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Viele bunte Seecontainer gestapelt in einem Containerterminal mit Krananlagen im Hintergrund.

Rückzahlung rechtswidriger US-Zölle gestartet: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

US-Zollpolitik
Das oberste Gericht der USA hat viele von US-Präsident Trumps Zöllen für unrechtmäßig erklärt. Unternehmen können erhobene Zölle auf Importe in die Vereinigten Staaten zuzüglich Zinsen nun zurückfordern. Die US-Regierung hat zur Abwicklung ein Online-Portal eingerichtet.
Das Wichtigste in Kürze
  • Viele der unter US-Präsident Trump erhobenen US-Zölle wurden für rechtswidrig erklärt, sodass betroffene Unternehmen bereits gezahlte Beträge plus Zinsen ab sofort zurückfordern können.

  • Einen Rückerstattungsantrag können in der Regel nur die Unternehmen stellen, die die Zölle tatsächlich entrichtet haben, meist also der US-Importeur.

  • Die Erstattung muss über das neue CBP-Portal „CAPE“ beantragt werden, weshalb Unternehmen jetzt zügig prüfen sollten, ob und wie sie betroffen sind.

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Milliarden US-Dollar
kann Trumps Zolldesaster die USA kosten. Die US-Regierung beginnt mit der Rückzahlung illegal erhobener Zölle.

Was genau sind die US-Zollrückerstattungen?

Nachdem US-Präsident Donald Trump unter Berufung auf ein Notstandsgesetz von 1977 Zölle gegen Handelspartner verhängt hatte, erklärte der Oberste Gerichtshof diese im Februar 2026 für rechtswidrig. Daraufhin wurde am Gericht für internationalen Handel in New York entschieden, dass Importeure Anspruch auf Rückzahlungen bereits gezahlter Zölle haben. Konkret handelt es sich bei den nun für unzulässig erklärten Zöllen um die sogenannten „reziproken Zölle“ in Höhe von 15 Prozent, die auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhoben wurden.

Laut Gerichtsunterlagen zahlten mehr als 330.000 Importeure Zölle auf über 50 Millionen Sendungen importierter Waren. Nach Schätzungen der US-Zollbehörde geht es um rund 166 Milliarden US-Dollar. Schätzungen der University of Pennsylvania reichen sogar bis zu 175 Milliarden Dollar. Das sind etwa 2,5 Prozent des US-Haushalts.

Seit 20. April 2026 können betroffenen Unternehmen Rückerstattungen der Zölle beantragen.

Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt?

Rückerstattungen können normalerweise nur von Unternehmen verlangt werden, die die Zölle tatsächlich bezahlt haben. Meist ist das der US-Importeur. Deutsche Exporteure sind dazu nur selbst berechtigt, wenn sie offiziell als „Importer of Record“ eingetragen sind, teilt die IHK Stuttgart mit. Ist das nicht der Fall, muss die Rückzahlung über den US-Partner oder dessen Zollagenten abgewickelt werden.

„Ich rate jedem Unternehmen, das diese Zölle bezahlen musste, zu prüfen, ob eine Rückforderung Sinn macht. Nach wie vor merkt man, wie wichtig verlässliche Rahmenbedingungen im transatlantischen Handel sind. Ziel muss es sein, dauerhaft Planbarkeit und Rechtssicherheit zu erreichen – idealerweise durch ein langfristig tragfähiges Abkommen“, sagt Claus Paal, Präsident der Industrie- und Handelskammer für die Region Stuttgart.

Wie erfolgt die Rückerstattung?

Die Antragstellung für die Rückerstattungen erfolgt über die von der US-Zollbehörde CBP neu eingerichtete digitale Plattform „CAPE“ (Consolidated Administration and Processing of Entries). Cape soll die Bearbeitung bündeln und vereinfachen sowie die Rückzahlung von Zinsen ermöglichen. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist unter anderem ein aktives Konto im ACE-Portal der US-Zollbehörde sowie die Hinterlegung von Bankdaten.

Auf der regelmäßig aktualisierten Seite der CBP finden Sie alle wichtigen Infos zur Rückerstattung.

Wann gibts das Geld zurück?

CAPE“ wird phasenweise ausgerollt. Zunächst werden in Stufe 1 vor allem Zollfälle bearbeitet, die noch nicht abschließend geprüft wurden oder erst vor Kurzem abgeschlossen sind. Ältere Fälle sollen erst später folgen. Laut US-Behörden könnten erste bewilligte Rückzahlungen innerhalb von zwei bis drei Monaten erfolgen.

Checkliste für Unternehmen

  • Prüfen Sie, ob Sie direkt oder indirekt von den Zöllen betroffen waren und eine Rückforderung Sinn ergibt.

  • Wenn Sie selbst nicht offiziell als „Importer of Record“ in den USA eingetragen sind, klären Sie, welcher US-Importeur die Zölle gezahlt hat.

  • Stimmen Sie sich mit Ihren US-Geschäftspartnern oder deren Zollagenten ab, wer die Rückzahlung beantragt.

  • Stellen Sie sicher, dass notwendige Zugänge für das ACE-Portal der US-Zollbehörde vorhanden und Bankdaten für die Rückerstattung hinterlegt sind.

  • Wurden Verkaufspreise wegen der Zölle verändert, sollten Sie frühzeitig mit Ihren US-Kundinnen und -Kunden sprechen, um gemeinsam zu regeln, wie die Erstattung fair verteilt wird.

Praxis-Tipp: Die beginnende US-Zollrückerstattung ist für viele Unternehmen mehr als ein Formalthema. Sie kann zu spürbarer finanzieller Entlastung führen. Entscheidend ist, jetzt schnell und systematisch zu handeln, um mögliche Ansprüche rechtzeitig zu sichern. Gerade weil die 1. Stufe des Erstattungsprozesses auf „unliquidierte“ (Zollvorgang ist noch offen) beziehungsweise „frisch liquidierte“ Einfuhren begrenzt ist, lohnt sich eine sofortige Bestandsaufnahme der betroffenen Importe.

Unterstützung finden betroffene Unternehmen auch bei der IHK in ihrer Region oder bei der Rechtsabteilung der AHK New York.

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Stand 29. April 2026, mit dpa

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