Richtig versichert ins Ausland

Für alle Fälle abgesichert

Benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?

Für alle, die einen längeren Aufenthalt im Ausland planen, ist die Auslandskrankenversicherung nicht wegzudenken. Zu den wichtigsten Leistungen zählen unter anderem:

  • Erstattung von Arznei
  • Zahnfüllungen oder Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
  • Ärztliche Behandlungen (Operationen) vor Ort
  • Transport zum nächsten Krankenhaus
  • Rücktransport nach Deutschland
     

Je nach Art und Länge des Aufenthaltes, sind folgende Fragen sinnvoll:

  • Work & Travel: Gilt der Versicherungsschutz meiner Auslandskrankenversicherung auch dann, wenn ich den Ort wechsel?
  • Au-pair, Sprachschüler und Studenten: Bin ich an bestimmte Vertragsärzte vor Ort gebunden?
  • Expats: Kümmert sich die Firma um den Versicherungsschutz?
  • Auswanderer: Sind Vorsorgeuntersuchungen abgedeckt?
  • Senioren: Sind Kosten im Todesfall abgedeckt?

Benötige ich eine Haftpflichtversicherung?

Auch im Ausland sind Sie vor kleineren oder größeren Missgeschicken nicht gefeit. Landet beispielsweise der Kaffee auf dem Laptop des Nachbarn, entsteht ohne Versicherung aus einem kleinen Malheur ein großer Schaden. Prüfen Sie vor Antritt des Auslandsaufenthaltes, ob der Schutz Ihrer bisherigen Haftpflichtversicherung auch für das Ausland besteht.

Ist eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll?

Für Senioren, Familien oder chronisch kranke Menschen ist es sinnvoll, sich bei einer längeren Reise auf einen Abbruch vorzubereiten. Die Reiseabbruchversicherung sorgt für einen schnellen Transport nach Hause.

Was passiert mit der Sozialversicherung?

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt, ist nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Es gelten dann die Vorgaben des jeweiligen Aufenthaltslandes. Um bei einer Rückkehr nach Deutschland Lücken vorzubeugen, denken Sie über freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nach.

Bekomme ich nach einer Rückkehr Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld bekommt, wer in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate über eine feste Arbeitsstelle versichert war. Wer also über ein Jahr auf Reisen war und dann arbeitssuchend nach Deutschland zurückkehrt, hat unter Umständen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Mein Lebensabend im Ausland?

Wenn Sie in Deutschland gesetzlich rentenversichert waren, gehen die erworbenen Leistungsansprüche nicht verloren. Aktuell zahlt die Deutsche Rentenversicherung Beiträge in über 150 Länder.

Schließen Sie die richtigen Versicherungen für Ihre Zeit im Ausland ab.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: