Hundehaftpflichtversicherung: hohe Deckungssummen
Hundekrankenversicherung: umfangreiche Leistungspakete
Hunde-OP-Versicherung: bis zu 100 Prozent Kostenübernahme
Schützen Sie sich und Ihre Fellnase
Ein Hundeleben steckt voller Abenteuer, die erlebt werden wollen. Dabei kann die Begeisterung eines neugierigen Vierbeiners manchmal auch zu Missgeschicken und Unfällen führen. Wenn dabei Dritte oder deren Eigentum zu Schaden kommt, entstehen oft hohe Kosten. Denn als Hundehalterin oder Hundehalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier anderen zufügt – selbst, wenn Sie nicht schuld sind. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten. In sechs Bundesländern ist sie mittlerweile für alle Hunde gesetzliche Pflicht, in neun weiteren für bestimmte Hunde.
Eine Hundekrankenversicherung unterstützt Sie bei den Tierarztkosten, wenn Ihr Hund krank wird oder einen Unfall hat und Behandlungen sowie Medikamente braucht. Sie umfasst in der Regel auch zahlreiche Operationen. Wer sich gegen eine Krankenversicherung für den Hund entscheidet, kann sich mit der günstigeren Hunde-OP-Versicherung gezielt vor den Kosten teurer Operationen schützen.
Mit der Hundehaftpflicht genießen Sie Versicherungsschutz, wenn der Hund anderen Menschen oder deren Eigentum Schaden zufügt.
Unsere Hundekrankenversicherungen zahlen für zahlreiche ambulante und stationäre Behandlungen inklusive Operationen. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichem Leistungsumfang.
Für Operationen fallen oft hohe Tierarztkosten an. Eine OP-Versicherung übernimmt diese im vereinbarten Rahmen. In der Hundekrankenversicherung ist sie in der Regel enthalten. Sie kann aber auch einzeln abgeschlossen werden.
Jeder Hund ist anders. Die optionalen Zusatzbausteine unserer Versicherer ermöglichen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, zum Beispiel über einen Zahnzusatz- oder Reha-Baustein.
Unsere Versicherer bieten Hundeversicherungen zu unterschiedlichen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung an. So können Sie bereits günstig von einem Versicherungsschutz profitieren.
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist grundsätzlich für alle privaten Hundehalter und Hundehalterinnen sinnvoll. In sechs Bundesländern ist sie daher für diese auch gesetzliche Pflicht. In neun weiteren Bundesländern ist sie zumindest für bestimmte Hunde Pflicht. Die Hundehaftpflicht ist besonders wichtig, weil sie Kostenschutz bei Schäden bietet, die Privatpersonen sonst finanziell ruinieren könnten.
Ein klassisches Beispiel: Ihr Hund entdeckt beim Spaziergang die Nachbarskatze auf der anderen Straßenseite. Eine Sekunde später hat er sich losgerissen und rennt quer über die stark befahrene Straße. Einige Autos weichen aus, andere bremsen hart. Ein Auffahrunfall entsteht. Ein Fahrer wird schwer verletzt und muss ins Krankenhaus. Ihr Hund hat es in dem ganzen Chaos wohlbehalten auf die andere Straßenseite geschafft. Ihnen jedoch kann innerhalb dieser wenigen Sekunden ein finanzieller Schaden in Millionenhöhe entstanden sein. Denn als Hundehalter oder Hundehalterin sind Sie laut Gesetz immer verantwortlich, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet. Für die Kosten müssen Sie aufkommen. Es sei denn, Sie haben eine Hundehaftpflichtversicherung. Diese greift je nach Tarif oft mit Deckungssummen bis zu 10 oder gar 15 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, die durch Ihren Hund verursacht wurden.
Eine Hundekrankenversicherung schützt vor entstehenden Kosten, wenn Ihr Hund selbst verletzt ist. Sie zahlt im vereinbarten Rahmen für Behandlungen bei Tierärzten oder Tierärztinnen, Medikamente oder gar Operationen. In der Regel beinhaltet sie auch eine Hunde-OP-Versicherung. Da Operationen am Hund oft hohe Kosten verursachen, kann diese sinnvoll sein. Der Abschluss einer Hundekrankenversicherung ist in allen Bundesländern freiwillig. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, haben Sie wahlweise auch die Möglichkeit, sich mit einer reinen Hunde-OP-Versicherung ausschließlich gegen bestimmte Kosten für Operationen Ihres Tiers abzusichern. Diese Option beinhaltet im Vergleich zur Hundekrankenversicherung weniger Leistungen, ist dafür aber oft deutlich günstiger. Ambulante und stationäre Behandlungen beim Tierarzt sind damit jedoch im Gegensatz zur Krankenversicherung nicht versichert. Optionale Module – etwa einen Zahnzusatz- oder Reha-Baustein – können Sie oft zusätzlich einbeziehen, um Ihren Vierbeiner bestmöglich abzusichern.
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist Pflicht in: | Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für bestimmte Hunde Pflicht in: | Eine Hundehaftpflichtversicherung ist freiwillig in: |
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Berlin | Baden-Württemberg | Mecklenburg-Vorpommern |
Hamburg | Bayern | |
Niedersachen | Brandenburg | |
Sachsen-Anhalt | Bremen | |
Schleswig-Holstein | Hessen | |
Thüringen | Nordrein-Westfalen | |
Rheinland-Pfalz | ||
Saarland | ||
Sachsen |
... der Schaden entstand, während der Hund unter Aufsicht einer anderen Person aus Ihrer Familie war (Hundehaftpflicht).
... Sie mit Ihrem Hund eine Hochzeit besuchen, dieser zur Begrüßung an der Braut hochspringt und dunkle Pfotenabdrücke auf dem weißen Kleid hinterlässt (Hundehaftpflicht).
... Ihr Hund Schäden an einer Mietsache oder Ferienwohnung verursacht, zum Beispiel in Ihrer Mietwohnung eine Tür beschädigt und Ihr Vermieter die Kosten einfordert (Hundehaftpflicht; Hinweis: Mietsachschäden müssen dafür bei den Leistungen mit angegeben sein).
... Ihr Hund das Nachbarskind beißt und dieses ärztlich behandelt werden muss (Hundehaftpflicht).
... Ihr Hund einen Bandscheibenvorfall hat und eine Operation benötigt. Der Tierarzt stellt inklusive Vor- und Nachbehandlung bis zu etwa 3.400 Euro in Rechnung. Die Krankenversicherung oder die OP-Versicherung des Hundes kann je nach abgeschlossenem Paket und Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen (Hundekrankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung).
... der Hund einen Fremdkörper verschluckt hat, der nur operativ durch Öffnen des Bauchraums entfernt werden kann. Die Tierärztin berechnet insgesamt Kosten von bis zu etwa 2.900 Euro. Die Hundekrankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung übernimmt je nach abgeschlossenem Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten (Hundekrankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung).
... Ihr Vierbeiner stationäre oder ambulante Behandlungen beim Tierarzt benötigt. Dazu zählen Untersuchungen, Diagnosen und Therapien im vertraglich vereinbarten Rahmen (Hunde-Krankenversicherung).
... Sie gewerblicher Hundesitter sind, ein Haftpflichtschaden durch einen Ihrer beruflich betreuten Hunde entstanden ist und Sie eine reguläre Hundehaftpflichtversicherung für Privatpersonen abgeschlossen haben. In diesem Fall brauchen Sie eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung.
... der Schaden entstand, während der Hund unter Aufsicht eines professionellen und gewerblichen Hundesitters war, der seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist (nicht über Hundehaftpflicht abgedeckt).
... der versicherte Vierbeiner den Schaden nicht Dritten, sondern einer Person innerhalb der eigenen Familie zufügt, zum Beispiel wenn er zu Hause die Polsterung Ihres eigenen Sofas zerkaut (nicht über Hundehaftpflicht abgedeckt).
... Ihr Hund Sachschäden an einer Mietsache oder Ferienwohnung über einen längeren Zeitraum Stück für Stück verursacht, zum Beispiel beim Gehen über das Parkett Kratzer durch die Krallen entstehen und das Parkett immer mehr abgenutzt wird (nicht über Hundehaftpflicht abgedeckt ).
... Ihr Hund nach einer Operation eine Physiotherapie braucht und die Hundekrankenversicherung ohne Reha-Baustein abgeschlossen wurde.
... der Hund eine Zahnreinigung benötigt und die Hundekrankenversicherung ohne Zahnzusatz-Baustein abgeschlossen wurde.
... der Hund eine stationäre oder ambulante Behandlung beim Tierarzt braucht und nur eine Versicherung für den OP-Schutz abgeschlossen wurde (nicht über OP-Versicherung abgedeckt).
Um eine Hundeversicherung zu beantragen, benötigen Sie in der Regel die folgenden Informationen:
Bei der Hundekrankenversicherung ist eine OP-Versicherung in der Regel inklusive. Wenn Sie eine Hundekrankenversicherung haben, fallen also meist keine zusätzlichen Kosten für einen OP-Schutz an.
Die Kosten für eine Hundekrankenversicherung können stark variieren. Ungefährer Richtwert: Sie können durchschnittlich mit zwischen 30 und 100 Euro pro Monat rechnen. Abhängig ist das letztlich aber von vielen Faktoren, etwa dem Versicherer, den gewählten Leistungen, der Deckungssumme, dem Alter, der Größe und gegebenenfalls Rasse des Hundes sowie dem Wohnort. Mischlinge und kleine Hunde können Sie oft günstiger versichern als große Rassehunde.
Ja, das ist grundsätzlich möglich, ist aber im Einzelfall abhängig vom Versicherer und Ihrem Tierarzt oder Ihrer Tierärztin. Wenn eine Direktabrechnung in Ihrem Fall nicht möglich ist, müssen Sie die Kosten zunächst selbst zahlen und beim Versicherer einreichen. Der Versicherer erstattet Ihnen die Kosten dann im vereinbarten Umfang.
Eine Hundehaftpflichtversicherung (auch: Tierhalterhaftpflichtversicherung) ist in folgenden Bundesländern in Deutschland für alle privat gehaltenen Hunde Pflicht:
Außerdem ist sie in folgenden Bundesländern für bestimmte Hunde Pflicht:
In Mecklenburg-Vorpommern ist sie für alle Hunde freiwillig.
Hundeversicherungen umfassen außer der Hundehaftpflicht auch die Hundekrankenversicherung und die Hunde-OP-Versicherung. Diese können Schutz bieten, wenn Ihr Hund krank wird beziehungsweise eine Operation benötigt. Die Kranken- und OP-Versicherung für Hunde ist jedoch in allen Bundesländern freiwillig.
Um eine Hundeversicherung zu beantragen, müssen Sie oft folgende Angaben bereithalten:
¹ Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Hundeversicherung anbietet.