Eingerüstetes altes Haus bei der Sanierung.

Bauen und Sanieren: So wird für 2024 geplant

Nach Haushaltseinigung
Wie geht es weiter mit den Förderungen fürs Bauen und Sanieren? Nachdem die Bundesregierung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes den Bundeshaushalt 2024 überarbeiten musste, gibt es Konsequenzen – auch in der Förderlandschaft der KfW und Bafa. Das ist der aktuelle Stand.

Das Wichtigste in Kürze

Die Bundesregierung hatte für das Jahr 2023 milliardenschwere Förderprogramme bereitgestellt. Für den klimafreundlichen Neubau, serielles Bauen, Barrierereduzierung, Stadtsanierung, Windenergie, Energieberatung, und treibhausarme Heizungsarten lag der Fokus darauf, die Emissionen zu verringern sowie Familien den Traum vom eigenen Zuhause zu erleichtern. Die Fördermittel waren 2023 ohnehin schon erschöpft. Dazu gab es seit Mitte Dezember 2023 für weitere Kreditförderungen einen generellen Antragstopp. Neue Anträge bei der KfW und Bafa (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sollen wieder möglich sein, wenn der nachgebesserte Bundeshaushalt für das Jahr 2024 in Kraft tritt. Das ist voraussichtlich im ersten Quartal  2024 der Fall. Doch nicht alle Programme werden wieder aufgenommen. 

Klima- und Transformationsfonds besonders betroffen

Der Bundesetat ist um 60 Milliarden Euro geschrumpft: Nachdem im November 2023 das Bundesverfassungsgericht es für unzulässig erklärt hat, Notlagenkredite (in diesem Fall Corona-Gelder) umzuschichten, entstand eine Finanzlücke. Allein für das Jahr 2024 in Höhe von 17 Milliarden Euro. Insbesondere betroffen sind Kredite für den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beispielsweise diese:

Dennoch arbeitet die Regierung daran, dass Förderprogramme zur Gebäudesanierung im Großen und Ganzen erhalten bleiben. Und auch das Heizen mit erneuerbaren Energien ist weiterhin im Fokus.

Bereits zugesagte Förderdarlehen und zugesagte Investitionszuschüsse sind nicht betroffen. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können fortgesetzt werden.

Details noch offen: Das ist der derzeitige Stand

Nach der Einigung der Ampel-Koalition (Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) am 13. Dezember 2023 gilt aktuell: Klimaschädliche Subventionen werden überprüft und gezielt abgebaut. Klimafreundliche Förderungen werden überprüft und priorisiert.

Wichtige Ausgabe zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger etwa bei der Modernisierung der Gebäudeenergie bleiben bestehen, ebenso die Entlastung beim Strompreis durch Übernahme der EEG-Umlage

Welche Förderungen bleiben?

Vom Bundesrat gebilligt wurde bereits am 15. Dezember 2023 das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung in den Kommunen.

Und auch das Gebäudeenergiegesetz, besser als Heizungsgesetz bekannt, soll 2024 in Kraft treten. Dem neuen Heizungsgesetz zufolge muss künftig jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten soll die Regelung frühestens ab 2026 gelten. Bestehende Heizsysteme sind von diesem Gesetz unberührt und dürfen weiterhin in Betrieb genommen werden. Berichten zufolge verschiebt sich der ursprünglich für 1. Januar 2024 geplante Start der neuen Förderrichtlinien für den Heizungstausch und die energetische Sanierung möglicherweise auf Ende Februar 2024. Dies käme lediglich einer vorübergehenden Sperre gleich, also gäbe es in diesem Zeitraum keine Zusagen. Anträge könnten aber weiterhin gestellt werden.

Des Weiteren könnte es bei diesen Förderungen bleiben:

Welche Förderungen ändern sich oder verschwinden?

Bei diesen Förderungen könnte es zu Kürzungen bzw. zum Wegfall kommen:

Auf einen Blick
Diese KfW-Förderungen gibt es nicht mehr
  • BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805 )
  • IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201 )
  • IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202 )
  • Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432 )

    Diese Bafa-Förderungen pausieren derzeit

Wie geht es weiter?

Nun sind schnelle Haushaltsberatungen erforderlich, da konkrete Projekte davon abhängen. Bereits getätigte Verpflichtungen und bedeutende Projekte, wie beispielsweise die Unterstützung von Initiativen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien im Bauwesen, werden wie geplant finanziell unterstützt. Auch Heizungsmodernisierungen, wie der Einbau von Wärmepumpen, brauchen zeitnah Planungssicherheit.

Geplante Termine für private und gewerbliche Antragsteller

Die Genehmigung neuer Anträge soll „aus technischen Gründen" nicht unmittelbar ab 1. Januar 2024 möglich sein, teilte die KfW dem Wirtschaftsministerium mit. Das ist der bisherige Plan für neue Antragsstellungen:

Allerdings werden derzeit Übergangsregeln geprüft.

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Stand: 20.02.2023

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