Macht Devisenkäufe weitgehend unnötig
Minimiert das Wechselkursrisiko
Bequem und günstig via Online-Banking
Ihr Konto fürs internationale Geschäft
Sie erhalten regelmäßig Waren aus China, liefern an Kundinnen und Kunden in den USA oder lassen in Südafrika programmieren? Nicht immer lässt sich dabei der Euro als Vertragswährung durchsetzen. Wenn Sie häufig eine Überweisung oder die Gutschrift einer Überweisung in einer anderen Währung haben, kann ein Fremdwährungskonto sinnvoll sein. Auf diese Weise werden Sie unabhängig von Tageskursen und wickeln ihre internationalen Geldgeschäfte schneller ab.
Ein Währungskonto macht Sie unabhängig von Tageskursen. So können Sie schwankenden Wechselkursen gelassener begegnen.
Sie beschleunigen Ihre Auslandsüberweisungen, da Devisenkäufe und -verkäufe nur im Bedarfsfall notwendig sind.
Sie können Schecks in der ausländischen Kontowährung ausstellen.
Sie führen das Konto einfach online und haben so immer einen Überblick über Ihre Umsätze.
Geld in anderen Währungen anlegen oder Kredite in der Auslandswährung erhalten – auch dafür schafft ein Währungskonto die professionelle Basis.
Sie benötigen ein in Euro geführtes Geschäftskonto bei Ihrer Sparkasse, denn darüber werden alle Kosten für das Währungskonto verrechnet.
Besprechen Sie mit Ihrem Firmenkunden-Berater oder Ihrer Firmenkunden-Beraterin, welche Fremdwährung Sie nutzen wollen und welche Risiken bestehen.
Ihr Berater oder Ihre Beraterin legt Ihnen die Kontoeröffnungsunterlagen zur Unterschrift vor.
Das Fremdwährungskonto wird eröffnet und Sie können es sofort nutzen.
Sie sind im Ausland aktiv und wickeln regelmäßige Devisengeschäfte ab? Dann lohnt sich die Einrichtung eines Fremdwährungskontos, denn damit beschleunigen Sie Ihre Auslandsüberweisungen und machen sich unabhängig von den täglichen Schwankungen der Wechselkurse.
Für die Finanzierung eines Vorhabens außerhalb des Euro-Raums benötigen Sie einen Kredit? Auch in diesem Fall ist ein Fremdwährungskonto interessant für Sie, denn die Kreditaufnahme aus dem Ausland ist mit einem Konto in der jeweiligen Landeswährung deutlich einfacher.
Ein Währungskonto kann auch Anlagezwecken dienen: Sie können Geld in der jeweiligen Währung anlegen und auf Wechselkursgewinne hoffen. Weil die künftige Kursentwicklung von Währungen nur schwer zu prognostizieren ist, gilt das allerdings als eine äußerst riskante Anlagestrategie.
Steigt die Fremdwährung im Verhältnis zum Euro, profitieren Anlegerinnen und Anleger vom Wechselkursgewinn. Fällt die Fremdwährung im Verhältnis zum Euro, kommt es zum Währungsverlust.
Ein Fremdwährungskonto ist ein Konto, das nicht in Euro, sondern in einer ausländischen Währung geführt wird, zum Beispiel in US-Dollar, britischen Pfund oder chinesischen Yuan. Die Währung des Kontos hängt davon ab, mit welchen Ländern und Währungen der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin am häufigsten zu tun hat. Die Sparkassen bieten Fremdwährungskonten in vielen gängigen Währungen an.
Bei einem Fremdwährungskonto handelt es sich in der Regel um ein Geschäftskonto. Manche Kreditinstitute bieten ein solches Konto auch Privatpersonen an.
Ein Fremdwährungskonto wird alternativ als Währungsanlagekonto, Devisenkonto oder einfach nur Währungskonto bezeichnet.
Sie können über ein solches Konto Überweisungen oder Daueraufträge in ausländischer Währung vornehmen. Oder Sie erhalten Gutschriften von Überweisungen, wenn Ihre internationale Kundschaft Ihre Lieferungen bezahlt. Außerdem können Sie Schecks in der ausländischen Kontowährung ausstellen.
Bei Ihrer Sparkasse führen Sie Ihr Konto bequem online und haben so immer einen Überblick über Ihre Umsätze. Das Währungskonto ist für den bargeldlosen Zahlungsverkehr vorgesehen. Bargeldauszahlungen und -einzahlungen funktionieren nicht. Das geht nur mit einem Konto in Euro.
In der Regel fallen monatliche Gebühren für die Kontoführung sowie Konvertierungsgebühren beim Umtausch der Währungen an. Die Überweisungseingänge und -ausgänge gelten als Auslandszahlungsverkehr. Die Kosten dafür richten sich nach dem jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis des Anbieters.
Die Einrichtung eines Währungskontos lohnt sich für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer, wenn Sie regelmäßig Geschäfte außerhalb des Euro-Raums tätigen oder künftig verstärkt mit ausländischen Unternehmen zusammenarbeiten wollen. Sie beschleunigen damit Ihre eingehenden und ausgehenden Zahlungen und unterliegen nicht länger den täglichen Schwankungen der Wechselkurse.
Außerdem ist ein Währungskonto interessant für Sie, wenn Sie im Ausland einen Kredit für Ihr Unternehmen aufnehmen wollen. Das ist mit einem Konto in der jeweiligen Landeswährung leichter.
Und nicht zuletzt kann ein solches Konto als Anlagekonto dienen. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass die Spekulation auf Wechselkursgewinne als äußerst riskant gilt, weil die Kursentwicklungen kaum prognostiziert werden können.
Die Geldanlage auf einem Währungskonto ist durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro für den Fall abgesichert, dass das kontoführende Kreditinstitut in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Im Entschädigungsfall wird die Summe in Euro ausgezahlt. Als Wechselkurs gilt der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank an dem Tag, an dem der Entschädigungsfall festgestellt wird.
Das Wechselkursrisiko liegt immer bei dem Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin.
Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrer Sparkasse. Wir informieren Sie gern, für welche Fremdwährungen wir die Kontoführung anbieten. Voraussetzung für das Eröffnen Ihres Währungskontos ist, dass Sie ein Geschäftsgirokonto bei einer Sparkasse haben.
Die Gewinne auf einem Fremdwährungskonto unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sie zählen demnach nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Gewinne sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben. Kursverluste als Folge der Wechselkursrisiken können sich dabei steuermindernd auswirken.
Wer die Gewinne aus dem Devisenhandel nicht versteuern möchte, wählt am besten ein Währungskonto ohne Verzinsung. Denn Spekulationsgewinne aus Devisengeschäften sind steuerfrei, wenn zwischen Ankauf und Verkauf der Devisen mehr als zwölf Monate liegen und auf das Währungskonto keine Zinsen gezahlt werden.
Bei verzinsten Währungskonten verlängert sich die Spekulationsfrist auf zehn Jahre.