Zwei Personen sitzen einer gestikulierenden Frau gegenüber, an einem Tisch mit Dokumenten.

Kreditsicherheiten: Diese 3 Arten sollten Sie kennen

Darlehen absichern
Sie möchten einen hohen Kredit aufnehmen oder eine Immobilie finanzieren? Dann führt in der Regel kein Weg am Thema Kreditsicherheiten vorbei. Doch auch bei geringeren Kreditsummen und anderen Kreditarten als der Immobilienfinanzierung können Kreditsicherheiten eine Voraussetzung sein – oder auf freiwilliger Basis Vorteile für den Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin bieten.
Das Wichtigste in Kürze
  • Kreditsicherheiten schützen den Kreditgeber. Sie verringern das Risiko, dass dieser das Geld für die Finanzierung nicht zurückbekommt. Tilgt die Kreditnehmerseite ihr Darlehen nicht wie vereinbart, kann das Kreditinstitut im Ernstfall auf die Sicherheit zugreifen.

  • Dabei haben Kreditsicherungen auch für Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen Vorteile. So können diese mit den passenden Sicherheiten oft bessere Kreditkonditionen bekommen.

  • Kreditsicherheiten unterteilen sich vor allem in Sachsicherheiten, Personalsicherheiten und Forderungsabtretungen.

Wozu es Kreditsicherheiten gibt

Wenn Kreditinstitute wie Sparkassen oder Banken über eine Kreditvergabe entscheiden, sind sie mit folgendem Risiko konfrontiert: Was tun, wenn der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin das erhaltene Darlehen nicht zurückzahlt? Müssten sie dieses finanzielle Ausfallrisiko nun auf alle Kreditnehmenden verteilen, müssten alle mehr Zinsen für ihre Kredite zahlen. Das wäre jedoch unfair gegenüber den Personen, die ihre Kredite immer pünktlich zahlen. Eine fairere Alternative sind Kreditsicherheiten.

Kreditsicherheiten sind Vermögenswerte des jeweiligen Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin (etwa ein Auto) – oder Rechte an diesen (etwa ein in der Zukunft zuteilungsreifer Bausparvertrag). Die Kreditnehmerseite erlaubt dem Kreditgeber vertraglich, ihren jeweiligen Wert als Sicherheit gegen ihr Zahlungsausfallrisiko zu verwenden. Solange der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin das Darlehen wie vereinbart zurückzahlt, hat das für diese keinen Nachteil.

Zahlt die Kreditnehmerseite jedoch über einen bestimmten Zeitraum ihre Kreditraten nicht mehr, kann der Kreditgeber den Darlehensvertrag kündigen. Zahlt die Kreditnehmerseite die ausstehende Darlehenssumme dann nicht zurück, kann der Kreditgeber das geschuldete Geld über die vereinbarte Sicherheit zurückbekommen. Ist die Sicherheit beispielsweise eine Grundschuld, die im Grundbuch eines Hauses der Kreditnehmerseite eingetragen ist, kann es zur Zwangsversteigerung des Hauses kommen. Mit dem Geld, das dadurch eingenommen wird, werden die restlichen Schulden beglichen. Durch die Kreditsicherheit kann sich der Kreditgeber also im Ernstfall das geschuldete Geld von der Kreditnehmerseite zurückholen.

Wann Sie Kreditsicherheiten brauchen

Bei hohen Kreditsummen und bei bestimmten Kreditarten sind Kreditsicherheiten in der Regel verpflichtend, um das Darlehen zu bekommen. Beispielsweise wird bei Baufinanzierungen in der Regel als Sicherheit eine Grundschuld im Grundbuch der zu finanzierenden Immobilie eingetragen.

Auch wenn ein Kreditinstitut keine Sicherheit für einen bestimmten Kredit fordert, können Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in manchen Fällen profitieren, wenn sie freiwillig Sicherheiten anbieten. Denn je geringer das Risiko für den Kreditgeber, desto günstigere Konditionen kann er häufig anbieten. Das bedeutet: Sie zahlen dann weniger für die Zinsen.

Hinweis: Wenn eine Bonitätsprüfung keinen optimalen Score ergibt, Sie aber dennoch einen Kredit benötigen, können Sie Ihre Chancen bei der Kreditvergabe unter Umständen durch Kreditsicherheiten verbessern.


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Diese Arten von Kreditsicherungen sollten Sie kennen

Folgende drei Arten von Kreditsicherungen werden besonders häufig verwendet:

  1. Sachsicherheiten: Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Pfandrecht an einem Haus oder einer Wohnung handeln. Das heißt: Wenn die Kreditnehmerseite über einen entsprechenden Zeitraum die Kreditraten nicht mehr begleicht, kann die Bank oder Sparkasse den Kredit kündigen und – wenn die ausstehende Summe weiterhin nicht beglichen wird – die jeweilige Sache (etwa die Immobilie) verkaufen, um ihr Geld zurückzubekommen.
  2. Personalsicherheiten: Bei diesen garantiert eine andere Person, den Kredit zurückzuzahlen, falls der ursprüngliche Schuldner oder die Schuldnerin es nicht tut. Das ist etwa im Rahmen einer Bürgschaft möglich.
  3. Forderungsabtretungen: Hierbei sichert die Kreditnehmerseite die Möglichkeit ihres Zahlungsausfalls mit Forderungen ab, die sie gegenüber Dritten hat. Dabei kann es sich etwa um den Rückkaufswert einer Lebensversicherung handeln, die sie bei einem Versicherer abgeschlossen hat. Konkret bedeutet das: Falls die Kreditnehmerseite den Kreditvertrag nicht erfüllt, kann die jeweilige Sparkasse oder Bank diese Forderungen einziehen.

So funktionieren Sachsicherheiten

Sachsicherheiten (auch: Realsicherheiten) bestehen in der Regel aus Pfandrechten an bestimmten Sachen. Bei einer Baufinanzierung ist das in der Regel die finanzierte Immobilie, bei einem Autokredit das finanzierte Auto. Das Pfandrecht an einer Immobilie wird als Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Dafür muss die Immobilie einen ausreichend hohen Wert haben. Der Beleihungswert ist immer geringer als der Verkehrswert des Hauses oder der Wohnung.

In 3 Schritten: So läuft der Grundschuldeintrag bei der Baufinanzierung ab

  1. Vormerkung im Grundbuch

    Das Notarbüro, bei dem der Kaufvertrag unterschrieben wird, lässt eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen. Darin steht, dass Sie zukünftiger Eigentümer oder zukünftige Eigentümerin der Immobilie sein werden.

  2. Eintragen der Grundschuld

    Die Verkäuferseite stellt dem Notarbüro eine Vollmacht aus. Die Käuferseite gibt dem Notarbüro das sogenannte Grundschuldbestellungsformular. Dieses bekommen Sie von Ihrem Kreditgeber. Damit veranlasst das Notarbüro, dass die Grundschuld beim Grundbuchamt eingetragen wird.

  3. Auszahlung der Baufinanzierung

    Nach etwa drei bis sechs Wochen ist die Grundschuld in der Regel im Grundbuch der Immobilie eingetragen. Sobald das der Fall ist, kann das Kreditinstitut den Immobilienkredit auszahlen.

So funktionieren Personalsicherheiten

Personalsicherheiten kommen meist in Form von Bürgschaften zum Einsatz. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin keine gute Bonität hat. Über einen Bürgen oder eine Bürgin mit einer guten Bonität reduziert der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin dann das Risiko für das Kreditinstitut. So kann dieses unter Umständen dennoch den Kredit anbieten, zum Beispiel einen Privatkredit.

Für den Bürgen oder die Bürgin bedeutet das: Er oder sie haftet, falls der Schuldner oder die Schuldnerin den Ratenkredit nicht mehr bedient – etwa, weil die Schuldnerseite zahlungsunfähig ist.

  • Meist darf der Gläubiger, also die Sparkasse oder Bank, das Geld erst dann beim Bürgen oder der Bürgin einfordern, wenn eine Zwangsvollstreckung beim Schuldner oder der Schuldnerin erfolglos war (sogenannte Ausfallbürgschaft).
  • In seltenen Fällen gibt es auch selbstschuldnerische Bürgschaften: Damit können Kreditinstitute auch schon vorher an den Bürgen oder die Bürgin herantreten, wenn die Kreditnehmerseite nicht wie vereinbart zahlt.
  • Die Bürgschaft verliert automatisch ihre Gültigkeit, nachdem der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin den Kredit vollständig getilgt hat.

Hinweis: Eine Bürgschaft kann für den oder die Bürgende im Ernstfall enorme finanzielle Einbußen zur Folge haben. Informieren Sie sich vorab genau über die Konsequenzen einer Kreditbürgschaft. In unserem Ratgeber „Was ist eine Kreditbürgschaft?“ erfahren Sie mehr.

In 5 Schritten: Das ist der Ablauf bei einer Bürgschaft

  1. Anfrage eines Kredits

    Eine Person beantragt einen Kredit. Die Sparkasse oder Bank hält das Risiko für zu hoch, um den Kredit ohne zusätzliche Sicherheiten zu gewähren.

  2. Anbieten eines Bürgen oder einer Bürgin

    Der potenzielle Kreditnehmer oder die potenzielle Kreditnehmerin kennt jemanden, der bereit ist zu bürgen. Der Bürge oder die Bürgin ist sich der möglichen Folgen bewusst.

  3. Prüfung des Bürgen oder der Bürgin

    Das Kreditinstitut prüft die finanzielle Situation des Bürgen oder der Bürgin, um sicherzustellen, dass die Person bei einem Zahlungsausfall des Schuldners oder der Schuldnerin für den Kredit tatsächlich aufkommen kann.

  4. Unterzeichnung des Bürgschaftsvertrags

    Nach positiver Prüfung der bürgenden Person unterzeichnet diese beim Kreditinstitut einen Bürgschaftsvertrag. Damit verpflichtet sie sich rechtlich, die Rückzahlung des Kredits im vertraglich vereinbarten Fall zu übernehmen, falls die Kreditnehmerseite ausfällt.

  5. Kreditvergabe

    Mit der Bürgschaft als Sicherheit gewährt das Kreditinstitut das Darlehen an die Kreditnehmerseite. Diese kann den Kreditvertrag nun unterschreiben und den Kredit erhalten.

So funktionieren Forderungsabtretungen

Bei einer Forderungsabtretung (auch: Zession) erklärt sich der Schuldner oder die Schuldnerin bereit, bestimmte Forderungen abzutreten, wenn es zum Zahlungsausfall kommt. Hier das Beispiel eine endfälligen Baufinanzierung. Das ist eine Immobilienfinanzierung, bei der erst am Ende der Laufzeit die gesamte Summe auf einmal getilgt wird. Für die Sparkasse oder Bank ist das Risiko hoch, dass die Schuldnerseite zu dem entsprechenden Zeitpunkt in der Zukunft nicht genügend Geld hat, um alles auf einmal zu tilgen. Deshalb ist in der Regel eine Sicherheit nötig. Das kann zum Beispiel Geld sein, auf das die Kreditnehmerseite dann aus einem bis dahin zuteilungsreifen Bausparvertrag oder aus einer Lebensversicherung (entscheidend ist der Rückkaufswert) Anspruch hat. Die Schuldnerseite tritt ihre Forderungen an das Kreditinstitut ab.

Das heißt: Bedient die Schuldnerseite das Darlehen nicht wie im Kreditvertrag vereinbart, kann der Gläubiger, also die Sparkasse oder Bank, den entsprechenden Betrag aus der Lebensversicherung beziehungsweise dem angesparten und zuteilungsreifen Bausparvertrag bekommen. Der Ablauf kann bei Sicherheitsabtretungen variieren. Hier eine Möglichkeit:

In 4 Schritten: So läuft die Forderungsabtretung ab

  1. Vereinbarung einer Abtretung

    Der Kreditgeber und die Kreditnehmerseite vereinbaren, dass bestimmte Forderungen als Sicherheit dienen.

  2. Aufsetzen des Abtretungsvertrags

    Der Kreditgeber setzt einen Vertrag auf, der die Details der abzutretenden Forderungen festlegt. Die Kreditnehmerseite prüft den Vertrag.

  3. Übertragen der Forderungen als Kreditsicherheit

    Mit Unterzeichnung des Abtretungsvertrags zusammen mit dem Darlehensvertrag durch die Kreditnehmerseite werden die Forderungen rechtlich als Kreditsicherheiten an den Kreditgeber übertragen. Das heißt: Der Kreditgeber hat nun das Recht, die Forderungen bei Fälligkeit einzuziehen.

  4. Rückübertragung der Forderungen

    Die Kreditnehmerseite bekommt den Kredit ausgezahlt und zahlt diesen wie vereinbart zurück. Nach vollständiger Kreditrückzahlung wird die abgetretene Forderung an den Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin zurückübertragen.

Häufige Fragen zu Kreditsicherheiten

  1. Eine Kreditsicherheit ist eine Absicherung für ein Kreditinstitut. Die Sparkasse oder Bank sichert sich damit bei der Kreditvergabe ab: Falls der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin den Kredit nicht wie vereinbart zurückzahlt, kann das Kreditinstitut auf die Sicherheit zugreifen.

    Bezahlt der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin das Darlehen hingegen wie vereinbart zurück, hat die Kreditsicherheit keine negativen Auswirkungen – im Gegenteil: Oft sind Kredite mit guter Absicherung zu günstigeren Konditionen möglich. Denn für die Sparkasse oder Bank verringern Kreditsicherheiten das Ausfallrisiko.

    Nicht immer sind Kreditsicherheiten die Voraussetzung für eine Kreditvergabe. In vielen Fällen können Sie beispielsweise auch ohne zusätzliche Sicherheiten einen Online-Kredit beziehungsweise Sofortkredit beantragen.

  2. Häufig werden folgende drei Arten von Kreditsicherheiten verwendet:

    • Sachsicherheiten: Dabei dienen Sachen als Sicherheit. Dazu gehört etwa ein Pfandrecht an einem Haus oder Auto. Wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird, kann die Bank diese Dinge wie in einem Vertrag vereinbart letztlich verkaufen, um ihr Geld zurückzubekommen.
    • Personalsicherheiten: Eine andere Person garantiert, etwa im Rahmen einer Bürgschaft, den Kredit zurückzuzahlen, falls der ursprüngliche Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin es nicht kann. Dieser Bürge oder die Bürgin haftet also mit dem eigenen Vermögen.
    • Forderungsabtretungen: Hierbei tritt der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin Forderungen, die er oder sie gegenüber Dritten hat, an den Kreditgeber ab. Falls die Kreditnehmerseite nicht mehr zahlt, kann die jeweilige Sparkasse oder Bank ab einem vereinbarten Zeitpunkt diese Forderungen einziehen – zum Beispiel den Rückkaufswert einer Lebensversicherung.
  3. Mit Kreditsicherheiten reduzieren Sparkassen und Banken ihr Risiko bei der Kreditvergabe. Kann der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin den Kredit nicht zurückzahlen, können sie den ausstehenden Betrag im Ernstfall über die Sicherheit zurückbekommen. Oft profitieren jedoch auch Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer von Kreditsicherheiten: Je geringer das Risiko für das Kreditinstitut ist, desto bessere Konditionen kann dieses für das Darlehen anbieten, also beispielsweise einen geringeren Zinssatz.

  4. Akzessorische Sicherheiten sind alle Kreditsicherheiten, die direkt an den jeweiligen Kredit gekoppelt sind. Das heißt: Sie entstehen mit der Kreditaufnahme und erlöschen automatisch, wenn der Kredit vollständig zurückbezahlt ist. Zu den akzessorischen Sicherheiten gehören etwa Bürgschaften.

    Im Gegensatz dazu gibt es sogenannte fiduziarische Sicherheiten. Diese erlöschen nicht automatisch mit der Kreditbegleichung. Dazu gehört zum Beispiel eine Grundschuld, die im Grundbuch einer Immobilie eingetragen ist: Auch nachdem das Darlehen zurückbezahlt ist, steht die Grundschuld weiter als sogenannte Eigentümergrundschuld im Grundbuch – bis der Eigentümer oder die Eigentümerin diese löschen lässt. Das ist jedoch keine Pflicht. Sie kann auch im Grundbuch stehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Sicherung eines Kredits verwendet werden.

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