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Online-Banking

So hilft Ihnen das Online-Käuferschutz-Angebot der Sparkassen

Sicher online einkaufen
Sie ordern etwas für Ihr Unternehmen im Netz, aber die Bestellung ist beschädigt oder trifft nicht ein. Das ist keine Seltenheit, aber auch kein Grund zur Sorge. Denn auch beim Online-Handel können Probleme auftreten. Gegen diese können Sie sich absichern. Im Fall der Fälle ist der Online-Käuferschutz für Sie da – egal bei welchem Zahlungsmittel.

Das bietet Ihnen ein Käuferschutz

Beim Käuferschutz sind Sie als Käuferin oder Käufer abgesichert, wenn von Ihnen bestellte Ware gar nicht, beschädigt oder fehlerhaft geliefert wird. Der Käuferschutz ist dazu da, Sie vor betrügerischen Online-Händlern und Online-Händlerinnen, Fake-Shops oder unvorhergesehenen Problemen zu schützen. Beispielsweise, wenn ein Händler oder eine Händlerin seiner oder ihrer Versandpflicht nicht nachkommen kann, allerdings den Betrag nicht an Sie zurücküberweist.

Allgemeine Fragen

  1. Käuferschutz sichert Käuferinnen und Käufer dann ab, wenn bestellte Ware gar nicht oder beschädigt geliefert wird.

  2. Käuferschutz bedeutet, dass Sie bei Falsch-/Nicht- oder fehlerhafter Lieferung Ihr Geld zurückerstattet bekommen. Außerdem bietet der Online-Käuferschutz der Sparkassen die Sicherheit, Ihren Fall zu prüfen und Sie gegebenenfalls an einen qualifizierten Rechtsanwalt weiterzuleiten, sollte es zu keiner Einigung mit dem Online-Händler oder der Online-Händlerin kommen.

  3. Das kommt darauf an, welches Zahlungsmittel Sie eingesetzt haben. Mehr Informationen zum Käuferschutz mit der Sparkassen-Card¹, der Sparkassen-Kreditkarte, der Sparkassen-Karte Basis¹ oder der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ beziehungsweise mit Visa Debit¹ finden Sie im Folgenden auf dieser Seite.

Grafik: Online Käufer:innenschutz

Online-Käuferschutz mit der Sparkassen-Kreditkarte Business

Der Online-Käuferschutz der Sparkassen ist eine kostenfreie Mehrwertleistung Ihrer Business-Card. Er besteht aus zwei Leistungspaketen:

  1. Wenn Ihre bestellte Ware nicht oder beschädigt geliefert wurde oder auf dem Versandweg abhandengekommen ist und Sie im ersten Schritt keine Einigung mit dem Händler oder der Händlerin erzielen konnten, können Sie eine Rückerstattung des Kaufpreises beantragen. Dazu wenden Sie sich an den Karteninhaberservice, der die Möglichkeiten der Rückerstattung für Sie überprüft. Die Kontaktdaten des Karteninhaberservice finden Sie auf der Rückseite Ihrer Karte oder für Ihre Kreditkarte zusätzlich auf der Kreditkartenabrechnung.
  2. Sollte eine Rückerstattung gemäß den Chargeback-Regularien (Rückbuchungs-Regeln) der Kartengesellschaften Mastercard bzw. Visa nicht möglich sein, wird automatisch die Internet-Lieferschutz-Versicherung eingeschaltet. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine erste telefonische Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, wenn Ihr Einigungsversuch mit dem Händler oder der Händlerin nicht erfolgreich war.

Online-Käuferschutz-Siegel für Business-Card
Bitte beachten Sie:
Nicht jede Sparkasse bietet den Online-Käuferschutz für die Business-Card an.

Die wichtigsten Fragen zum Online-Käuferschutz der Sparkassen

  1. Damit der Versicherungsschutz greifen kann, müssen Sie zum Zeitpunkt des Kaufs Inhaberin oder Inhaber einer Business-Card sein. Außerdem müssen Sie die gekaufte Ware auch tatsächlich und vollständig mit der Business-Card bezahlt haben – nur dann greift auch der Schutz.

  2. Bitte versuchen Sie im ersten Schritt, eine Einigung mit dem Händler oder der Händlerin herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte an den Karteninhaberservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite Ihrer Karte oder für Ihre Kreditkarte zusätzlich auf der Kreditkartenabrechnung. Der Karteninhaberservice prüft die Möglichkeit einer Kaufpreisrückerstattung über das sogenannte „Chargeback-Verfahren“. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie zum Beispiel Ihren Schriftwechsel mit dem Händler oder der Händlerin beifügen. Alternativ können Sie Ihren Schadensfall auch Ihrer Sparkasse melden, die die weitere Klärung dann für Sie in die Wege leitet.

  3. Sollte eine Rückbuchung nicht möglich sein, erhalten Sie die „Ablehnung der Kreditkartengesellschaft“ als Information. Zeitgleich wird der Fall automatisch an das Kundenservice-Center Ihrer Sparkasse für den Online-Käuferschutz übergeben. Die telefonische Internet-Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, nach vorangegangener Prüfung eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zu erhalten. Die Kosten bis zu 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer trägt pro telefonische Rechtsberatung der Versicherer.

  4. Ihnen wird ein Online-Kaufpreis bis maximal 1.000 Euro pro Versicherungsfall erstattet. Insgesamt sind im Kalenderjahr bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Kartenkonto inkludiert. Sollten Sie also im Internet Ware im Wert von beispielsweise 1.200 Euro gekauft haben, werden Ihnen 1.000 Euro inklusive Versandkosten erstattet. Bei Bestellung mehrerer Waren bei einem Händler oder einer Händlerin wird der gesamte Einkauf als ein Versicherungsfall betrachtet. Bei Bestellung mehrerer Waren bei unterschiedlichen Händlern oder Händlerinnen handelt es sich um einzelne Transaktionen und Versicherungsfälle.

  5. Der Versicherungsschutz gilt für Sie weltweit und beginnt mit dem Zustandekommen eines wirksamen Kartenvertrags zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse.

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