Eine Anwältin sitzt mit 2 Personen an einem großen Tisch. Das Foto ist in der Vogelperspektive aufgenommen.

Das sind die wichtigsten Änderungen des Personengesellschaftsrechts

Modernisierung der GbR, OHG und KG
Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und weitere Personengesellschaften gelten ab 2024 neue Regeln. Dann tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Welche wesentlichen Veränderungen auf GbR-Gesellschafterinnen und -Gesellschafter zukommen und wo jetzt Handlungsbedarf besteht, erläutern wir Ihnen hier.

Die gesetzlichen Regeln zur GbR im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 705 ff BGB) sind teils über 100 Jahre alt. Inzwischen ist die GbR eine viel genutzte Rechtsform mit eigener Rechtsfähigkeit. Durch das MoPeG werden nun klare und verständliche Regeln für die GbR in Gesetzesform gegossen.

Wann ändern sich die Regeln für die GbR?

Das MoPeG wurde bereits im August 2021 beschlossen. Die neuen gesetzlichen Regelungen treten ohne Übergangsregelung zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das heißt, ab diesem Tag gilt das MoPeG für alle Personengesellschaften.

Für wen ändern sich die Regeln der GbR?

Die Reform führt zu weitreichenden Änderungen der gesetzlichen Ausgangslage für Personengesellschaften, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Regeln gelten nicht nur für Neugründungen, sondern auch für bestehende Gesellschaften.

Was ändert sich beim Personengesellschaftsrecht?

Das MoPeG beinhaltet eine Vielzahl von Neuregelungen in insgesamt 136 Gesetzen mit Schwerpunkt auf Änderungen der §§ 705 ff BGB sowie der §§ 105 ff HGB.

Die vier Kernelemente des MoPeG sind:

Was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?

Unternehmen sollten sich mit den neuen Regelungen des MoPeG vertraut machen. Wurde durch die Reform lediglich bereits geltendes Recht neu in das BGB aufgenommen, besteht kein konkreter Handlungsbedarf für bestehende GbRs. Geprüft werden sollte aber, ob Sie aufgrund der neuen Regelungen, mit denen ab dem 1. Januar 2024 eine neue Rechtslage eintritt, zur Tat schreiten sollten:

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz  oder den IHKs.

Von A wie Aktien bis Z wie Zentralbank
Der Newsletter Ihrer Sparkasse

Hier dreht sich alles ums Geld. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren alles über clevere Spartipps, lukrative Anlagemöglichkeiten, smarte Altersvorsorgen und News aus der Finanzwelt. Denn: Wissen zahlt sich aus!

Stand: 06.11.2023

Das könnte Sie auch interessieren

Zwei Frauen stehen in einer Fabrikhalle. Sie unterhalten sich. Vor ihnen liegt ein Tablet.
Auf in die digitale Welt. Damit sie ihre Potenziale in dieser Hinsicht besser ausschöpfen können, gibt es Fördermöglichkeiten vom Bund, den Ländern sowie aus der Sparkassen-Finanzgruppe. Wir bringen Klarheit in den Förderdschungel.
Älteres Paar mit Schürzen steht lachend vor einem Imbisswagen.
Ratgeber Existenzgründung
Auf in die Selbstständigkeit
Sie möchten den Weg in die Selbstständigkeit gehen? Ob Sie ein Unternehmen gründen, eine Unternehmensnachfolge antreten oder Franchisenehmer oder -nehmerin werden – wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben und weit darüber hinaus.
Close-up einer junge Frau mit roten Haaren, die auf ihr Mobiltelefon vor sich schaut.
Aktuelle Themen rund um Ihre Finanzen
Aktuelles
Wichtige Neuerungen, Trends und wirtschaftliche Entwicklungen: Wir halten Sie auf dem Laufenden und berichten über das, was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen müssen.