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Eine Frau sitzt mit zwei Kindern auf einem Balkon in einer städtischen Umgebung. Im Hintergrund sind Wohnhäuser zu sehen.

Wohngemeinnützigkeit: Der Weg aus der Wohnraumkrise?

Bezahlbares Zuhause für alle
Die Wohnungsnot hat sich in den letzten Jahren in Deutschland zugespitzt. Hohe Mieten und beengter Wohnraum belasten vor allem Großstädte und Ballungszentren. Der Staat will deshalb den Wohnungsmarkt entlasten: mit der Wohngemeinnützigkeit. Wir zeigen, was hinter diesem Ansatz steckt.
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Regierung plant die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

  • Gemeinnützige Organisationen und Non-Profit-Unternehmen sollen von Steuererleichterungen profitieren, wenn sie günstige Wohnmöglichkeiten anbieten.

  • Es wird erwartet, dass der geförderte Wohnungsbau den angespannten Wohnungsmarkt spürbar entlastet.

Angesichts der Wohnraumkrise holt die Regierung 2024 ein jahrzehntealtes Instrument zurück auf die politische Agenda. Die neue Wohngemeinnützigkeit soll Organisationen entlasten, die dauerhaft günstige Wohnmöglichkeiten schaffen. Mit gezielten steuerlichen Anreizen soll es gelingen, den Sozialwohnungsbau wieder zu stärken und so den wachsenden Druck auf Mieterinnen und Mieter zu mildern. Die Bundesregierung plant, das Konzept im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wieder einzuführen. Die Regelung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Geförderter Wohnungsbau: Hoffnung für bezahlbares Wohnen

Wohnraum ist mehr als vier Wände und ein Dach: Er bedeutet Sicherheit, Heimat und soziale Teilhabe. Doch für viele Menschen wird es immer schwieriger, diese Grundlage des Lebens zu sichern. Wenn die Mieten steigen und der Wohnraum knapper wird, wächst die Sorge, sich das eigene Zuhause nicht mehr leisten zu können. Zudem ist die Konkurrenz bei der Wohnungsbewerbung für bezahlbare Objekte meist riesig. Die Regierung lässt deshalb das Konzept der Wohngemeinnützigkeit wieder aufleben . Durch steuerliche Entlastungen sollen Träger motiviert werden, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – und damit Chancen auf gerechteres Wohnen für alle zu bieten.

Bezahlbares Zuhause gesucht? Wohnraumförderung als Antwort

Wohngemeinnützigkeit bedeutet, dass Träger, wie Vereine, Stiftungen oder kommunale Wohnungsunternehmen, steuerlich entlastet werden, wenn sie sich verpflichten, bezahlbare Wohnunterkünfte bereitzustellen. Ursprünglich eingeführt in den 1950er Jahren, wurde die Wohngemeinnützigkeit 1989 in Deutschland abgeschafft. Jetzt, im Jahr 2024, greift die Regierung diese Idee erneut auf.

Förderung und Steueranreize als Rettungsanker

Das Konzept ist Teil des Jahressteuergesetzes 2024 . Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll damit ein „entscheidender Beitrag für mehr bezahlbaren Wohnraum” geleistet werden. Die geplanten Steueranreize sollen gemeinnützigen Trägern helfen, Wohnunterkünfte für Menschen mit niedrigem Einkommen zur Verfügung zu stellen, ohne zugleich finanziell übermäßig belastet zu werden.

Was bedeutet das Jahressteuergesetz 2024 konkret?

Der Gesetzesentwurf umfasst eine Vielzahl steuerlicher Änderungen. Ziel ist es unter anderem, den Wohnungsbau zu fördern.

  • Gemeinnützige Organisationen sollen entlastet werden, wenn sie in den Bau und die Erhaltung von günstigen Wohnunterkünften investieren.
  • Träger, die sich verpflichten, die Mieten langfristig niedrig zu halten, sollen zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten erhalten.
  • Die Förderungen sind an soziale Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise die Vermietung an Menschen mit niedrigem Einkommen oder besondere Bedarfsgruppen.

Das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht

Das Gemeinnützigkeitsrecht regelt, welche Organisationen in Deutschland als gemeinnützig anerkannt werden und welche Steuervorteile sie in Anspruch nehmen können. Im Rahmen der Wohngemeinnützigkeit müssen die Organisationen die gleichen Grundsätze erfüllen, die auch für andere gemeinnützige Träger gelten:

  1. Gemeinnützigkeit: Der Bau und die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen dienen dem Allgemeinwohl.
  2. Selbstlosigkeit: Die Organisationen dürfen keine Gewinne ausschütten, sondern müssen erwirtschaftete Mittel wieder investieren.
  3. Ausschließlichkeit: Die Aktivitäten der Organisation müssen sich auf Sozialwohnungen konzentrieren.
  4. Unmittelbarkeit: Die Organisation muss ihre Wohnbauprojekte selbst durchführen und kann dies nicht an Dritte übertragen.
  5. Satzungsmäßigkeit: Die gemeinnützigen Zwecke müssen in der Satzung der Organisation klar definiert sein.
  6. Zeitnahe Mittelverwendung: Erwirtschaftete Mittel müssen zeitnah verwendet werden.

Vermögensbindung: Bei Auflösung der Organisation muss das Vermögen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Wer kann von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren?

Die Wiedereinführung des Konzeptes richtet sich an Organisationen, die im sozialen Wohnungsbau tätig sind. Diese sollen durch die Steueranreize in die Lage versetzt werden, auch in Zeiten steigender Baukosten und knapper Flächen weiterhin günstige Wohnungen zu bauen und bezahlbare Mieten anzubieten. Zu den geförderten Trägern zählen:

  1. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen Das sind Unternehmen, die sich verpflichten, langfristig günstigen Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
  2. Stiftungen und Vereine Gefördert werden sollen insbesondere solche, die sich sozial engagieren und in den Bau von Wohnraum für sozial schwächere Schichten investieren wollen.
  3. Kommunale Träger Dies umfasst Städte und Gemeinden, die eigene Wohnungsbauprojekte auflegen, um den Bedarf an bezahlbaren Wohnunterkünften zu decken.

Herausforderungen des Gesetzesentwurfs

  • Die hohen Grundstückspreise, insbesondere in Ballungszentren, stellen trotz steuerlicher Vorteile ein großes Problem dar, um neue Wohnbauprojekte zu starten. Es bleibt derzeit offen, wie der Erwerb finanziert werden soll, wenn die Preise für Bauflächen auch weiterhin steigen.
  • Die Antragstellung und der Nachweis der Gemeinnützigkeit könnten für kleinere Träger zum bürokratischen Hindernis werden.
  • Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz in seiner jetzigen Form umgesetzt wird oder ob Anpassungen vorgenommen werden. Mit Stand September 2024 liegt die Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf noch nicht vor.

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Neue Wohngemeinnützigkeit: Ein Schritt in die richtige Richtung?

Die Wohnraumförderung, wie sie im Jahressteuergesetz 2024 vorgeschlagen wird, ist ein vielversprechender Ansatz, um die Baustelle Immobilienmarkt zu entlasten. Durch gezielte Steuererleichterungen sollen gemeinnützige Träger unterstützt werden, dauerhaft bezahlbare Wohnmöglichkeiten zu schaffen. Ob diese Maßnahmen ausreichen, um die Wohnraumkrise zu bewältigen, wird jedoch maßgeblich von der Umsetzung und den noch offenen politischen Entscheidungen abhängen. Sicher ist jedoch, dass ein funktionierendes Fördersystem einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu verbessern und damit das gesellschaftliche Miteinander zu stärken.

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Häufige Fragen

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Was bedeutet Wohngemeinnützigkeit?

Das gemeinnützige Konzept fördert Unternehmen, Stiftungen und Organisationen, die günstige Wohnunterkünfte schaffen und langfristig erhalten. Sie bekommen Steuervorteile, wenn sie Wohnungen zu verträglichen Mieten anbieten und darauf verzichten, ihre Gewinne zu maximieren. Ziel ist es, den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für alle zu sichern.

Öffentlich geförderter Wohnungsbau wird durch staatliche Zuschüsse oder vergünstigte Kredite unterstützt. Bauherren und Bauherrinnen verpflichten sich im Gegenzug, die Wohnungen zu bezahlbaren Mieten anzubieten und sozial schwächere Bevölkerungsgruppen zu bevorzugen. Dadurch sollen mehr Personen Zugang zu bezahlbaren Wohnungen bekommen.

Es gibt akute Wohnungsnot, weil der Neubau von Wohnungen in den letzten Jahren vernachlässigt wurde – obwohl die Nachfrage nach Wohnungen in Ballungsräumen schon länger das Angebot übersteigt. Zudem erschweren hohe Grundstückspreise und gestiegene Baukosten, immer weniger verfügbares Bauland und langwierige Genehmigungsverfahren den Bau zusätzlicher Wohnungen, besonders in Städten. Nicht zuletzt verschärfen die zunehmende Zahl von Singlehaushalten und der steigende Pro-Kopf-Wohnflächenverbrauch den Druck auf den Wohnungsmarkt.

Der Wert variiert nach Region und Einkommensverhältnissen, aber durchschnittlich stehen laut Statistischem Bundesamt  in Deutschland etwa 47,7 Quadratmeter Wohnraum pro Person zur Verfügung.

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Schätzungen zufolge fehlen in Deutschland etwa 900.000 bis 1 Million  bezahlbare Wohnungen. Vor allem in Großstädten und Ballungszentren herrscht ein Mangel an günstigen Mietwohnungen.

 

Ja, insbesondere in deutschen Großstädten herrscht akuter Wohnungsmangel. Die hohe Nachfrage nach Wohnungen übersteigt das Angebot bei Weitem, was zu steigenden Mieten und einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt führt.

Sie betrifft vor allem Personen mit geringem Einkommen, darunter Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner sowie junge Familien. Auch Studierende, Auszubildende und sozial schwächere Bevölkerungsgruppen haben oft Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Ja, der bürokratische Aufwand für die Anerkennung als gemeinnützige Organisation (umfangreiche Nachweise und regelmäßige Berichte) kann besonders für kleinere Träger belastend sein. Zudem ist ihr finanzieller Spielraum eingeschränkt, da keine Gewinne ausgeschüttet werden dürfen. Viele Projekte sind zudem stark auf staatliche Förderung angewiesen – und falls diese gekürzt oder nicht ausreichend gewährt werden, könnten die Vorhaben ins Stocken geraten. Hinzu kommt die langfristige Verpflichtung zur Mietpreisbindung, die bei steigenden Bau- und Instandhaltungskosten zur Herausforderung werden kann. Außerdem bleibt es trotz Steuervorteil oft schwierig, bezahlbare Grundstücke zu finden, besonders in Ballungsräumen.

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