Die Überweisung erfolgt immer zu einem festgelegten Termin automatisch vom Girokonto des Auftraggebers auf das Konto des Empfängers. Daueraufträge können zu jedem Termin monatlich, zweimonatlich, viertel-, halb- oder jährlich eingerichtet werden und werden am Fälligkeitstag ausgeführt. Ist als Ausführungstag der 31. eines Monats festgelegt, hat der Monat aber weniger Tage, ist der Ausführungstag der letzte Tag des Monats. An Feiertagen und Wochenenden werden Zahlungen nicht bearbeitet, sodass hier die Ausführung am nächsten Bankarbeitstag erfolgt. Einige Sparkassen bieten auch die Möglichkeit an, die Funktion „Ultimo“ zu wählen. Damit wird automatisch der letzte Bankarbeitstag eines Monats als Ausführungstag verwendet.
Besonders häufig werden Daueraufträge zum Beispiel für Miete, Versicherungsbeiträge oder Rundfunkgebühren erteilt. Aber auch für kontinuierliche, gleichbleibende Überweisungen auf Sparkonten bietet sich ein Dauerauftrag an. Der große Vorteil für den Nutzer eines Dauerauftrags: Er kann wichtige, regelmäßige Terminüberweisungen nicht verpassen. Er muss allerdings auch sicherstellen, dass sein Konto ausreichend gedeckt ist.
Für diese regelmäßigen Überweisungen muss der Kunde seine Sparkasse oder Bank ausdrücklich beauftragen – im Rahmen des Online-Bankings oder direkt in der Filiale. Auf dem gleichen Weg kann ein Dauerauftrag geändert oder gelöscht werden.