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Ein Mann steht mit einer Kiste seiner Sachen in einem Büro. Ihm wurde gekündigt.

Finanztipps bei Kündigung: Was Sie nun tun sollten

Jobverlust
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist eine der belastendsten Situationen, die man im Berufsleben erfahren kann. Neben dem emotionalen Stress stehen Betroffene vor der Herausforderung, ihre finanzielle Sicherheit zu wahren. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie nach einer Kündigung beachten sollten.

Ruhe bewahren und Arbeitslosengeld beantragen

Wenn Ihnen gekündigt wurde, ist der erste Schritt, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden – idealerweise innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren.

Arbeitslos sollten Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden. Beides geht online auf den Seiten der Arbeitsagentur  und vor Ort.

Arbeitslosengeld erhalten Sie voraussichtlich dann, wenn:

- Sie ohne Arbeit sind, aber mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können.

- Sie innerhalb der 30 Monate vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig arbeitslosenversichert waren (sogenannte Anwartschaftszeit). Dabei gibt es Ausnahmen, wenn Sie beispielsweise ein Kleinkind erzogen, Wehrdienst geleistet oder Krankengeld erhalten haben.

Sie erhalten ungefähr 60 Prozent Ihres Nettogehaltes der vorangegangenen 12 Monate. Die Höhe hängt aber von mehreren Faktoren ab. Falls Sie ein Kind haben, steigt der Betrag beispielsweise. Helfen kann Ihnen der Arbeitslosengeld-Rechner . Falls Sie eine Abfindung erhalten haben, kann sich diese auf die Auszahlung Ihres Arbeitslosengeldes auswirken.

Auch wie lange Sie Arbeitslosengeld beziehen können, hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Vereinfacht gesagt, erhalten Sie Arbeitslosengeld für höchstens 12 Monate, wenn Sie jünger als 50 Jahre sind. Danach steigt die Anspruchsdauer in mehreren Schritten auf maximal 24 Monate. Im Anschluss daran besteht Anspruch auf Bürgergeld.

Auf mögliche Sperrzeiten achten

Wurden Sie selbst aktiv und haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben oder haben selbst gekündigt, kann dies eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen. Diese Sperrzeit beträgt in der Regel zwölf Wochen, was eine erhebliche finanzielle Lücke darstellen kann. Prüfen Sie daher immer sorgfältig, ob eine Alternative zur Kündigung durch den Arbeitgeber sinnvoll ist. Lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten.

Finanzielle Bestandsaufnahme

Nach einer Kündigung ist es wichtig, eine ehrliche Bestandsaufnahme Ihrer finanziellen Situation zu machen. Prüfen Sie Ihre monatlichen Ausgaben und Einnahmen und erstellen Sie einen Plan, wie Sie in den kommenden Monaten wirtschaften. Streichen Sie unnötige Ausgaben und überprüfen Sie bestehende Verträge, wie etwa Versicherungen oder Abonnements, auf mögliche Einsparpotenziale.

Kredite im Blick behalten

Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie Ihren Krediten widmen. Arbeitslosigkeit ist die häufigste Ursache für eine Überschuldung. Das hat das Statistische Bundesamt  ermittelt. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Sparkasse oder Bank. Möglicherweise ist eine Ratenpause eine Option. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber „Kreditrate aussetzen“.

Krankenversicherung sicherstellen

Auch nach einer Kündigung bleibt Ihre Krankenversicherung bestehen, solange Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen. Sollten Sie jedoch kein Arbeitslosengeld erhalten, müssen Sie sich eigenständig um eine freiwillige Weiterversicherung kümmern. Dies ist essenziell, um weiterhin abgesichert zu sein und mögliche Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Familienversicherung haben.

Kündigungsschutz und Abfindung prüfen

In Deutschland gibt es strenge Regeln zum Kündigungsschutz. Sollte Ihre Kündigung ungerechtfertigt sein, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Bei erfolgreicher Klage kann dies zur Weiterbeschäftigung oder einer Abfindung führen. Achten Sie darauf, sich zeitnah rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Chancen bestmöglich zu nutzen.

Ermäßigungen und Sozialleistungen prüfen

Arbeitslosen und Bürgergeldbeziehenden wird mitunter finanziell entgegengekommen. So gibt es unter Umständen Ermäßigungen bei öffentlichen Nahverkehrsmitteln, bei Strom- und Gasanbietern und in Kultureinrichtungen. Auch für Ihre Kinder gibt es an verschiedenen Stellen Erleichterungen, wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Sinkt Ihr Einkommen, könnten Sie beispielsweise Anspruch auf den Kinderzuschlag haben.

Altersvorsorge im Blick behalten

Auch während der Arbeitslosigkeit sollten Sie Ihre Altersvorsorge im Blick behalten. Die Kündigung von Verträgen kann unter Umständen mit Gebühren einhergehen oder anderweitig finanziell nachteilig sein. Prüfen Sie, ob Sie die Beiträge reduzieren oder vorübergehend aussetzen können.

Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen

Nutzen Sie die Zeit der Arbeitslosigkeit, um sich weiterzubilden. Die Agentur für Arbeit bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen und Umschulungen an, die Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen können. Dies ist nicht nur eine Investition in Ihre berufliche Zukunft, sondern kann auch motivierend wirken und eine positive Perspektive schaffen.

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Stand: 15.08.2024