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Blick von oben auf ein junges Paar, das auf dem Wohnzimmer auf einem Teppich am Boden liegt.

Mietrechner: Mietpreis berechnen

Kaufen oder mieten?
Sie haben sich bestimmt schon einmal gefragt, wie viel Miete Sie im Laufe der Jahre und Jahrzehnte an Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin zahlen. Mit unserem Mietrechner finden Sie es heraus. Würde es sich lohnen, dieses Geld in den Kauf eines Eigenheims zu investieren?
Stand:10. August 2026
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Das bringt Ihnen der Mietrechner

Der Mietrechner zeigt Ihnen, wie viel Geld Sie im Laufe der Zeit an Miete zahlen. Als Grundlage dient die Monatskaltmiete. Dabei berücksichtigt der Rechner eine jährliche Mietsteigerung, die Sie selbst anpassen können. Dafür können Sie etwa Entwicklungen des Mietspiegels in der Vergangenheit sowie Prognosen für die Zukunft heranziehen. Das Ergebnis des Rechners ermöglicht eine erste Orientierung bei der Entscheidung zwischen Miete oder Kauf einer Immobilie.

Wichtig: Ob Mieten oder Kaufen besser passt, hängt neben dem Vergleich von Faktoren wie Mietpreis und örtlichem Immobilienmarkt immer auch von Ihrer Situation ab. Etwa davon, wie langfristig Sie vor Ort bleiben möchten. Während manche die Flexibilität beim Mieten schätzen, wünschen sich andere eine eigene Immobilie, die sie nach Ihrem Geschmack gestalten können. So sind nicht nur finanzielle Faktoren entscheidend.

So berechnen Sie Ihre Mietkosten mit dem Mietkostenrechner

Indem Sie Ihre Monatskaltmiete in Euro, die jährliche Mietsteigerung in Prozent und die Mietdauer in Jahren eingeben, erhalten Sie die gesamten Mietausgaben (Kaltmiete) über den jeweiligen Zeitraum. Außerdem zeigen wir Ihnen die durchschnittliche monatliche Miete unter Berücksichtigung der jährlichen Mietsteigerungen an. So geht es Schritt für Schritt:

  1. Monatskaltmiete eingeben

    Tragen Sie Ihre monatliche Kaltmiete in das vorgesehene Feld ein, zum Beispiel 700,50 Euro.

  2. Jährliche Mietsteigerung berücksichtigen

    Geben Sie die jährliche Mietsteigerung in Prozent an. Wenn Sie sich unsicher sind, wie sich die Mieten in Ihrer Stadt oder Gemeinde entwickelt haben, ziehen Sie den Mietspiegel zu Rate. Er kann die ortsübliche Vergleichsmiete abbilden und Ihnen somit eine Orientierung geben. Die tatsächliche zukünftige Mietentwicklung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

  3. Mietdauer veranschlagen

    Geben Sie an, über wie viele Jahre die Mietkosten berechnet werden sollen.

  4. Ergebnis ablesen

    Sie erhalten die Gesamtmietkosten (Kaltmiete) über den jeweiligen Zeitraum sowie die durchschnittliche monatliche Miete (inklusive Mietsteigerungen).

Was sind Mietkosten – und welche Kostenarten sollten Sie kennen?

Mietkosten sind regelmäßige Kosten, die Mieterinnen und Mieter für die Nutzung von Wohnraum zahlen. Zu den Gesamtmietkosten gehören nicht nur die vereinbarte Kaltmiete, sondern auch Nebenkosten und bestimmte weitere wohnungsbezogene Ausgaben.

Zu den wichtigsten Kostenarten zählen:

  • Kaltmiete

    Das ist der Betrag, den Mieterinnen und Mieter allein für die Nutzung der Wohnung zahlen – ohne Nebenkosten. Unser Mietrechner berechnet auf Grundlage der Kaltmiete pro Monat.

  • Nebenkosten

    Als Nebenkosten bezeichnen Mieterinnen und Mieter umgangssprachlich die Kosten, die zusätzlich zur Kaltmiete anfallen. Dazu gehören vor allem die umlagefähigen Betriebskosten wie Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung. Je nach Mietvertrag können weitere Kosten, etwa für einen Stellplatz oder eine Garage, separat vereinbart sein, siehe unten. Wichtig: Nicht alle Nebenkosten, die dem Vermieter oder der Vermieterin für die Immobilie anfallen, können auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

  • Betriebskosten

    Das sind laufende Kosten für den Betrieb der Immobilie, die per Betriebskostenabrechnung auf die Mieterin oder den Mieter umgelegt werden können. Das wird im Mietvertrag vereinbart. Zulässig ist das zum Beispiel für Kosten für Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung und die Grundsteuer.

  • Warmmiete

    Die Warmmiete ist die Summe aus der Kaltmiete und den auf den Mieter oder die Mieterin umlegbaren Nebenkosten einschließlich Heizkosten.

  • Stromkosten

    Diese werden meist vom Mieter oder der Mieterin direkt mit dem Energieversorger abgerechnet und sind nicht Teil der Warmmiete. Sie fallen dann also zusätzlich an.

  • Weitere Wohnkosten

    Je nach Mietvertrag können beispielsweise Kosten für Stellplatz, Garage oder Internet hinzukommen.

Wie viel Miete kann ich mir leisten? Die 30-Prozent-Regel und ihre Grenzen

Die oft genannte 30-Prozent-Regel besagt, dass die monatliche Warmmiete möglichst nicht mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens betragen sollte. Alternativ wird häufig die sogenannte 40er Regel genannt: Demnach sollte die monatliche Miete nicht höher sein als 1/40 des Jahresbruttogehalts. Beide Regeln dienen als ungefähre Richtwerte, um finanzielle Spielräume für andere Ausgaben wie Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität oder Rücklagen zu erhalten. Allerdings haben die Regeln Grenzen:

  • In Regionen mit hohen Mieten müssen viele Haushalte deutlich mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden. 1/40 des Jahresbruttogehalts kann andererseits je nach Region sehr hoch für die Mietkosten sein.
  • Umgekehrt können Menschen mit hohem Einkommen auch bei einem höheren Mietanteil als 30 Prozent noch ausreichend Geld für andere Lebenshaltungskosten übrig haben.

Wie viel Miete Sie sich tatsächlich leisten können, hängt daher nicht nur vom Einkommen, sondern auch von Ihren übrigen Ausgaben, finanziellen Verpflichtungen und Sparzielen ab. Verschaffen Sie sich am besten einen guten Überblick über Ihre Finanzen. Das geht etwa über ein digitales Haushaltsbuch wie den Finanzplaner.

Warmmiete berechnen: So setzt sich Ihre monatliche Belastung zusammen

Die Warmmiete setzt sich aus der Kaltmiete sowie den umlagefähigen Nebenkosten zusammen. Die genaue Höhe der Nebenkosten hängt unter anderem von der Wohnungsgröße, der Art, Ausstattung und dem Zustand des Gebäudes sowie dem individuellen Verbrauch ab. Nicht zur Warmmiete zählen meist Stromkosten, Kosten für Internet und Rundfunkbeitrag. Normalerweise zahlt die Mieterin oder der Mieter sie separat. Wer seine monatliche Wohnbelastung realistisch einschätzen möchte, sollte daher neben der Warmmiete auch diese zusätzlichen Ausgaben berücksichtigen.

Diese 4 Fehler machen Mieterinnen und Mieter oft bei der Kostenkalkulation

Viele Mietende unterschätzen die tatsächlichen Wohnkosten, weil sie sich bei der Wohnungssuche vor allem an der Kaltmiete orientieren:

  1. Wer direkt bei der Wohnungssuche auch auf „unsichtbare“ Faktoren wie die Energieklasse und die ungefähren Heizkosten achtet, kann später unter Umständen Nebenkosten sparen.
  2. Ein häufiger Fehler ist es, zusätzliche Ausgaben wie Strom, Internet, Rundfunkbeitrag oder Kosten für einen Stellplatz oder die Kaution nicht in die Kalkulation einzubeziehen.
  3. Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung werden oft vergessen, obwohl sie das Budget spürbar belasten können.
  4. Wer seine Mietkosten plant, sollte genügend finanziellen Spielraum für unerwartete Ausgaben und steigende Energiepreise einplanen.

Mieten oder Kaufen – wann lohnt sich welche Option?

Ob sich Mieten oder Kaufen mehr lohnt, hängt neben finanziellen Faktoren vor allem auch von der persönlichen Situation und den Vorlieben ab. So kann sich ein Immobilienkauf aufgrund der Kaufnebenkosten beispielsweise häufig nur lohnen, wenn Sie das Objekt längerfristig nutzen. Ein zentraler Aspekt, der hingegen für den Kauf spricht: Käuferinnen und Käufer können ihre Immobilie später wieder verkaufen – und bekommen dafür Geld. Zieht hingegen ein Mieter oder eine Mieterin aus,ist die gezahlte Miete ist weg.

Dennoch ist Kaufen nicht automatisch die bessere Wahl. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen unter anderem Kaufnebenkosten, Instandhaltung, Modernisierungen, Zinsen für die Baufinanzierung und mögliche Wertverluste berücksichtigen. Mietende bleiben dagegen flexibler und müssen sich in der Regel nicht um größere Reparaturen kümmern.

Gegenüberstellung: Mieten oder Kaufen?

Kaufen kann sich unter Umständen lohnen, wenn …:

  • … Sie die eigene Wohnung oder das eigene Haus langfristig nutzen möchten,

  • … ausreichend Eigenkapital vorhanden ist,

  • … die monatliche Kreditrate dauerhaft tragbar bleibt und

  • … die Immobilie voraussichtlich ihren Wert hält oder steigert.

Mieten kann unter Umständen sinnvoller sein, wenn …:

  • … ein Umzug in den nächsten Jahren möglich ist,

  • … wenig Eigenkapital vorhanden ist,

  • … die Kaufpreise vor Ort sehr hoch sind und

  • … Flexibilität wichtiger ist als Eigentum.

  • … das verfügbare Kapital renditeträchtiger anderweitig investiert werden soll.

Als grobe Orientierung gilt: Je länger Sie in einer Immobilie wohnen bleiben, desto eher kann sich ein Kauf rechnen (abhängig von Ort, Lage und Ausstattung). Bei kurzen Wohnzeiten fallen die Kaufnebenkosten oft stärker ins Gewicht.

Fazit: Die Mietkosten im Blick behalten und die Wohnentscheidung bewusst treffen

Die Miete gehört für viele Haushalte zu den größten monatlichen Ausgaben. Wer seine Mietkosten realistisch einschätzen möchte, sollte neben den tatsächlichen Ausgaben auch die ortsübliche Vergleichsmiete im Blick behalten. Mit unserem Mietrechner können Sie Ihre voraussichtlichen Mietkosten über viele Jahre ermitteln; eine gute Grundlage, um verschiedene Wohnoptionen realistisch zu vergleichen. Ob sich langfristig Mieten oder Kaufen mehr lohnt, hängt jedoch nicht nur von den Kosten ab, sondern auch von Faktoren wie Wohnort, Eigenkapital, Flexibilität und persönlichen Lebensplänen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – entscheidend ist, welche Wohnform am besten zu Ihrer individuellen Situation passt.

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Häufige Fragen zum Mietpreis

  1. Für die persönliche Kostenkalkulation sollten Sie diese Ausgaben zu den Wohnkosten hinzurechnen. In der Praxis werden Stellplatz- oder Garagenkosten häufig separat in einem Mietvertrag ausgewiesen und sind deshalb oft nicht Bestandteil der Kaltmiete der Immobilie. Sie erhöhen aber die monatliche Gesamtbelastung für das Wohnen.

  2. Nein, in Deutschland gibt es gesetzliche Grenzen dafür, wie stark die Miete steigen darf. In vielen Regionen gilt außerdem die Mietpreisbremse, die bei der Neuvermietung von Wohnraum die Miethöhe begrenzen kann. Die Mietpreisbremse gilt jedoch nicht flächendeckend.

    Die angegebenen Werte zeigen für die meisten Fälle die höchstmögliche Mieterhöhung; tatsächlich können die Steigerungen niedriger ausfallen. Sie dienen als Orientierung für den Mietrechner, andere Werte lassen sich selbstverständlich ebenfalls in den Rechner eingeben.

    • Kappungsgrenze: Maximal 20 Prozent über 3 Jahre, frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung. Als Beispiel entspricht das einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 6,27 Prozent.
    • Ausnahmen: In besonders angespannten Märkten liegt die Kappungsgrenze oft bei 15 Prozent innerhalb von 3 Jahren; Modernisierungen werden separat betrachtet. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 4,77 Prozent.

  3. Wurde die Nebenkosten-Vorauszahlung zu niedrig angesetzt, kann es bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung zu einer Nachzahlung kommen. Der Vermieter oder die Vermieterin vergleicht dabei die tatsächlich entstandenen umlagefähigen Kosten mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen. Die Differenz muss der Mieter oder die Mieterin zahlen, falls die Abschläge nicht ausgereicht haben. Insbesondere steigende Energiepreise oder ein höherer Verbrauch können zu spürbaren Nachforderungen führen.

    Außerdem kann die monatliche Vorauszahlung für die Zukunft erhöht werden, wenn die Abrechnung zeigt, dass die bisherigen Abschläge dauerhaft zu niedrig waren. Umgekehrt erhalten Mieterinnen und Mieter eine Rückzahlung, wenn sie mehr vorausgezahlt haben als tatsächlich angefallen ist

  4. Die 30-Prozent-Regel gilt auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen, sollte dort jedoch besonders vorsichtig angewendet werden. Zwar dient sie als Orientierung dafür, wie viel des Nettoeinkommens für die Warmmiete ausgegeben werden sollte. In der Praxis bleibt Geringverdienenden jedoch oft weniger finanzieller Spielraum für andere notwendige Ausgaben. Gleichzeitig sind günstige Wohnungen insbesondere in Ballungsräumen häufig schwer zu finden, sodass viele Haushalte einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden müssen. Entscheidend ist daher nicht allein die 30-Prozent-Grenze, sondern ob nach Abzug der Wohnkosten noch ausreichend Geld für Lebenshaltung, Mobilität, Versicherungen und unvorhergesehene Ausgaben zur Verfügung steht.

  5. Die ortsübliche Vergleichsmiete pro Quadratmeter finden Sie in der Regel im qualifizierten oder einfachen Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde. Viele Kommunen stellen den Mietspiegel kostenlos online zur Verfügung. Alternativ können Sie sich an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Mietervereine oder Haus- und Grundeigentümervereine wenden. Gibt es vor Ort keinen Mietspiegel, kann die ortsübliche Vergleichsmiete unter bestimmten Voraussetzungen auch mithilfe von Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten ermittelt werden.

  6. Nach dem Ende des Mietverhältnisses und dem Auszug prüft die Vermieterin oder der Vermieter, ob noch offene Forderungen bestehen. Das kann beispielsweise wegen ausstehender Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen oder Schäden an der Wohnung der Fall sein. Sind alle Ansprüche geklärt, muss die Kaution an die Mieterin oder den Mieter zurückgezahlt werden. Die Kündigungsfrist selbst hat keinen Einfluss auf die Rückzahlung der Kaution, sie bestimmt lediglich, wann das Mietverhältnis endet. In der Praxis kann sich die Rückzahlung verzögern, wenn beispielsweise die Betriebskostenabrechnung noch aussteht.

  7. Nein. Ein Mietpreisrechner zeigt, wie sich Ihr Mietpreis beziehungsweise Ihre Mietkosten über einen bestimmten Zeitraum entwickeln können. Ob Kaufen oder Mieten langfristig die bessere Wahl ist, lässt sich damit jedoch nicht umfassend beurteilen. Dafür kann der Rechner lediglich eine erste Orientierung bieten. Weitere Faktoren wie unter anderem Kaufpreis, Finanzierungskosten, Instandhaltung und die persönliche Lebenssituation sollten zusätzlich berücksichtigt werden. Wer das Geld statt in selbst genutzten Wohnraum in andere Geldanlagen investiert, kann zudem eine Rendite erzielen. Welche Entscheidung sinnvoller ist, hängt daher immer von den individuellen Zielen und Rahmenbedingungen ab.

  8. Nein. Der Mietrechner dient dazu, die Mietkosten aus Sicht von Mieterinnen und Mietern zu berechnen. Die Einnahmen eines Vermieters oder einer Vermieterin hängen dagegen von weiteren Faktoren ab. Dazu gehören etwa Leerstände, Finanzierungskosten, Instandhaltung, Steuern und nicht umlagefähige Betriebskosten. Für die Kalkulation von Mieteinnahmen und der Wirtschaftlichkeit einer vermieteten Immobilie sind daher spezielle Rechner besser geeignet.

  9. Bei einer Indexmiete richtet sich der Mietpreis nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Steigt der Index – vereinfacht gesagt – um 10 Prozent, kann die Miete entsprechend angepasst werden. Die Anpassung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss von der jeweiligen Vertragspartei geltend gemacht werden. Im Unterschied dazu wird der Mietpreis bei einer Staffelmiete nach einem festgelegten Plan angepasst.

  10. Der Unterschied zwischen Kalt- und Warmmiete besteht in den Kosten, die in der Miete inbegriffen sind. Die Kaltmiete umfasst nur die Miete für die Wohnung. Die Warmmiete setzt sich aus der Kaltmiete und bestimmten umlagefähigen Betriebskosten zusammen. Bei möblierten Wohnungen kann zusätzlich zur Kaltmiete ein Möblierungszuschlag vereinbart sein.

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