls berücksichtigen Berater geeignete nachhaltige Produkte für die Empfehlung, sofern sie Ihren Anlegerpräferenzen entsprechen.

Mit der institutsübergreifenden Einführung dieser Pflichtfrage ist erst 2021 zu rechnen. Viele Sparkassen nehmen in Deutschland eine Vorreiterrolle ein und integrieren die Nachhaltigkeitsabfrage bereits in den nächsten Monaten in ihren Beratungsprozess. Der Start ist individuell nach Sparkasse unterschiedlich und erfolgt bis spätestens Ende April 2021.

Was Nachhaltigkeit für die Sparkassen bedeutet?

Nachhaltigkeit ist für die Sparkassen nicht neu, denn sie setzen sich seit jeher für Belange des Gemeinwohls ein. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ist Teil ihres öffentlichen Auftrags. So fördern sie aus ihren Erträgen zum Beispiel zahlreiche soziale Projekte in ihrem Geschäftsgebiet. Auf globaler Ebene gehören dazu immer stärker auch ökologische Themen wie der Klimaschutz. Es ist deshalb nur konsequent, dass die Sparkasse-Finanzgruppe die neue Beratungsrichtlinie bereits jetzt zur Umsetzungsreife gebracht hat.

Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) trat im Januar 2018 in Kraft und hat vor allem den Schutz des Anlegers im Fokus (siehe Infobox am Ende des Artikels). Im Rahmen der Aktualisierung der Richtlinie wurde auch festgelegt, dass Banken ihre Kunden zukünftig während der Anlageberatung fragen, ob eine nachhaltige Anlage gewünscht wird. 

Was sind nachhaltige Wertpapiere?

Derzeit liegt noch keine verbindliche gesetzliche Definition vor, was ein nachhaltiges Wertpapier ausmacht. Aus diesem Grund haben die Verbände BVI, DDV und die Deutsche Kreditwirtschaft gemeinsame Anforderungen festgelegt, die nachhaltige Wertpapiere erfüllen müssen.

Nachhaltige Produkte müssen mindestens eines der drei Nachhaltigkeitsziele fördern (so genannte ESG-Kriterien):

  • „E“ steht für Environmental/Umwelt wie Klimaschutz, Schutz der biologischen Vielfalt, nachhaltige Nutzung oder Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • „S“ steht für Social/Soziales wie die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards oder Ächtung von Kinderarbeit
  • „G“ steht für Good Governance/gute Unternehmensführung wie Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption oder Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten

Die nachhaltigen Wertpapiere, die Sparkassen in der Anlageberatung anbieten, werden nach den von den Verbänden der Deutschen Finanzwirtschaft entwickelten Anforderungen gekennzeichnet. Danach gibt es zwei Arten von nachhaltigen Produkten:

1. ESG-Strategieprodukte

Nachhaltigkeitsfonds liegen im Trend. Doch viele Menschen haben Fragen rund um diese relativ neue Form der Geldanlage: Verändere ich mit einer nachhaltigen Geldanlage überhaupt etwas? Hier erfahren Sie mehr zu den 7 wichtigsten Fragen – mit überraschenden Antworten.

Bei einem ESG-Strategieprodukt verfolgt der Produkthersteller mit Blick auf das dem Produkt zugrunde liegende Investment beziehungsweise den Basiswert eine nachhaltige Strategie. Meist handelt es sich dabei um den sogenannten Best-in-Class-Ansatz. Danach investiert ein Investmentfonds nur in Unternehmen, die zum Beispiel mindestens ein bestimmtes Nachhaltigkeitsrating bei einer unabhängigen Ratingagentur aufweisen.

Der Best-in-Class-Ansatz zielt darauf ab, dass Gelder in Unternehmen fließen, die sich – gemessen an der jeweiligen Branche – durch besondere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit auszeichnen.

2. Auswirkungsbezogene Produkte (Impact Investment)

Mit einem Impact-Produkt fördern Anleger den Übergangsprozess in Richtung mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft. Ein Impact-Investment zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass mit dem investierten Geld eine positive und messbare Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft geschaffen wird. Der vom Kunden entrichtete Anlagebetrag wird also gezielt in Unternehmen investiert, die durch ihr Produkt- oder Dienstleistungsangebot sowie durch ihr unternehmerisches Verhalten aktiv zu der Erfüllung eines oder mehrerer der 17 UN Nachhaltigkeitsziele beitragen. Hier erfahren Sie mehr zur Idee von „Impact Investing“.

Fazit: ESG- und Impact-Anlagen werden als nachhaltige Produkte klassifiziert und entsprechend im neuen Sparkassen-Beratungsprozess ausgewiesen. Wichtig zu wissen ist aber, dass auch alle anderen – nicht als nachhaltig ausgewiesenen Produkte – meist strengen Kriterien unterliegen. Sie sollten den anerkannten Branchenstandard sowie den Prinzipien für verantwortliches Investieren – d.h. den Principles for responsible Investment“ (PRI) – folgen. Bei der Deka gelten auch für diese Produkte Mindestausschlüsse.

MiFID II: die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente einfach erklärt

Haben Sie schon einmal den Fachbegriff MiFID II gehört und sich gefragt, was sich dahinter verbirgt? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur MiFID-Richtlinie:

Worum handelt es sich bei MiFID II?

Die Kurzbezeichnung MiFID II steht für den englischen Fachbegriff „Markets in Financial Instruments Directive“, was sich auf Deutsch mit „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ übersetzen lässt. MiFID II ist eine Überarbeitung von MiFID I und trat zum 3. Januar 2018 in Kraft. Die gesamte Direktive umfasst rund 7.000 Seiten.

Was sagt MiFID II aus?

In der Richtlinie geht es in erster Linie um den Handel mit Wertpapieren. Dieser soll für Verbraucher transparenter als bisher sein und Anleger besser schützen. Wesentliche Inhalte von MiFID II betreffen insbesondere Anforderungen an Wertpapierfirmen, Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte sowie eine Transparenzpflicht im Bereich des Aktienhandels.

Was ändert sich mit MiFID II?

Mit MiFID II werden vor allem die Transparenz und der Anlegerschutz verbessert. Zu diesem Zweck gibt es eine Reihe von Änderungen, die konkrete Auswirkungen in der Praxis haben. Unter anderem sind folgende Bestimmungen mit MiFID II verpflichtend für Finanzinstitute geworden:

  • Kunden müssen detaillierter über die Kosten bei Wertpapiergeschäften informiert werden
  • Es besteht Aufzeichnungspflicht bei Telefonaten zu Wertpapiergeschäften
  • Anleger erhalten eine quartalsweise Aufstellung über Bestandspositionen
  • Finanzinstrumente werden nur Kundengruppen angeboten, zu deren Bedürfnissen sie passen

Welche Ziele hat MiFID II?

Neben dem besseren Verständnis der Finanzinstrumente für Anleger verfolgt MiFID II weitere Ziele: Der sogenannte Hochfrequenzhandel soll beispielsweise reguliert werden, sodass turbulente Marktbewegungen die automatisierten Handelssysteme nicht überlasten und unkontrollierbar machen können.

Zudem besteht ein wesentliches Ziel darin, den Handel in großen Teilen von ungeregelten zu geregelten Märkten zu verlagern. Dies soll unter anderem dadurch erreicht werden, dass es für Derivate eine neue Kategorie von Handelsplattformen gibt.

Welche Konsequenzen bringt MiFID II für Anleger?

Anleger werden dank MiFID II noch besser und detaillierter – insbesondere über Kosten – informiert. Allerdings besteht eine weitere Konsequenz von MiFID II auch darin, dass einige Banken weniger Produkte im Angebot haben oder diese nicht mehr allen Kunden zugänglich machen. Manche Kreditinstitute bieten beispielsweise seit MiFID II keine Anlageberatung mehr an, da der Aufwand zu groß geworden ist.

Worauf müssen Banken laut MiFID II achten?

MiFID II bringt vor allem für Banken zahlreiche weitere Verpflichtungen mit sich. So müssen Kreditinstitute ihre Kunden bereits vor einem Wertpapierkauf über sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Wertpapier informieren. Darüber hinaus dürfen Wertpapiere nur noch dann empfohlen werden, wenn diese dem Anlageziel des Kunden entsprechen und die Haltedauer in Einklang mit dem Anlagehorizont des Anlegers zu bringen ist. 

Auf dieser Basis mussten viele Banken ihr Online- und Offline-Angebot überarbeiten, um den Kunden über Kostendetails informieren zu können.

Worum handelt es sich bei der Geeignetheitserklärung?

Ein Begriff, der häufig im Zusammenhang mit MiFID II fällt, ist die sogenannte Geeignetheitserklärung. Diese ersetzt das vorherige Beratungsprotokoll. Wesentlicher Inhalt der Geeignetheitserklärung und Unterschied zum vorherigen Anlageberatungsprotokoll: Dem Kunden wird nun aufgezeigt, warum der Bankberater ihm ein Produkt empfiehlt beziehungsweise aus welchen Gründen dies zu seinen persönlichen Anlagezielen passt.

Was ist die rechtliche Grundlage für die ESG-Beratung?

Am 24. Mai 2018 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag zu Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 (MiFID II-DVO – MiFID II Änderungsverordnung). Ziel der Änderung ist eine verpflichtende Abfrage der ESG-Präferenzen in der Anlageberatung und eine entsprechende Berücksichtigung in der Vermögensverwaltung. Die Änderung soll über einen Verweis auf eine Definition „nachhaltiger Anlagen“ in der Verordnung zu Offenlegungs- und Transparenzpflichten aufgenommen werden.

Die finale Version tritt jedoch erst mit einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Der Termin hierfür steht noch nicht fest.


Sie möchten nachhaltig Geld anlegen? Wir beraten Sie gern.