Glas mit ausgeschütteten Eurocent Münzen auf einem Tisch

Bargeld einzahlen bei der Sparkasse

  • Bargeldeinzahlung am Schalter

  • Einzahlung an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten

  • Einzahlung mit Vollmacht möglich

So kommen Münzen und Scheine aus der Spardose aufs Konto


Alle Inhalte im Überblick

So zahlen Sie als Privatkunde oder Privatkundin Münzgeld und Banknoten auf Ihr Konto ein

Wenn Sie bei Ihrer Sparkasse Geld einzahlen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sowohl Münzgeld als auch Banknoten können Sie in Filialen mit eigener Kasse direkt am Schalter einzahlen. Außerdem nehmen zahlreiche Geldautomaten mit Einzahlfunktion Banknoten an. In welchen Filialen darüber hinaus auch ein Münzgeldeinzahlautomat zur Verfügung steht, erfahren Sie direkt bei Ihrer Sparkasse.

Bargeld einzahlen am Schalter

In vielen Sparkassen-Filialen ist die Einzahlung von Bargeld am Schalter möglich. Hierbei werden Münzgeld und Banknoten entweder vor Ort direkt gezählt oder in einem Safebag angenommen. Etwaige Gebühren hierfür erfahren Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Banknoten einzahlen am Geldautomaten

An vielen Geldautomaten der Sparkassen ist es möglich, Banknoten einzuzahlen. In welchen Filialen sich Automaten mit Einzahlfunktion befinden, können Sie über die Filialsuche herausfinden. Dort lassen sich über die Funktion „Suche verfeinern“ in der rechten oberen Ecke die Geldautomaten finden, die Bargeld annehmen.

Hinweis: Bei einigen Sparkassen ist es möglich, am Automaten auch Bargeld auf ein Konto bei einer anderen Sparkasse einzuzahlen. Informationen hierzu erhalten Sie beim jeweiligen Institut.

Bei der Einzahlung von Bargeld am Automaten wird das Geld umgehend auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und Sie können direkt über den Betrag verfügen.

Münzgeld einzahlen am Geldautomaten

Münzgeld kann an einem der zahlreichen Münzautomaten der Sparkassen eingezahlt werden. Auch diese finden Sie über die Filialsuche, indem Sie mit der Filterfunktion die entsprechende Auswahl treffen.

Auch hier können Sie mögliche Entgelte bei Ihrer Sparkasse in Erfahrung bringen.

Typischer Kreislauf des Bargeldes

Eine Infografik welche den Kreislauf von Bargeld zeigt

Sie möchten Bargeld einzahlen?

Das geht in vielen Sparkassen-Filialen. Mehr Informationen und konkrete Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Bei Fragen sind wir auch persönlich für Sie da.
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Häufige Fragen zur Bargeldeinzahlung

In vielen Sparkassen-Filialen ist die Einzahlung von Bargeld am Schalter möglich – fragen Sie einfach bei Ihrem Institut nach, wo diese Möglichkeit besteht. Banknoten und Münzen können aber auch an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten eingezahlt werden. Über die Filialsuche finden Sie heraus, an welchen Standorten die Geräte zur Verfügung stehen.

Informationen über etwaige Entgelte erhalten Sie bei Ihrer Sparkasse.

Um am Schalter Geld einzuzahlen, müssen Sie sich identifizieren – zum Beispiel mit Ihrem Ausweis. Möchten Sie, dass jemand anderes Geld für Sie einzahlt, benötigt diese Person eine Vollmacht.

Sie können online über den Filialfinder oder auf der Website Ihrer Sparkasse recherchieren oder auch einfach bei Ihrer Bankberaterin oder Ihrem Bankberater anrufen und sich dort informieren.

Sollten Sie im Ausland Geld auf ihr Girokonto in Deutschland einzahlen wollen, können Sie bei einer Filialbank vor Ort erfragen, ob dies möglich ist. In manchen Ländern kann auch in einer Filiale der Post oder der Western Union Geld eingezahlt werden. Auch hier sollten Sie sich ggf. im Vorfeld darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt.

Eine Obergrenze, wie viel Bargeld Sie einzahlen dürfen, gibt es nicht. Aber als Kundin oder Kunde müssen Sie aufgrund neuer Regelungen der Bankenaufsicht einen Nachweis parat haben, wenn Sie mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einzahlen möchten.

Dieser Nachweis kann beispielsweise sein:

  • Ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden oder der Kundin bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Quittungen von Barauszahlungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
  • ein Sparbuch des Kunden oder der Kundin, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
  • Quittungen über Sortengeschäfte,
  • letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Bei Geschäftskunden beziehungsweise Geschäftskundinnen kann die Bank oder Sparkasse in Einzelfällen ebenfalls nach einem Herkunftsnachweis fragen, wenn die Bargeldeinzahlung offensichtlich von den üblichen Einzahlungen abweicht.

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