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Wie Sie mit dem Existenzgründerzuschuss erfolgreich durchstarten

Hilfe für Gründerinnen und Gründer
Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit greift Existenzgründerinnen und -gründern in der Anfangszeit finanziell unter die Arme. Wer Anspruch hat, wie hoch die Förderung ist und wie Sie den Antrag stellen – ein Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Bund fördert Existenzgründerinnen und -gründer bis zu 15 Monate lang im Rahmen des Gründungszuschusses.

  • Der monatliche finanzielle Zuschuss richtet sich an Personen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbstständigkeit begeben wollen.

  • Beim Existenzgründungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung. Wer einen Antrag stellt, muss mit einer guten Geschäftsidee und fachlicher Eignung überzeugen.

Der Gründungszuschuss erleichtert die Existenzgründung

Der Gründungszuschuss (umgangssprachlich oft auch: Existenzgründungszuschuss, Existenzgründerzuschuss oder Gründerzuschuss) soll Selbstständigen in den ersten Monaten ihrer Tätigkeit eine bessere finanzielle Grundlage bieten. Die Unterstützung wird dabei ausschließlich an Personen gewährt, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) beziehen. Es handelt sich um eine finanzielle Förderung, die monatlich ausgezahlt wird. Diese gliedert sich in 2 Phasen:

  • Die erste Phase beträgt 6 Monate. In dieser Zeit setzt sich der Betrag aus dem Arbeitslosengeld und zusätzlich einem Zuschuss für die Sozialversicherungen von 300 Euro zusammen. Kann der Antragsteller oder die Antragstellerin nachweisen, dass seine oder ihre Geschäftsidee funktioniert, kann eine Verlängerung beantragt werden.
  • In der zweiten Phase der Förderung erhält der Gründer oder die Gründerin für die Dauer von 9 Monaten die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat.

Insgesamt können Sie den Gründungszuschuss also maximal 15 Monate lang beziehen. Die Fördermittel müssen nicht zurückgezahlt werden. Beenden Sie während des Leistungsbezugs die Selbstständigkeit, endet auch die Auszahlung. Sollten Sie noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen wieder diese Leistung erhalten. Dabei verringert sich der Restanspruch um die Anzahl der Tage, an denen Sie den Gründerzuschuss bekommen haben.

Lassen Sie sich jetzt zur Gründungsfinanzierung beraten.

Diese 3 Vorteile bietet der Existenzgründerzuschuss

  • Mehr Zeit zum Aufbau in der Startphase

    Der Existenzgründungszuschuss kann insbesondere in der Startphase eine spürbare Entlastung sein. Viele Gründungen starten nicht mit vollen Auftragsbüchern, sondern mit Akquise und dem Aufbau von Routinen, Prozessen sowie der eigenen Sichtbarkeit. In dieser Zeit unterstützt die Förderung dabei, den Fokus stärker auf den nachhaltigen Aufbau statt auf kurzfristige Existenzsicherung zu legen. Das kann den Übergang in die volle Selbstständigkeit erleichtern.

  • Mehr Geld für Anfangsinvestitionen

    Ein weiterer Vorteil zeigt sich bei fehlendem Anfangskapital. Wer keine größeren Rücklagen hat, kann laufende Fixkosten und betriebliche Anlaufkosten nicht immer aus dem Stand tragen. Diese fallen aber bei so gut wie jedem Unternehmen an, etwa für Arbeitsmittel, Software, Versicherungen, Marketing oder eine erste professionelle Außendarstellung.

    Der Zuschuss ersetzt zwar keinen Investitionskredit, kann aber den finanziellen Druck reduzieren und so dazu beitragen, dass wichtige Grundausgaben nicht aufgeschoben werden. Gerade in typischen Gründungssituationen mit kleinen Budgets kann das die Qualität des Markteintritts verbessern.

  • Bessere Risikoabsicherung

    Frisch gegründete Unternehmen sind in den ersten Monaten finanziell oft schwankungsanfällig. Das liegt häufig daran, dass die Einnahmen unregelmäßig eingehen oder Kundinnen und Kunden später zahlen. Die Förderung kann diese Unsicherheiten zumindest etwas abfedern und damit die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Selbstständigkeit die kritische Anfangsphase übersteht.

Diese Voraussetzungen müssen Sie für den Existenzgründungszuschuss erfüllen

  • Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie Arbeitslosengeld I (ALG 1) beziehen und zu Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 haben. Personen, die Bürgergeld beziehen, können über das Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit stattdessen ein Einstiegsgeld sowie Darlehen und weitere Zuschüsse für die Existenzgründung beantragen.
  • Sie müssen nachweisen können, dass Sie ein entsprechendes Know-how und die Fähigkeiten für Ihre Geschäftsidee besitzen.
  • Der Gründungszuschuss fördert ausschließlich eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Das bedeutet: Sie müssen die Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.
  • Wenn Sie neben der geplanten Selbstständigkeit zusätzliche berufliche Tätigkeiten ausüben, muss deren zeitlicher Umfang unter dem zeitlichen Umfang der Selbstständigkeit liegen.
  • Der Gründungszuschuss wird maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente ausbezahlt.
  • Sie müssen eine Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen.
  • Sie müssen einen Businessplan schreiben und einen Antrag für den Existenzgründungszuschuss stellen.

Auch wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist es vorab nicht sicher, dass Sie die Förderung erhalten. Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine sogenannte Ermessensleistung. Im Rahmen des Antrags müssen Sie mit einer guten Geschäftsidee, einem sauber ausgearbeiteten Businessplan und einer optimalen Vorbereitung Ihrer Existenzgründung überzeugen.

In 6 Schritten: Existenzgründerzuschuss beantragen

  1. Beratungsgespräch wahrnehmen

    Damit Sie den Gründungszuschuss beantragen können, müssen Sie zunächst mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten. Nach einem Beratungsgespräch erhalten Sie die Unterlagen für den Antrag. Die Arbeitsagentur erreichen Sie bundesweit von Montag bis Donnerstag zwischen 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr unter 0800/4555500 (gebührenfrei).

  2. Dokumente sammeln

    Im Beratungsgespräch erhalten Sie eine vollständige Liste der Dokumente, die Sie für Ihren Antrag benötigen. Darin ist unter anderem eine Stellungnahme zu Ihrer Geschäftsidee durch eine fachkundige Stelle gefragt. Unten finden Sie eine Checkliste mit Adressen, die dafür infrage kommen. Bereiten Sie alle Dokumente sorgfältig vor.

  3. Gründerzuschuss Phase 1 beantragen

    Den Antrag auf den Existenzgründungszuschuss Phase 1 können Sie daraufhin direkt online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit stellen.

  4. Gründerzuschuss Phase 2 beantragen

    Vor Ablauf von Phase 1 können Sie sich erneut mit Ihren Zugangsdaten online bei der Bundesagentur für Arbeit einloggen und den Zuschuss für Phase 2 beantragen. Klicken Sie dazu in Ihrem Profil auf die Vorgangsübersicht. Wählen Sie dann Ihren Antrag aus Phase 1 aus. Von hier aus können Sie die Beantragung für die Phase 2 starten.

  5. 9 Monate lang Gründungszuschuss Phase 2 erhalten

    Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie 9 Monate lang monatlich einen Zuschuss von 300 Euro in Phase 2.

Checkliste: Diese fachkundigen Stellen können die Prüfung übernehmen

Für den Antrag des Existenzgründungszuschusses müssen Sie Ihren Businessplan zusammen mit einer Stellungnahme einer fachkundigen Person einreichen. Bei den folgenden Stellen können Sie Ihren Businessplan prüfen lassen:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammern
  • Fach- und Berufsverbände
  • Sparkassen und Banken
  • Steuerberaterin oder -berater
  • Wirtschaftsprüferin oder -prüfer
  • Unternehmensberaterin oder -berater
  • Einrichtungen zur Existenzgründungsberatung

Tipp: Bei einer Unternehmensgründung kommt es auch auf eine gute Finanzierung an. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie einen Kredit aufnehmen müssen. Informieren Sie sich neben dem Gründungszuschuss auch über andere Fördermittel und Möglichkeiten . Im Folgenden nennen wir Ihnen einige Alternativen.

Alternativen: Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit

Kein Anspruch auf den Gründungszuschuss? Das ist etwa möglich, wenn Sie nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Prüfen Sie dann, wenn nötig, weitere Möglichkeiten für Zuschüsse, Darlehen mit günstigen Konditionen oder andere Formen der Gründungsfinanzierung. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme und Finanzierungshilfen:

  • ERP-Förderkredit KMU der KfW-Bank
  • ERP-Gründerkredit (StartGeld)
  • ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
  • Für Start-ups aus dem Bereich Hightech: Venture Capital aus dem Hightech-Gründerfonds (HTGF)
  • Für Studentinnen, Hochschulabsolventen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hochschulen: EXIST Gründungsstipendium
  • Unterstützung durch private Investorinnen und Investoren, etwa in Form von Business Angels oder Venture Capital
  • Auch in den einzelnen Bundesländern gibt es finanzielle Unterstützung für Gründerinnen und Gründer in Form von eigenen Förderprogrammen, Zuschüssen für Beratungen oder spezielle Darlehen für Selbstständige.

So klappt die Gründungsfinanzierung

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Häufige Fragen zum Existenzgründungszuschuss

  1. Der Gründungszuschuss setzt sich zunächst aus der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes und einem Zuschuss zur sozialen Absicherung in Höhe von 300 Euro zusammen. Nach 6 Monaten kann eine Verlängerung des Gründungszuschusses um weitere 9 Monate beantragt werden. Sie erhalten dann monatlich 300 Euro als Pauschale für die Sozialversicherungen.

  2. Das Arbeitsamt fördert Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen, mit dem Gründungszuschuss. Dieser kann von Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen, beantragt werden. Es handelt sich dabei um eine Ermessensleistung. Es besteht also kein rechtlicher Anspruch auf den Gründungszuschuss.

  3. Um Anspruch auf den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur zu haben, müssen Sie zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbstständigkeit ALG I beziehen. Außerdem müssen Sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG 1 haben.

  4. Der Gründungszuschuss kann grundsätzlich mehrfach beantragt werden. Zwischen einer beendeten Förderung und einer möglichen neuen müssen mindestens 24 Monate vergehen. In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich (Ermessensentscheidung). Er muss immer in Verbindung mit einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus stehen.

  5. Beim Gründungszuschuss der Arbeitsagentur handelt es sich nicht um eine erfolgsabhängige Leistung. Die Fördermittel müssen prinzipiell nicht zurückgezahlt werden, wenn die Selbstständigkeit während oder nach der Gründungsphase scheitert. Eine Rückzahlung kann jedoch gefordert werden, wenn der Gründer oder die Gründerin falsche Angaben bei der Antragstellung gemacht hat, oder ein anderes Unternehmen als ursprünglich beantragt gründet.

  6. Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine staatliche Leistung, die nicht als steuerpflichtiges Einkommen bewertet wird. Der Gründer oder die Gründerin muss lediglich den Gewinn versteuern, die er oder sie mit dem Unternehmen erwirtschaftet.

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