Ab dem 27. Februar können Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen sowie Selbstnutzer und -nutzerinnen eine verbesserte Heizungsförderung bei der KfW beantragen.
Für Photovoltaik-Eigenversorgungsanlagen, die ab dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommen werden, sind neue Einspeisevergütungssätze vorgesehen – sie fallen etwas geringer aus.
Werbefreies Streamen auf Amazon Prime Video und der Spotify Premium Account werden teurer.
Das Jahr 2024 hat 366 Tage
Und alle, die am 29. Februar geboren sind, freuen sich über das Schaltjahr! Aber was steckt dahinter? Ein Schaltjahr gibt es, um den Kalender mit der tatsächlichen Länge eines Erdjahres von etwa 365,25 Tagen in Einklang zu bringen. Durch das Hinzufügen eines zusätzlichen Tages am 29. Februar alle vier Jahre wird sichergestellt, dass der Kalender mit der Erdrotation synchronisiert bleibt.
Förderung für den Heizungstausch – jetzt den Antrag vorbereiten
Ab dem 27. Februar dieses Jahres können Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien sowie Selbstnutzende eine gesteigerte Förderung für den Austausch ihrer Heizung bei der KfW beantragen. Die Unterstützung umfasst eine Grundförderung von 30 Prozent. Hinzu kommt ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für alle, die bis 2028 ihre veraltete fossile Heizungsanlage ersetzen. Haushalte mit niedrigem Einkommen profitieren von einem zusätzlichen Bonus von bis zu 30 Prozent. Interessierte haben die Möglichkeit, insgesamt einen Förderbetrag von bis zu 70 Prozent zu erhalten. Hier lesen Sie mehr zum Thema Heizungsförderung.
Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz – das bedeutet es für Photovoltaik
Ab dem 1. Februar 2024 erfolgt eine Änderung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen: Für Anlagen zur Eigenversorgung verringern sich die Einspeisevergütungssätze um 1 Prozent – beispielsweise bei einer Leistung von bis zu 10 kWp auf 8,11 Cent pro kWh, bei einer Leistung über 10 kWp auf 7,03 Cent pro kWh. Für Anlagen zur Volleinspeisung erhöhen sich dagegen die Vergütungssätze Prozent – so erhält beispielsweise eine 15 kWp-Anlage durchschnittlich 12,18 Cent pro kWh. Mehr Informationen zu diesem Thema hat die Verbraucherzentrale zusammengefasst.
Neue Kennzeichnungspflicht für Fleischwaren
Verbrauchende bekommen von nun an mehr Information über die Herkunft des Fleisches. Ab dem 1. Februar 2024 tritt gemäß den Vorschriften der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung eine neue Kennzeichnungspflicht in Kraft. Diese Pflicht betrifft unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Neben den Haltungsbedingungen muss nun die Kennzeichnung auch das Ursprungs- und Schlachtland angeben werden – das gilt auch für Mischpackungen für jede Fleischsorte. Ein Rückverfolgbarkeits- und Überwachungssystem wird eingeführt, um die neuen Vorschriften einzuhalten. Diese Herkunftskennzeichnung gilt auch für nicht vorverpacktes Fleisch an der Theke. Dort genügt auch ein einfacher Aushang im Geschäft, wenn das Fleisch hauptsächlich aus einem Land stammt.
Medikamente – Neuerungen bei der Zuzahlung
Ab dem 1. Februar 2024 wird die Zuzahlung für Medikamente durch
ein neues Gesetz im Gesundheitswesen erleichtert. Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs-
und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) zielt darauf ab, die finanzielle
Belastung der Patienten und Patientinnen durch Zuzahlungen zu verringern – insbesondere
in Situationen, in denen die gewünschten Medikamente nicht verfügbar sind. Neu
ist: die Teilmengenabgabe. Eine Zuzahlung wird nur noch einmalig erhoben, wenn
das Arzneimittel nicht in der verordneten Packungsgröße verfügbar ist. Es wird
nicht mehr auf jede einzelne kleinere Packung eine separate Zuzahlung verlangt.
So wird die finanzielle Belastung der Versicherten reduziert und der Ablauf in
den Apotheken vereinfacht. Viele Festbeträge für Kinderarzneimittel entfallen,
was eine bessere Verfügbarkeit bewirken soll, aber auch zu höheren Preisen
führen kann.
Werbung auf Amazon Prime, teureres Abo bei Spotify
Ab dem 5. Februar 2024 plant Amazon auf seinem Streaming-Portal auch Werbung zu integrieren. Amazon Prime Video strebt dabei an, weniger Werbung im Vergleich zum klassischen Fernsehen zu präsentieren. Amazon-Prime-Mitglieder, die auf Werbung verzichten wollen, zahlen zukünftig zusätzlich 2,99 Euro. Die Einführung von Werbung stellt eine wesentliche Vertragsänderung dar und könnte unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht mit sich bringen.
Unterdessen steht bei Spotify eine Preiserhöhung für Premium-Abonnements im Duo- oder Familienformat kurz bevor. Lange wurde sie angekündigt, nun müssen Nutzer und Nutzerinnen dieser Preiserhöhung bis spätestens zum 28. Februar 2024 zustimmen; anderenfalls wird ihr Premium-Abonnement automatisch gekündigt, und sie werden auf die kostenlose Version zurückgestuft.
Karneval, Fastnacht & Fasching – Vom 8. bis zum 13. Februar
An alle Narren und Närrinnen! Die Zeit ist gekommen, sich in bunte Kostüme zu werfen und die Straßen mit guter Laune zu fluten, denn Fasching und Karnvela stehen vor der Tür! Der Ursprung des Wortes „Fasching“ stammt vermutlich vom mittelhochdeutschen Wort „vastschang“ ab, was so viel wie „Fastenschank“ bedeutet. Fasching ist also die Zeit des ausgelassenen Feierns und Genießens, die der strengen Fastenzeit in der christlichen Tradition vorangeht.
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Stand: 31.01.2024