Ein Mann und eine Frau blicken im Büro gemeinsam in einen Computermonitor.

SEPA-Lastschrift

  • Gleiche Standards für alle teilnehmenden Länder

  • Einfache und effiziente Abwicklung

  • Sicher und schnell zahlen

Erleichtern Sie die Abwicklung

Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Rechnungsbeträge in Deutschland und anderen SEPA-Teilnehmerstaaten einziehen – vorausgesetzt, Sie haben ein SEPA-Lastschriftmandat des oder der Zahlungspflichtigen.

 Ihre Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner können so  Rechnungen einfach und bequem bezahlen. Und Sie gehen sicher, dass das Geld pünktlich auf Ihrem Geschäftskonto ankommt.

Die SEPA-Lastschrift auf einen Blick:

Sie möchten Ihre Zahlungsabwicklungen optimieren?

Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Firmenfinanzen effizient aufzustellen. Mehr Informationen und konkrete Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Bei Fragen sind wir auch persönlich für Sie da.
SEPA nutzen

Für wen nutzen Sie welches Lastschriftverfahren

Es gibt zwei verschiedene Arten von SEPA-Lastschriften. Die SEPA-Basis-Lastschrift verwenden Sie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der oder die Zahlungspflichtige hat dabei einen Erstattungsanspruch von acht Wochen. Ist der oder die Zahlungspflichtige keine Privatperson, sondern beispielsweise ein Unternehmen, können Sie die SEPA-Firmenlastschrift nutzen. Hier entfällt der Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.

Das SEPA-Lastschriftmandat

Um Geld vom Konto eines Kunden oder einer Kundin einzuziehen, benötigen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Mandat kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden. Der oder die Zahlungspflichtige füllt das Mandat aus und gibt die  IBAN und (wenn nötig) den BIC an. Bei einem SEPA-Firmen-Lastschriftmandat muss er oder sie außerdem vor der ersten Lastschriftbelastung seiner beziehungsweise ihrer Sparkasse oder Bank das erteilte Mandat bestätigen.

Ein Lastschriftmandat gilt unbefristet. Der oder die Zahlungspflichtige kann es jederzeit widerrufen. Bitte beachten Sie: Ein Mandat verfällt automatisch, wenn seit Ihrer letzten Abbuchung mehr als 36 Monate vergangen sind. Wenn Sie nach dieser Frist erneut einen Betrag einziehen möchten, benötigen Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat.

Die Mandatsreferenz

Ihr Unternehmen muss jedem SEPA-Lastschriftmandat eine eindeutige Mandatsreferenz zuweisen. Die Mandatsreferenz geben Sie zusammen mit Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer bei jeder Lastschrift an. So kann Ihre Kundschaft oder Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner jede Einlösung einer Lastschrift nachvollziehen und jedes Mandat eindeutig identifizieren. Eine Gläubiger-Identifikationsnummer können Sie online kostenlos bei der Deutschen Bundesbank beantragen.

Fälligkeitsdatum und Fristen

Ein großer Vorteil der SEPA-Lastschrift ist die Angabe eines konkreten Fälligkeitsdatums. So sieht Ihr Kunde oder Ihre Kundin, wann der Betrag dem Konto belastet werden soll. Sie wiederum können Ihr Liquiditätsmanagement verbessern.

Damit das Konto am vereinbarten Termin belastet wird, müssen Sie die Lastschrift pünktlich bei Ihrer Sparkasse einreichen. Sie muss nämlich sicherstellen, dass SEPA-Basis-Lastschriften mindestens einen Bankarbeitstag vor dem Fälligkeitstermin beim Kreditinstitut des oder der Zahlungspflichtigen vorliegen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die für Sie geltenden Einreichungsfristen Ihrer Sparkasse.

Erstattungsfrist beachten

Bei der SEPA-Basis-Lastschrift kann der oder die Zahlungspflichtige nach der Belastung die Erstattung innerhalb von acht Wochen nach dem Belastungsdatum verlangen. Innerhalb dieser Zeit kann er oder sie ohne Angabe von Gründen das Geld auf sein beziehungsweise ihr Konto zurückbuchen lassen.

Bei einer unautorisierten Belastung beträgt die Frist 13 Monate. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der oder die Zahlungspflichtige Ihnen kein Lastschrift-Mandat erteilt oder dieses bereits widerrufen hat.

Die SEPA-Firmenlastschrift bietet hier einen großen Vorteil: Der oder die Zahlungspflichtige besitzt nach der Belastung keinen Erstattungsanspruch.

Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften

Bei Lastschriften über 12.500 Euro ins oder aus dem Ausland besteht eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Haben Sie Fragen zur Meldepflicht? Dann können Sie kostenlos bei der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111 anrufen.

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Wir helfen Ihnen gern persönlich weiter und beraten Sie zu allen Zahlmethoden.
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