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Seitliche Nahaufnahme von einem Arm mit orangefarbenen Pullover. Die Hand zieht ein Buch aus einem Bücherregal.

Nachgelagerte Besteuerung

Kurz und einfach erklärt
Bei der nachgelagerten Besteuerung sind Beiträge zur Altersvorsorge in der Einzahlungsphase steuerfrei oder steuerlich begünstigt. Die spätere Rente muss dafür ganz oder teilweise versteuert werden.

Was ist die nachgelagerte Besteuerung?

Die nachgelagerte Besteuerung ist ein steuerliches Prinzip, das seit 2005 schrittweise für die Altersvorsorge eingeführt wurde. Es bedeutet: Während der Erwerbsphase sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Rente oder zu anderen Basisrenten steuerlich absetzbar. Im Gegenzug sind die Rentenzahlungen im Ruhestand dann steuerpflichtig.

Früher wurden Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Mit dem Systemwechsel sollen die steuerlichen Vorteile gerechter zwischen aktivem Berufsleben und Ruhestand verteilt werden.

Warum ist die nachgelagerte Besteuerung wichtig?

Die nachgelagerte Besteuerung entlastet Erwerbstätige während ihrer aktivsten Zeit finanziell und sorgt so für einen stärkeren Anreiz zur Altersvorsorge. Zudem ist der Steuersatz im Ruhestand oft niedriger als während des Berufslebens – das kann sich steuerlich positiv auswirken.

Wie funktioniert die nachgelagerte Besteuerung?

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu bestimmten privaten Altersvorsorgeprodukten werden bei der Einkommensteuer geltend gemacht. Bei der späteren Rentenzahlung gilt:

  • Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts.
  • Für neue Rentenjahrgänge steigt dieser Anteil bis 2040 schrittweise auf 100 Prozent an.
  • Wer 2020 in Rente ging, versteuert 80 Prozent seiner Rente. Ab 2040 ist die gesamte Rente steuerpflichtig.

Während der Übergangszeit bleibt ein einmal festgelegter steuerfreier Teil für jeden Rentenjahrgang lebenslang erhalten.

Für wen ist das relevant?

Die nachgelagerte Besteuerung betrifft:

  • alle gesetzlich Rentenversicherten
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Rürup-Rente (Basisrente)
  • Personen mit Beamtenpensionen oder anderen Versorgungseinkünften

Besonders wichtig ist sie für Menschen in der aktiven Vorsorgephase, die steuerlich von den Abzugsmöglichkeiten profitieren möchten.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Angestellte zahlt während ihres Berufslebens regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ihre Beiträge mindern die jährliche Steuerlast. Wenn sie später in Rente geht, muss sie einen Großteil der monatlichen Rentenzahlung versteuern – abhängig von ihrem Rentenbeginn und ihrer übrigen Einkommenssituation im Ruhestand.

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