FTI-Kunden erhalten bald Entschädigung – aber nicht alle

Nach der Insolvenz
Hunderttausende Betroffene warten seit der Pleite des Reiseveranstalters FTI auf eine Entschädigung. Nun sollen sie das Geld bis Herbst erhalten. Aber das gilt nicht für alle Urlauberinnen und Urlauber. Was jetzt zu tun ist, damit Sie an Ihr Geld kommen.
Das Wichtigste in Kürze:

Zahlungen bis zum Herbst

Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI sollen betroffene Pauschalreisende in den kommenden Monaten ihre Entschädigungen erhalten: „Bis zum Herbst soll die Mehrzahl der Erstattungen geleistet sein“, sagte eine Sprecherin des DRSF Mitte Juli, über den Pauschalreisen abgesichert sind. „Der Erstattungsprozess befindet sich in Vorbereitung und wird demnächst starten.“ Einen genauen Termin für den Beginn der Auszahlungen nannte die Sprecherin nicht.

Nach Auswertung der Buchungs- und Reisedaten des insolventen Unternehmens geht es laut DRSF insgesamt um 250.000 Pauschalreisen, die storniert wurden. Hinzu kämen 60.000 Pauschalreisende, die bei der Insolvenz bereits mit FTI im Urlaub waren. Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen, könnten nun ebenfalls erstattet werden. Zur Höhe der insgesamt fälligen Entschädigungssumme machte der Fonds auf Nachfrage keine Angaben.

Die Erstattungen gelten für Anzahlungen von Pauschalreisen, die von den Veranstaltern FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und wegen der Insolvenz der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Wer einen Anspruch auf eine Erstattung hat, wird aktiv kontaktiert, wenn die Kontaktdaten vorliegen, teilte der DRSF weiter mit. Unabhängig davon sollen sich alle Betroffenen auf dem Onlineportal des DRSF für die Erstattungen registrieren können, wenn dieses freigeschaltet ist.

FTI-Pleite
Wer nicht entschädigt wird

Im Rahmen der Insolvenz gibt es auch Gruppen von Reisenden, die nicht entschädigt werden:

  • Einzelbuchungen: Reisende, die nur einzelne Leistungen wie Flüge oder Unterkünfte gebucht haben, sind nicht durch den DRSF abgesichert. Sie müssen ihre Ansprüche direkt beim Insolvenzverwalter anmelden. Das ist aber oft mit einem gewissen Risiko verbunden, da die Erfolgsaussichten für kleine Gläubigerinnen und Gläubiger begrenzt sind.
  • Reisen mit anderen Veranstaltern: Wenn FTI lediglich als Vermittler aufgetreten ist und die Reise von einem anderen Veranstalter organisiert wurde, sind die Reisenden ebenfalls nicht berechtigt, Entschädigungen über den DRSF zu erhalten.
  • Bereits begonnene Reisen: Während Reisende, die bereits im Urlaub sind, Anspruch auf Rückerstattung von zusätzlichen Kosten haben, die sie vor Ort getragen haben, sind sie nicht für die ursprünglichen Buchungskosten entschädigungsberechtigt, wenn die Reise nicht über den DRSF abgesichert war.

Diese Unterlagen sind jetzt wichtig

Um die Reise erstattet zu bekommen, brauchen Betroffene die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und den Reisesicherungsschein des DRSF. Letzterer hat der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt. Sind den Reisenden Kosten entstanden, damit sie den Urlaub vor Ort fortsetzen können, sollten auch die entsprechenden Rechnungen oder Quittungen vorliegen. All diese Dokumente müssen im Onlineportal des DRSF hochgeladen werden. Dieser prüft die Anträge und zahlt Berechtigten die Ansprüche aus.

Der Reisesicherungsfonds hatte nach der FTI-Pleite andere Veranstalter wie Tui und DER Touristik beauftragt, gestrandete FTI-Urlauber zu betreuen, damit sie ihren Urlaub fortsetzen können. Die überwiegende Zahl der Reisenden habe ihre Reise dadurch wie geplant zu Ende führen können, hieß es. Die dafür fälligen Kosten überweise der Fonds direkt an den jeweiligen Veranstalter.

Wer von einer Reisestornierung von FTI betroffen ist, bekommt auf der Website des Reiseveranstalters  (unter „Zahlung und Rückerstattung“) Informationen und Hilfe. Auch der Deutsche Reiseversicherungsfonds hat eine Seite mit häufig gestellten Fragen, die dort beantwortet werden. Zudem gibt es eine DRSF-Hotline, die unter der Telefonnummer 030-7895 4770 montags bis freitags zwischen 8 und 19 Uhr erreichbar ist.

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Stand 23.07.2024

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