
Das Tariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen, bei Bundesaufträgen ab bestimmten Auftragswerten Tariflöhne und zentrale arbeitsrechtliche Standards einzuhalten.
Ziel ist es, Lohndumping zu begrenzen sowie Tarifbindung und faire Wettbewerbsbedingungen zu stärken.
Befürwortende sehen Fortschritte für Beschäftigte und tarifgebundene Betriebe, Kritiker bemängeln Ausnahmen, Bürokratie und zusätzliche Belastungen für mittelständische Unternehmen.
Kompromiss nach langem Streit
Der Bundestag hat das Tariftreuegesetz durchgebracht. Es verpflichtet Unternehmen, bei Bundesaufträgen im Bau- und Dienstleistungsbereich Tarifverträge oder gleichwertige Bedingungen einzuhalten. Ziel: Faire Löhne und Arbeitsstandards mit Steuergeldern zu sichern, ohne Lohndumping zu fördern. Der Beschluss markiert den Abschluss monatelanger Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Union. Die Ergebnisse sind ein Kompromiss, der Arbeitnehmerschutz mit wirtschaftlichen Belangen ausbalanciert.
Was ist der Kern des Gesetzes?
Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro (in manchen Fällen 100.000 Euro) müssen Firmen ihren Beschäftigten künftig tarifliche Entlohnung, bezahlten Urlaub, Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen gewähren. Hierfür müssen Unternehmen eine Art „Tariftreueerklärung“ abgeben und auch bei Nachunternehmern sicherstellen, dass tarifliche Bedingungen gelten.
Ausgenommen vom Gesetz bleiben reine Lieferleistungen (Fahrzeuge, Büromaterial, IT-Hardware) und Aufträge im Verteidigungsbereich.
Was sind Argumente der Befürwortenden?
Das Gesetz war vor allem ein Anliegen der SPD. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht im Tariftreuegesetz den Schutz nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für tarifgebundene Arbeitgeber. Diese können im Preiskampf um Staatsaufträge bisher oft nicht mithalten.
Weitere Argumente kamen von den SPD-Politikerinnen Dagmar Schmidt und Annika Klose, die im Gesetz eine Modernisierung sehen. Insgesamt soll wieder mehr Tarifbindung erreicht werden. Dafür sollen Arbeitgeber Anreize bekommen, mit den Gewerkschaften entsprechende Verträge auszuhandeln. Auf EU-Ebene hat sich Deutschland verpflichtet, 80 Prozent Tarifbindung anzustreben. Tatsächlich liege die Quote aber nur noch bei 49 Prozent, sagte Klose. Ohne Tarifverträge verdienten Beschäftigte im Schnitt elf Prozent weniger und arbeiteten gleichzeitig länger: „Am Ende des Jahres fehlen den Menschen rund 2.900 Euro netto, im Osten sind es sogar 3.400 Euro“, so die SPD-Politikerin weiter.
Was sind Bedenken aus Union und Wirtschaft?
Die CDU/CSU stimmte dem Tariftreuegesetz zu, mahnt aber Vorsicht: Abgeordnete wie Sandra Carstensen loben zwar Anpassungen im Gesetzgebungsverfahren, bleiben andererseits aber skeptisch.
Wirtschaftsverbände kritisieren den bürokratischen Aufwand, die geforderten Arbeitsbedingungen nachzuweisen: „Die Erfahrungen mit vergleichbaren Gesetzen der Bundesländer zeigen: Es steigt der Aufwand, es wird teurer für die Steuerzahler, es vergrößert die Rechtsunsicherheit, es beschäftigt Bürokraten“, beanstandete Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die neuen Regelungen.
Vor komplexen Haftungsrisiken und Lohnabrechnungsproblemen, die Mittelständler von öffentlichen Aufträgen abschrecken könnten, warnt wiederum IHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke.
Gemischte Reaktionen
Gewerkschaften wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Verdi begrüßen die Fortschritte, die das Gesetz bringt. Sie bedauern aber vor allem die Ausnahmen wie den Schwellenwert bei Aufträgen von 50.000 Euro. Dadurch würde rund ein Viertel der Unternehmen nicht unter das Gesetz fallen.
Grüne und Linke stimmten mit Vorbehalten dem Gesetz zu, auch wenn ihnen der Kompromiss der Koalition nicht weit genug geht. Die AfD lehnte strikt ab. Ministerin Bas fasst zusammen: „Wenn beide Seiten unzufrieden sind, hat man einen guten Kompromiss gefunden.“ Ob das Gesetz Tarifbindung stärkt und fairen Wettbewerb fördert, wird die Praxis zeigen.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach dem Beschluss im Bundestag muss nun der Bundesrat zustimmen. Im Anschluss kann das Tariftreuegesetz bald in Kraft treten und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Unternehmen können sich bereits vorbereiten, indem sie prüfen, ob sie tarifgebunden sind beziehungsweise tarifgleiche Bedingungen zahlen können, ob Nachunternehmen diese Voraussetzungen ebenso erfüllen und ob sie gegebenenfalls Zertifizierungen oder Präqualifizierungen nutzen wollen.
Stand 03. März 2026, mit dpa
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