Junge, lächelnde Frau überquert eine Straße mit einem Hund an der Leine.

Hundeversicherungen

  • Hundehaftpflichtversicherung: hohe Deckungssummen

  • Hundekrankenversicherung: umfangreiche Leistungspakete

  • Hunde-OP-Versicherung: bis zu 100 Prozent Kostenübernahme

Schützen Sie sich und Ihre Fellnase

Weil es Ihren Hund nur einmal gibt

Ein Hundeleben steckt voller Abenteuer, die erlebt werden wollen. Dabei kann die Begeisterung eines neugierigen Vierbeiners manchmal auch zu Missgeschicken und Unfällen führen. Wenn dabei Dritte oder deren Eigentum zu Schaden kommt, entstehen oft hohe Kosten. Denn als Hundehalterin oder Hundehalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier anderen zufügt – selbst, wenn Sie nicht schuld sind. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten. In sechs Bundesländern ist sie mittlerweile für alle Hunde gesetzliche Pflicht, in neun weiteren für bestimmte Hunde.

Eine Hundekrankenversicherung unterstützt Sie bei den Tierarztkosten, wenn Ihr Hund krank wird oder einen Unfall hat und Behandlungen sowie Medikamente braucht. Sie umfasst in der Regel auch zahlreiche Operationen. Wer sich gegen eine Krankenversicherung für den Hund entscheidet, kann sich mit der günstigeren Hunde-OP-Versicherung gezielt vor den Kosten teurer Operationen schützen.

Vorteile unserer Hundeversicherungen

Welche Hundeversicherungen sind sinnvoll – und für wen?

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist grundsätzlich für alle privaten Hundehalter und Hundehalterinnen sinnvoll. In sechs Bundesländern ist sie daher für diese auch gesetzliche Pflicht. In neun weiteren Bundesländern ist sie zumindest für bestimmte Hunde Pflicht. Die Hundehaftpflicht ist besonders wichtig, weil sie Kostenschutz bei Schäden bietet, die Privatpersonen sonst finanziell ruinieren könnten.

Ein klassisches Beispiel: Ihr Hund entdeckt beim Spaziergang die Nachbarskatze auf der anderen Straßenseite. Eine Sekunde später hat er sich losgerissen und rennt quer über die stark befahrene Straße. Einige Autos weichen aus, andere bremsen hart. Ein Auffahrunfall entsteht. Ein Fahrer wird schwer verletzt und muss ins Krankenhaus. Ihr Hund hat es in dem ganzen Chaos wohlbehalten auf die andere Straßenseite geschafft. Ihnen jedoch kann innerhalb dieser wenigen Sekunden ein finanzieller Schaden in Millionenhöhe entstanden sein. Denn als Hundehalter oder Hundehalterin sind Sie laut Gesetz immer verantwortlich, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet. Für die Kosten müssen Sie aufkommen. Es sei denn, Sie haben eine Hundehaftpflichtversicherung. Diese greift je nach Tarif oft mit Deckungssummen bis zu 10 oder gar 15 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, die durch Ihren Hund verursacht wurden.

Eine Hundekrankenversicherung schützt vor entstehenden Kosten, wenn Ihr Hund selbst verletzt ist. Sie zahlt im vereinbarten Rahmen für Behandlungen bei Tierärzten oder Tierärztinnen, Medikamente oder gar Operationen. In der Regel beinhaltet sie auch eine Hunde-OP-Versicherung. Da Operationen am Hund oft hohe Kosten verursachen, kann diese sinnvoll sein. Der Abschluss einer Hundekrankenversicherung ist in allen Bundesländern freiwillig. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, haben Sie wahlweise auch die Möglichkeit, sich mit einer reinen Hunde-OP-Versicherung ausschließlich gegen bestimmte Kosten für Operationen Ihres Tiers abzusichern. Diese Option beinhaltet im Vergleich zur Hundekrankenversicherung weniger Leistungen, ist dafür aber oft deutlich günstiger. Ambulante und stationäre Behandlungen beim Tierarzt sind damit jedoch im Gegensatz zur Krankenversicherung nicht versichert. Optionale Module – etwa einen Zahnzusatz- oder Reha-Baustein – können Sie oft zusätzlich einbeziehen, um Ihren Vierbeiner bestmöglich abzusichern.

Überblick: In welchen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist Pflicht in:
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für bestimmte Hunde Pflicht in:
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist freiwillig in:
Berlin
Baden-Württemberg
Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg
Bayern
Niedersachen
Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Bremen
Schleswig-Holstein
Hessen
Thüringen
Nordrein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen

Wann die Hundeversicherung zahlt – und wann nicht¹

Vorteile
Ihre Versicherung zahlt beispielsweise dann, wenn ...
  • ... der Schaden entstand, während der Hund unter Aufsicht einer anderen Person aus Ihrer Familie war (Hundehaftpflicht).

  • ... Sie mit Ihrem Hund eine Hochzeit besuchen, dieser zur Begrüßung an der Braut hochspringt und dunkle Pfotenabdrücke auf dem weißen Kleid hinterlässt (Hundehaftpflicht).

  • ... Ihr Hund Schäden an einer Mietsache oder Ferienwohnung verursacht, zum Beispiel in Ihrer Mietwohnung eine Tür beschädigt und Ihr Vermieter die Kosten einfordert (Hundehaftpflicht; Hinweis: Mietsachschäden müssen dafür bei den Leistungen mit angegeben sein).

  • ... Ihr Hund das Nachbarskind beißt und dieses ärztlich behandelt werden muss (Hundehaftpflicht).

  • ... Ihr Hund einen Bandscheibenvorfall hat und eine Operation benötigt. Der Tierarzt stellt inklusive Vor- und Nachbehandlung bis zu etwa 3.400 Euro in Rechnung. Die Krankenversicherung oder die OP-Versicherung des Hundes kann je nach abgeschlossenem Paket und Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen (Hundekrankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung).

  • ... der Hund einen Fremdkörper verschluckt hat, der nur operativ durch Öffnen des Bauchraums entfernt werden kann. Die Tierärztin berechnet insgesamt Kosten von bis zu etwa 2.900 Euro. Die Hundekrankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung übernimmt je nach abgeschlossenem Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten (Hundekrankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung).

  • ... Ihr Vierbeiner stationäre oder ambulante Behandlungen beim Tierarzt benötigt. Dazu zählen Untersuchungen, Diagnosen und Therapien im vertraglich vereinbarten Rahmen (Hunde-Krankenversicherung).

Nachteile
Ihre Versicherung zahlt in der Regel nicht, wenn ...
  • ... Sie gewerblicher Hundesitter sind, ein Haftpflichtschaden durch einen Ihrer beruflich betreuten Hunde entstanden ist und Sie eine reguläre Hundehaftpflichtversicherung für Privatpersonen abgeschlossen haben. In diesem Fall brauchen Sie eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung.

  • ... der Schaden entstand, während der Hund unter Aufsicht eines professionellen und gewerblichen Hundesitters war, der seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist (nicht über Hundehaftpflicht abgedeckt).

  • ... der versicherte Vierbeiner den Schaden nicht Dritten, sondern einer Person innerhalb der eigenen Familie zufügt, zum Beispiel wenn er zu Hause die Polsterung Ihres eigenen Sofas zerkaut (nicht über Hundehaftpflicht abgedeckt).

  • ... Ihr Hund Sachschäden an einer Mietsache oder Ferienwohnung über einen längeren Zeitraum Stück für Stück verursacht, zum Beispiel beim Gehen über das Parkett Kratzer durch die Krallen entstehen und das Parkett immer mehr abgenutzt wird (nicht über Hundehaftpflicht abgedeckt ).

  • ... Ihr Hund nach einer Operation eine Physiotherapie braucht und die Hundekrankenversicherung ohne Reha-Baustein abgeschlossen wurde.

  • ... der Hund eine Zahnreinigung benötigt und die Hundekrankenversicherung ohne Zahnzusatz-Baustein abgeschlossen wurde.

  • ... der Hund eine stationäre oder ambulante Behandlung beim Tierarzt braucht und nur eine Versicherung für den OP-Schutz abgeschlossen wurde (nicht über OP-Versicherung abgedeckt).

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie

Um eine Hundeversicherung zu beantragen, benötigen Sie in der Regel die folgenden Informationen:

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Häufige Fragen zu Hundeversicherungen

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Was kostet eine Hundeversicherung im Durchschnitt?

Die Kosten für eine Hundeversicherung sind von zahlreichen Faktoren abhängig und können sich dadurch deutlich voneinander unterschieden. Für die Kosten relevant sind unter anderem die Art der Versicherung, die gewählten Leistungen, die Deckungssumme, das Alter Ihres Hundes, die Größe und gegebenenfalls die Rasse sowie der Wohnort. Als ungefähre Richtwerte können Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • Hundehaftpflichtversicherung: Diese ist in vielen Fällen notwendig. Die Preise liegen oft zwischen 48 und 120 Euro pro Jahr.  
  • Katzen-OP-Versicherung: Diese konzentriert sich auf die Kosten für chirurgische Eingriffe an Ihrer Katze. Die Kosten hierfür sind normalerweise günstiger und können Hundekrankenversicherung: Die Kosten können je nach Umfang der Deckung, Selbstbeteiligung und Rasse des Hundes erheblich variieren. Mischlinge und kleine Hunderassen lassen sich oft günstiger finanzieren. Durchschnittlich liegen die Preise hierfür zwischen ungefähr 30 und 100 Euro pro Monat.
  • Operationskostenversicherung: Hierbei handelt es sich um eine günstigere Alternative zur umfassenden Krankenversicherung, die sich nur auf die Deckung von Operationskosten konzentriert. Die Kosten für den reinen OP-Schutz liegen ungefähr zwischen 15 und 60 Euro pro Monat.  

Bei der Hundekrankenversicherung ist eine OP-Versicherung in der Regel inklusive. Wenn Sie eine Hundekrankenversicherung haben, fallen also meist keine zusätzlichen Kosten für einen OP-Schutz an.

Die Kosten für eine Hundekrankenversicherung können stark variieren. Ungefährer Richtwert: Sie können durchschnittlich mit zwischen 30 und 100 Euro pro Monat rechnen. Abhängig ist das letztlich aber von vielen Faktoren, etwa dem Versicherer, den gewählten Leistungen, der Deckungssumme, dem Alter, der Größe und gegebenenfalls Rasse des Hundes sowie dem Wohnort. Mischlinge und kleine Hunde können Sie oft günstiger versichern als große Rassehunde.

Ja, das ist grundsätzlich möglich, ist aber im Einzelfall abhängig vom Versicherer und Ihrem Tierarzt oder Ihrer Tierärztin. Wenn eine Direktabrechnung in Ihrem Fall nicht möglich ist, müssen Sie die Kosten zunächst selbst zahlen und beim Versicherer einreichen. Der Versicherer erstattet Ihnen die Kosten dann im vereinbarten Umfang.

Eine Hundehaftpflichtversicherung (auch: Tierhalterhaftpflichtversicherung) ist in folgenden Bundesländern in Deutschland für alle privat gehaltenen Hunde Pflicht:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Außerdem ist sie in folgenden Bundesländern für bestimmte Hunde Pflicht:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

In Mecklenburg-Vorpommern ist sie für alle Hunde freiwillig.

Hundeversicherungen umfassen außer der Hundehaftpflicht auch die Hundekrankenversicherung und die Hunde-OP-Versicherung. Diese können Schutz bieten, wenn Ihr Hund krank wird beziehungsweise eine Operation benötigt. Die Kranken- und OP-Versicherung für Hunde ist jedoch in allen Bundesländern freiwillig.

Um eine Hundeversicherung zu beantragen, müssen Sie oft folgende Angaben bereithalten:

  • Name des Hundes
  • Hunderasse
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Gewünschte Vertragslaufzeit
  • Gewünschter Tarif
  • Gegebenenfalls gewünschte Zusatzbausteine, zum Beispiel Zahnzusatz- oder Reha-Baustein
  • Datum, seit wann der Hund bei Ihnen lebt
  • Chip-Nummer
  • gegebenenfalls Ausbildungen als Rettungshund, Blindenhund, Therapiehund oder Ähnliches
  • Angaben zu Kastration oder Sterilisation des Hundes
  • Angaben zu Einschränkungen des Gesundheitszustandes, Vorerkrankungen, Unfällen usw.
  • Angaben zu bisherigen Operationen und Krankheiten
  • Name des Tierarztes oder der Tierärztin
  • Ort der Tierarztpraxis
  • Angaben zu Ihnen als Tierhalter oder Tierhalterin (zum Beispiel Name und Adresse)

¹ Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Hundeversicherung anbietet.

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Eine private Haftpflichtversicherung ist für jede und jeden ein Muss, da sie viele Risiken im Alltag abdeckt. Mit dem passenden Tarif Ihrer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.

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