Viele Souvenirs wie Muscheln, Korallen und Elfenbein unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrverboten, deren Missachtung hohe Strafen nach sich ziehen kann.
Außerhalb, aber auch innerhalb der EU gelten verschiedene Regelungen – nicht nur für den Zoll.
Vor der Reise sollten Sie sich umfassend über die Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie über verbotene und erlaubte Souvenirs informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Ein Stein des Anstoßes
Wer aus dem Urlaub kommt, bringt nicht nur schöne Erinnerungen mit, sondern auch das eine oder andere Souvenir. Doch viele dieser Mitbringsel stehen auf der Liste verbotener oder stark regulierter Gegenstände.
Wussten Sie, dass selbst harmlose Gegenstände wie Muscheln, Steine oder Sand schnell zum teuren Ärgernis werden können? Stellen Sie sich vor, Sie stehen am Flughafen, Ihre Koffer sind gepackt mit Erinnerungen an Sonne und Meer – und plötzlich wird Ihr Gepäck durchleuchtet. Da taucht eine harmlose Muschel auf, die Sie vom Strand aufgesammelt haben, und schwupps – landen Sie mitten in einer Zollkontrolle.
Was als unschuldiges Souvenir begann, kann schnell zu saftigen Bußgeldern oder sogar rechtlichen Problemen führen. Auch ein kleiner Stein aus dem Urlaub kann plötzlich so schwer wiegen wie ein großer Berg an Bürokratie! Im Jahr 2023 wurde der Zoll bundesweit knapp 1.300 Mal fündig und beschlagnahmte dabei 4.473 Kilogramm unerlaubter Souvenirs sowie mehr als 54.000 Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Waren.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Vorsicht ist besser als Nachsicht. Im Ausland werden Vorschriften häufig streng ausgelegt, und Unwissenheit schützt dabei nicht zwangsläufig vor Bestrafung. Hier einige Beispiele:
- Laut Auswärtigem Amt kann etwa das Mitnehmen von Sand, Kieseln oder Quarzgestein an den Stränden Sardiniens, selbst in kleinsten Mengen, zu Strafen von 500 bis 3.000 Euro führen. Generell ist das Mitnehmen von Sand in ganz Italien verboten.
- In der Türkei drohen bei Verstößen gegen das Ausfuhrverbot Haftstrafen von 5 bis 12 Jahren sowie Geldstrafen bis zu 5.000 Tagessätzen.
- In Griechenland wird derjenige, der versucht, ein Kulturgut illegal aus dem Land auszuführen, mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
- In Südafrika führen Verstöße gegen das Beschädigungs- oder Ausfuhrverbot zu Geld- und/oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.
- In Marokko werden die Zerstörung und Entstellung von Kulturgut sowie dessen illegale Ausfuhr mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 2 Jahren und mit Geldstrafen von etwa 2.350 bis 23.500 Euro geahndet.
- Vietnam bestraft die illegale Ausfuhr von geschützten Arten mit bis zu 15 Jahren Gefängnis.
Zollbeamte wundern sich immer wieder, dass viele Touristinnen und Touristen einem Verkäufer oder Händler im Urlaubsland mehr glauben als den deutlichen Warnhinweisen des deutschen Zolls. Deshalb unser Rat: Lieber vorher informieren, als nachher Probleme bekommen!
Für EU-Länder gilt grundsätzlich: Souvenirs aus EU-Ländern müssen nicht verzollt werden, solange sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Bei Genussmitteln gelten Richtmengen. Ausnahmen sind Zollsondergebiete wie die Kanaren, Helgoland und Gibraltar, für die die gleichen Regeln wie für Nicht-EU-Länder gelten.
Innerhalb der EU gibt es jedoch auch Unterschiede: Einige Länder, wie zum Beispiel Deutschland, haben beim Artenschutz strengere nationale Gesetze. Sie gehen über die EU-Vorgaben hinaus. Länder wie Italien und Griechenland haben besonders strenge Gesetze zum Schutz ihres kulturellen Erbes.
Für Nicht-EU-Länder gilt: Länder außerhalb der EU haben Wertgrenzen und Mengenbeschränkungen bei Genussmitteln. Alles, was darüber liegt, muss beim Zoll angemeldet und verzollt werden. Der Abgabenrechner auf der Website des Zolls hilft, die zusätzlichen Kosten zu berechnen. Regionen wie die Kanarischen Inseln, die Aland-Inseln, Helgoland und Gibraltar gelten als Zollsondergebiete. Hier können Zollgebühren anfallen.
Ein- und Ausfuhrbestimmungen: So informieren Sie sich
Rückgabeforderungen bei Verstößen sind möglich. Wer sich also vor der Reise umfassend informiert, kann unangenehme Überraschungen und rechtliche Probleme vermeiden. Mehr zu Regeln und Ausfuhrbestimmungen erfahren Sie hier:
2Verbraucherzentralen
Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen geben praktische Tipps und Hinweise zu Souvenirs und rechtlichen Bestimmungen.
3Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora; CITES ) bietet Informationen zu geschützten Arten und Produkten mit bestimmten Vorschriften.
4Botschaften und Konsulate
Botschaften und Konsulate
Viele Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder bieten oft detaillierte Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Hier ein Beispiel für Verbote und Beschränkungen aufgeführt, die an den Grenzen der EU gelten.
Artenschutz: Verantwortung übernehmen – es geht um unsere Umwelt
Es scheint eine schöne
Idee, aus dem Urlaub ein Andenken oder ein Geschenk für Freunde oder die
Familie mitzubringen. Ob Muscheln oder Schneckenschalen vom Strand, eine
hübsche Korallenkette oder ein Gürtel aus Schlangenleder vom Basar – immer noch
gibt es viele Reisende, denen nicht bewusst ist, dass solche Souvenirs
möglicherweise dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen. Dieses
Abkommen, auch CITES genannt, kontrolliert den internationalen Handel mit
gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Es ist nur eine Feder? Besser, Sie lassen die Finger von Elfenbein, Schildpatt oder bestimmten Fellen oder Vogelfedern, denn das sind Tierprodukte, deren Ausfuhr oft verboten ist. Beim Artenschutz sind also Pflanzen, Tiere und Produkte aus gefährdeten Arten tabu.
Und auch Steine, Sand, Fossilien oder Scherben können historische Artefakte sein. Wer sie mitnimmt, kann sich einer schweren Straftat schuldig machen.
Kuriose Fälle
Hier sind einige der ausgefallensten Souvenirs, die von Touristen so kreativ wie auch skrupellos geschmuggelt wurden:
Tigerjunges im Handgepäck: 2010 wurde eine Frau am Flughafen Bangkok verhaftet, als sie versuchte, ein lebendes Tigerjunges in ihrem Handgepäck nach Teheran zu schmuggeln. Das Jungtier war betäubt und inmitten von Plüschtieren versteckt.
Lebende Piranhas: Ein Tourist wurde in den USA aufgehalten, als er versuchte, lebende Piranhas aus Brasilien einzuführen. Die Fische waren in Wasserflaschen versteckt, die als normale Getränke getarnt waren.
Babyaffen in der Unterwäsche: Ein Mann wurde 2012 am Flughafen von Delhi erwischt, als er versuchte, zwei lebende Babyaffen in seiner Unterwäsche nach Dubai zu schmuggeln. Die Affen waren betäubt und eng an den Körper des Schmugglers gebunden.
Königskobra in einer Chips-Dose: 2013 wurde ein Mann am Flughafen in Los Angeles festgenommen. Er versuchte, eine lebende Königskobra in einer Pringles-Dose zu schmuggeln. Die Schlange war betäubt und in der Dose eingepfercht.
25 Kilo Euphorie: 2013, als ein Mann am Flughafen Heathrow in London festgenommen wurde, weil er versuchte, 25 Kilogramm Khat (Khat ist eine Pflanze mit stimulierender Wirkung) in seinem Gepäck zu schmuggeln.
Kulturgutschutz: Schätze bewahren – eine Frage des Respekts
In vielen Ländern ist die Ausfuhr von Kulturgütern streng geregelt. Bei der Rückkehr nach Deutschland kann der Zoll Souvenirs einbehalten, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Ausfuhr bestehen. Ohne staatliche Genehmigung können wertvolle Kunstwerke oder Antiquitäten schnell zum Problem werden. Wer illegal eingeführte Kulturgüter besitzt, riskiert nicht nur deren Verlust, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Übrigens: Auch innerhalb der EU gibt es nationale Vorschriften zum Kulturgutschutz.
Spektakuläre Fälle
Beim Kunstschmuggel über Grenzen hinweg sind einige der skurrilsten Fälle besonders interessant. Von gestohlenen Gemälden, in Matratzen versteckt, bis hin zu antiken Skulpturen in Lieferwagen – die Methoden der Schmuggler sind oft ebenso kreativ wie dreist.
Elfenbein aus Namibia: 2018 wurde ein deutscher Tourist am Flughafen in Frankfurt erwischt, als er versuchte, 10 Kilogramm Elfenbein in seinem Gepäck zu schmuggeln. Das Elfenbein war in Form von geschnitzten Figuren versteckt und hatte einen geschätzten Wert von über 20.000 Euro.
Korallen aus Thailand: Ein Paar wurde 2019 am Flughafen München gestoppt, als es 30 Kilogramm geschützte Korallen im Gepäck hatte. Sie hatten die Korallen als Souvenir deklariert, waren sich jedoch offenbar der strengen Artenschutzgesetze nicht bewusst.
Antike Münzen aus der Türkei: 2017 wurde ein deutscher Tourist in der Türkei festgenommen. Er versuchte, antike Münzen im Wert von mehreren tausend Euro ohne Genehmigung auszuführen. Die Münzen wurden vom türkischen Zoll konfisziert, und der Tourist erhielt eine hohe Geldstrafe sowie eine Bewährungsstrafe.
Van Gogh-Gemälde in der Matratze: 2016 wurde ein Paar am Flughafen in Rom festgenommen, als es versuchte, zwei gestohlene Van Gogh-Gemälde in einer Bettmatratze versteckt nach Spanien zu schmuggeln. Die Gemälde waren aus einem Museum in Amsterdam gestohlen worden und befanden sich in einem schlechten Zustand.
Picasso im Kofferraum: 2015 entdeckten Zollbeamte an der Schweizer Grenze ein gestohlenes Picasso-Gemälde im Kofferraum eines Autos. Der Fahrer behauptete, das Gemälde sei eine Replik. Aber Experten bestätigten, dass es sich um ein Original im Wert von mehreren Millionen Euro handelte.
Damit Sie nicht auf einmal mit leeren Händen dastehen oder diese gar in Handschellen landen, sollten Sie beim Kauf von Souvenirs einiges berücksichtigen. Diese Hinweise des Auswärtigen Amts und der Verbraucherzentralen helfen Ihnen dabei, Urlaubsmitbringsel sorgsam und sinnvoll auszuwählen.
Legalität: Über die Gesetze und Vorschriften des Urlaubslandes informieren. Bestimmte Pflanzen, Tiere oder Kulturgüter dürfen oft nicht ausgeführt werden.
Authentizität: Lokale Handwerksprodukte wählen, die die Kultur des Landes widerspiegeln, statt Massenware aus Souvenirshops.
Zollbestimmungen: Einfuhrbestimmungen des Heimatlandes beachten, da bei teuren Souvenirs Zollgebühren anfallen können.
Ethik: Produkte unter fairen Bedingungen hergestellt bevorzugen und auf Souvenirs aus gefährdeten Tierarten oder fragwürdigen Quellen verzichten.
Welche Mitbringsel sind erlaubt – und welche nicht?
Die Beispiele für verbotene und erlaubte Souvenirs können je nach Land stark variieren, da jedes Land eigene Gesetze und Vorschriften zum Schutz seiner natürlichen Ressourcen, seiner kulturellen Schätze und zur Aufrechterhaltung der biologischen Vielfalt hat. Auch Spring- oder Butterflymesser, Schlagringe und Elektroschocker sind keine Urlaubsmitbringsel – sondern nur Auslöser eines Strafverfahrens. Es ist wichtig, sich vor der Reise über die Regeln des Ziellandes zu informieren.
Pflanzen und Samen: Lokale Blumen und Samen (z.B. gängige Zierpflanzen) in kleinen Mengen
Tiere und tierische Produkte: keine (außer legal gezüchtete Haustiere mit speziellen Dokumenten und Impfungen)
Kulturgüter und Antiquitäten: nachgemachte Kunstwerke, Repliken
Lebensmittel: verarbeitete, verpackte Lebensmittel, mitunter auch lokale Spezialitäten (z.B. Käse, Wein, Süßigkeiten in kleinen Mengen)
Handwerkskunst: lokale Handwerksprodukte, Repliken
Kleidung und Textilien: handgefertigte Kleidung aus dem Urlaubsland, traditionelle Trachten
Elektronische Geräte und Technik: elektronische Geräte und Gadgets mit einer CE-Kennzeichnung und unter der Zollfreimenge (430 Euro für Flug- und Seereisende, 300 Euro für Reisende etwa mit Bahn oder Auto)
Medikamente: nicht verschreibungspflichtige Medikamente für den eigenen Gebrauch
Souvenirs aus dem Meer: unter Umständen Produkte von autorisierten Händlern mit einer Herkunftsbescheinigung
Nahrungsergänzungsmittel: bestimmte Vitamine und Mineralstoffe, die gesundheitsbezogene Aussagen zu Körperfunktionen haben und keine heilende Wirkung suggerieren
Pflanzen und Samen: geschützte Pflanzenarten, invasive Arten
Tiere und tierische Produkte: geschützte Tierarten, Elfenbein, Schildpatt, Fell von gefährdeten Tieren
Kulturgüter und Antiquitäten: originale Antiquitäten ohne Genehmigung, archäologische Funde
Lebensmittel: frisches Obst und Gemüse, Gewürze, Fleischprodukte, Beschränkungen auch bei Gewürzen und Tee
Handwerkskunst: Kulturgegenstände aus geschützten Materialien (z.B. Elfenbein), Originalkunstwerke
Kleidung und Textilien: Kleidung aus geschützten Tierarten, gefälschte Markenware
Elektronische Geräte und Technik: größere Mengen elektronischer Geräte, gefälschte Markenprodukte
Medikamente: verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept, traditionelle Heilmittel aus geschützten Arten
Souvenirs aus dem Meer: Korallen, Meeresschildkrötenpanzer, geschützte Muscheln
Nahrungsergänzungsmittel: hochdosierte Vitamine oder etwa Ginsengwurzeln, die Hinweise auf die Behandlung von Krankheiten enthalten, fallen oft unter das deutsche Arzneimittelgesetz
Ihr privater Urlaubs-TÜV
Bevor Sie Ihre Koffer packen und in den wohlverdienten Urlaub starten, lohnt sich ein kurzer Boxenstopp für die richtige Vorbereitung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Souvenirs nicht nur wunderschöne Erinnerungen, sondern auch völlig legale Mitbringsel sind. Schließlich möchte niemand nach der Reise abrupt auf die Bremse treten müssen. Hier ist ihr ganz privater Urlaubs-TÜV, bevor Sie die Reise antreten:
Checkliste: Darauf sollten Sie achten
Informieren Sie sich über die Einfuhrbestimmungen Ihres Heimatlandes. Besuchen Sie die Website des Zolls, nutzen Sie den Abgabenrechner .
Prüfen Sie die Legalität des Souvenirs: Fragen Sie den Verkäufer nach Herkunfts- und Genehmigungsnachweisen.
Achten Sie auf Authentizität und Qualität. Bevorzugen Sie lokale Handwerksprodukte und Kunstwerke.
Vermeiden Sie gefälschte Markenprodukte und Massenware und Souvenirs aus fragwürdigen Quellen oder Materialien.
Beim Einreisen aus dem Ausland sind die Zollfreigrenzen zu beachten. Eine Zollfreigrenze ist der Wert oder die Menge an Waren, die Reisende ohne zusätzliche Zollgebühren in ein Land einführen dürfen. Wird diese Grenze überschritten, müssen die Waren beim Zoll deklariert und eventuell Zollgebühren und Steuern gezahlt werden.
Innerhalb der EU sind Waren für den Eigenbedarf zollfrei, für Genussmittel gibt es Richtmengen: 4 Stangen Zigaretten, 200 Zigarren, 10 Kilo Kaffee, 10 Liter Spirituosen, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier.
Außerhalb der EU wird es strenger: Ab 17 Jahren gelten 200 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen und 16 Liter Bier sowie eine Wertgrenze von 300 Euro (bei Flug- und Seereisen bis zu 430 Euro). Kinder unter 15 haben eine Freigrenze von 175 Euro. Bargeld über 10.000 Euro muss gemeldet werden, und gefälschte Produkte oder geschützte Tiere und Pflanzen sind tabu. Verarbeitete Lebensmittel sind okay, frisches Obst, Gemüse und Fleisch eher nicht.
Mit Souvenirs beginnt das Träumen vom letzten Urlaub schon beim Auspacken. Diese kleinen Schätze erinnern lange noch an die schönen Momente unserer Reise. Umso wichtiger ist es deshalb, vor der Reise die Einfuhrbestimmungen oder auch die Zollfreigrenzen zu kennen – schließlich soll das letzte Souvenir kein Strafzettel sein.
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Stand: 01.08.2024