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Ehrenamtspauschale: Finanzielle Anreize für freiwilliges Engagement

So werden Ehrenamtliche unterstützt
Menschen engagieren sich aus unterschiedlichen Gründen nebenberuflich ehrenamtlich. Ohne dieses Engagement gäbe es viele Angebote nicht. Der Staat unterstützt das mit finanziellen Erleichterungen: Neben der bekannten Ehrenamtspauschale gibt es weitere steuerfreie Aufwandsentschädigungen, die Sie kennen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
  • Ehrenamt stärkt das Gemeinwohl und schenkt Engagierten Sinn, Kontakte und persönliche Zufriedenheit. Ein Blick auf mögliche Vorteile lohnt sich.

  • Neben steuerlichen Vergünstigungen gibt es konkrete Anerkennungsleistungen und weitere Unterstützungen, die Anreize geben und den Alltag Ehrenamtlicher erleichtern sollen.

  • Klare Nachweis- und Kombinationsregeln sowie Vereinsbescheinigungen sind wichtig für Steuererklärung und Versicherungsschutz. Ein kurzer Blick ins Kleingedruckte kann bares Geld und Ärger sparen.

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der Bevölkerung engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich, die meisten im Sport (Quelle: BMI).

Warum lohnt es sich, sich ehrenamtlich zu engagieren?

Ob als Rettungsschwimmerin, Betreuer in der Kinder- und Jugendarbeit sowie als Wahlhelferin oder Schöffe: Wenn sich Menschen ehrenamtlich engagieren, tun sie das in der Regel aus innerer Überzeugung. Und das hat viele positive Effekte. Egal wie groß oder klein das Engagement ist, es nützt nicht nur denen, die vom Ehrenamt profitieren, sondern auch den Freiwilligen selbst.

Engagierte Menschen übernehmen soziale Verantwortung und knüpfen wertvolle Kontakte. Sie sind gelassener, zufriedener und widerstandsfähiger. Freiwillige berichten, dass ihre ehrenamtliche Tätigkeit ihnen unter anderem hilft, persönliche Krisen besser zu meistern und ihnen Sinn sowie emotionale Stabilität schenkt, wie die Ergebnisse einer Studie des Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) zeigen.

Was sind Motive für ein ehrenamtliches Engagement?

Die Gründe, sich für ein Ehrenamt zu entscheiden, sind vielfältig.  Auf psychologischer Ebene hat die Studie des ASB sechs Kernmotivationen ableiten können:

  • Freie Selbstwirksamkeit erfahren

    Menschen im Ehrenamt können Dinge oft frei gestalten, entwickeln und bewirken – ohne Zeit- und Leistungsdruck.

  • Lebensidentität generieren

    Häufig ergibt sich die Wahl eines bestimmten Ehrenamts als Spiegelung des eigenen Lebens und hilft dabei, sich eine eigene Lebensidentität zu schaffen.

  • Passiv-Aktiv-Umkehr

    Wer in seinem Leben Fremdbestimmung erfahren hat, kann durch ehrenamtliches Engagement selbst aktiv werden und gestalten.

  • Wertschätzung erfahren

    Wertschätzung und Bewunderung von außen sind eine wichtige Bestärkung.

  • Soziale Einbindung

    Die Ausübung eines Ehrenamts führt dazu, Teil einer Gemeinschaft zu sein, in der alle ein gemeinsames Interesse auf Basis gemeinsamer Werte verfolgen.

  • Kompensatorische Funktion

    Wer in seinem Alltag nicht die nötige Erfüllung findet, sieht oft im freiwilligen Engagement eine Möglichkeit, sich diese ins Leben zu holen.

Welche Aufwandsentschädigungen gibt es fürs Ehrenamt?

Der Zeitaufwand ehrenamtlicher Arbeit ist grundsätzlich unbezahlt. Durch die wachsende Vielfalt freiwilliger Tätigkeiten hat die Politik inzwischen Möglichkeiten geschaffen, Aufwände, die einem mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zweck dienen, steuerfrei und sozialversicherungsfrei erstattet zu bekommen. Zwei wichtige Freibeträge sind die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale:

  1. Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale 2026: Die Ehrenamtspauschale ist eine steuerfreie Pauschale für nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen. Sie wurde 2026 von 840 Euro auf bis zu 960 Euro jährlich (entspricht 80 Euro monatlich) erhöht. Die Voraussetzungen für die Ehrenamtspauschale sind im Einkommenssteuergesetz (EStG) in § 3 Nr. 26a definiert.
  2. Wie hoch ist die Übungsleiterpauschale 2026: Auch die Übungsleiterpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten, die in einer gemeinnützigen, kirchlichen oder öffentlichen Körperschaft ausgeübt werden. Im Vergleich zur Ehrenamtspauschale wird sie aber nicht für jede ehrenamtliche Arbeit gewährt. Entlohnt werden können Menschen in Ehrenämtern mit pädagogischem, erzieherischem, betreuendem, pflegerischem oder künstlerischem Charakter sowie vergleichbaren Tätigkeiten. Dabei muss die Tätigkeit bei einer gemeinnützigen, kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft ausgeübt werden. Seit 1.1. 2026 beträgt die Übungsleiterpauschale 3.300 Euro pro Jahr (entspricht 275 Euro monatlich).

Wenn Sie unterschiedliche ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Verein oder einer anderen Einrichtung ausüben, können Sie die Zahlung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale auch kombinieren. Die Voraussetzungen für die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale sind im Einkommenssteuergesetz (EStG) in §3 Nr. 26 geregelt.  

Ehrenamtspauschale: Was müssen Ehrenamtliche bei der Steuererklärung beachten?

Die Ehrenamtspauschale bietet spürbare Steuerentlastungen, verlangt aber korrekte Einträge in den jeweiligen Anlagen der Steuererklärung und Beachtung von Kombinationen und Grenzen. Sie zählt steuerlich als Einnahme, ist allerdings keiner konkreten Einkunftsart zugeordnet. Für Selbstständige und Arbeitnehmende gelten unterschiedliche Eintragungsregeln und Pflichten. Prüfen Sie genau, welcher Betrag steuerfrei bleibt.

Selbstständige

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen und Einnahmen aus Ehrenämtern gehören in die Anlage S (Zeilen 46/47). Ein steuerpflichtiger Gewinn wird zusätzlich auf der ersten Seite der Anlage S (z. B. Zeile 4 oder 11) vermerkt. Sind die Einnahmen vollständig steuerfrei, entfällt die Pflicht zur Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Werden über die Pauschale hinaus Einnahmen erzielt oder Betriebsausgaben geltend gemacht, ist jedoch eine EÜR nötig. Überschreitet ein Überschuss 410 Euro, muss die Anlage elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind steuerfreie Einnahmen bis zu 960 Euro in Anlage N, Zeile 26, einzutragen. Übersteigt die Summe den Freibetrag, wird der Mehrbetrag als Arbeitslohn in Zeile 20 erfasst. Aufwendungen gehören in die Zeilen 31–87 sowie Zeile 95 der Anlage N.

Kombinationen und Grenzen:

  • Ehrenamtspauschale & Übungsleiterpauschale: Beide Vergünstigungen können unter bestimmten Bedingungen kombiniert werden. Dafür müssen Sie in einem Verein jedoch unterschiedliche Tätigkeiten ausüben, zum Beispiel als Fußballtrainerin und Kassenwartin: Das Trainerhonorar im Fußballverein wäre dann bis 3.300 Euro steuerfrei durch die Übungsleiterpauschale; zusätzlich bekämen Sie bis zu 960 Euro für die Ehrenamtsfunktion als Kassenwartin durch die Ehrenamtspauschale. 
  • Ehrenamtspauschale & Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Übt eine Person die ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit schriftlichem Vertrag aus, kommt zusätzlich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro zum Tragen. Zusammen mit der Ehrenamtspauschale sind so bis zu 2.190 Euro jährlich steuerfrei. Das kann vor allem eine Option für Studierende oder nicht berufstätige Personen sein.
  • Eheleute: Arbeiten beide gemeinsam ehrenamtlich, steht jeder Partei der Freibetrag einzeln zu. Bei Zusammenveranlagung gilt also der doppelte Freibetrag.

Tipp: Lassen Sie sich von dem Verein, in dem Sie sich engagieren, den Erhalt der Ehrenamtspauschale bescheinigen. So vermeiden Sie Probleme beim Finanzamt. Eine Mustervorlage finden Sie auf der Website des Deutschen Ehrenamts. 

Welche Unterstützungen gibt es darüber hinaus?

In Deutschland gibt es neben der Ehrenamtspauschale und dem Übungsleiterfreibetrag weitere Unterstützungen beziehungsweise Anerkennungsleistungen für Ehrenamtliche.

Einrichtungen bieten unter anderem Fahrtickets, Eintrittsvergünstigungen, Sachleistungen oder Kombinationen mit Minijob-Optionen an.

Viele Kommunen verleihen zusätzlich zu den gängigen Aufwandsentschädigungen eine oft landesweit gültige Ehrenamtskarte an diejenigen, die sich in überdurchschnittlichem Maße engagiert haben (beispielsweise mehr als 5 Stunden die Woche). Diese Karten bieten unter anderem Ermäßigungen beim Zugang zu Schwimmbädern, Museen oder anderen kulturellen oder öffentlichen Einrichtungen, bei Fahrkarten, sowie Vergünstigungen bei Kooperationspartnern.

Viele Vereine bieten darüber hinaus ehrenamtsspezifische Haftpflichtversicherungen (z. B. Vereins-Schutzbrief) sowie regelmäßige Fortbildungen über die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) oder über den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an, die Kostenübernahmen für Schulungen ermöglichen.

Wie unterstützt die Sparkassen-Finanzgruppe das Gemeinwohl?

Als größter nichtstaatlicher Kultur- und Sportförderer unterstützt die Sparkassen-Finanzgruppe seit über 200 Jahren Vereine, Initiativen und soziale Einrichtungen, die wichtige Beiträge in allen Bereichen der Gesellschaft leisten. Alles über unser gesellschaftliches Engagement finden Sie in unserem Beitrag. 

Stand 27.02.2026

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