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DPA-Bild mit Nahaufnahme eines orangefarbenen Ladekabels, das an eine Ladesäule für Elektroautos angeschlossen ist, mit einem unscharfen Auto und Lichtern im Hintergrund.

Wallbox im Mehrparteienhaus: Der Bund zahlt mit – aber nicht für alle

E-Auto laden zu Hause
Zu Hause laden statt Ladesäule suchen: Genau das will der Bund in Mehrparteienhäusern fördern. Für private Ladeinfrastruktur stehen 500 Millionen Euro bereit. Doch nicht jedes Gebäude passt in die Förderlogik.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Das Bundesverkehrsministerium stellt bis zu 500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern bereit.

  • Pro elektrifiziertem Stellplatz gibt es bis zu 1.300 Euro ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden.

  • Voraussetzung ist: Pro Objekt müssen mindestens 6 Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent aller Stellplätze elektrifiziert beziehungsweise vorverkabelt werden.

Was genau fördert der Bund?

Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in oder an Mehrparteienhäusern. Dazu gehören Wallboxen samt technischer Ausrüstung, der Netzanschluss, notwendige Elektroarbeiten, bauliche Maßnahmen und auch die Vorverkabelung von Stellplätzen. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.

Das Programm ist in 3 Förderaufrufe aufgeteilt, das bedeutet: Anträge werden in 3 zeitlich getrennten Bewerbungsfenstern angenommen. Antragsberechtigt sind:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder,
  • kleine und mittlere Unternehmen sowie
  • Privateigentümerinnen und -eigentümer von Mehrparteienhäusern.
  • Hinzu kommen Unternehmen mit größeren Wohnbeständen.

Mieterinnen und Mieter sind dagegen nicht antragsberechtigt. Sofern entsprechende Vereinbarungen dies zulassen, können die Kosten auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden,

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Beim Geld wird es konkret: Je elektrifiziertem Stellplatz sind bis zu 1.300 Euro ohne installierte Wallbox möglich, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro, wenn der Ladepunkt bidirektionales Laden (also Strom nicht nur aufnimmt, sondern bei Bedarf auch wieder abgeben kann) unterstützt. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer wird die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die 6-Stellplatz-Regel: gut gemeint, aber nicht für jedes Haus passend

Der eigentliche Knackpunkt steckt in den Förderbedingungen. Denn das Programm zielt ausdrücklich auf einen größeren Gebäudebestand. Deshalb reicht es nicht, wenn nur einzelne Stellplätze vorbereitet werden. Pro Objekt müssen immer mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert oder zumindest vorverkabelt werden. Zusätzlich müssen mindestens 20 Prozent aller zum Objekt gehörenden Stellplätze einbezogen werden.

Genau hier dürften manche kleineren Häuser herausfallen, beispielsweise ältere Altbauten mit sieben Parteien, aber nur fünf Stellplätzen. Solche Konstellationen gibt es durchaus – vor allem bei Gebäuden aus einer Zeit, in der Stellplatzpflichten noch anders geregelt waren. Technisch wäre Ladeinfrastruktur dort vielleicht sinnvoll. Nach den aktuellen Förderregeln wäre das Objekt aber nicht antragsberechtigt, weil Häuser mit weniger als 6 Stellplätzen keinen Förderantrag stellen können.

Mit anderen Worten: Nicht jedes Mehrparteienhaus, das laden möchte, passt automatisch in die Logik des Programms.

Was sollten Antragsteller vorab klären?

Vor der Antragstellung lohnt sich deshalb ein nüchterner Blick auf die eigenen Voraussetzungen. Entscheidend ist zunächst, wie viele Stellplätze rechtlich und praktisch überhaupt zum Objekt gehören. Ebenso wichtig ist die Frage, ob mindestens 6 Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der Stellplätze erreicht werden. Förderfähig sind zudem nur Stellplätze, die nicht öffentlich zugänglich sind und den Bewohnerinnen und Bewohnern zugeordnet werden können.

Auch der zeitliche Ablauf spielt eine Rolle. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits ein Kostenvoranschlag vorliegen. Mit dem Vorhaben selbst darf aber noch nicht begonnen worden sein. Ein verbindlicher Auftrag vor der Bewilligung wäre grundsätzlich förderschädlich. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es immerhin etwas Luft: Der WEG-Beschluss muss bei Antragstellung noch nicht vorliegen, kann aber spätestens 6 Monate nach Bewilligung nachgereicht werden.

Warum kommt das Thema gerade jetzt?

Der Bund setzt mit dem Programm auf einen Bereich mit großem Nachholbedarf. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums gibt es in Deutschland rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und rund 9 Millionen zugehörige Stellplätze. Genau dort soll der Zugang zum Laden zu Hause verbessert werden. Parallel vereinfachen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen: Ab 2026 sollen in allen Bundesländern keine Baugenehmigungen mehr für Ladepunkte nötig sein. Zudem gelten Erleichterungen bei Stromsteuer und Netzentgelten sowie Vorgaben zur Vorbereitung von Ladeinfrastruktur bei Neubau und Sanierung. Trotzdem bleibt die Umsetzung in Mehrparteienhäusern laut Fraunhofer-Institut weiterhin komplex.

Lohnt sich die Förderung?

Wenn Ihr Objekt die Voraussetzungen erfüllt, kann das Programm finanziell attraktiv sein. Wer ohnehin mehrere Stellplätze erschließen will, bekommt einen klaren Zuschuss und kann den Ausbau der Ladeinfrastruktur leichter stemmen.

Wenn Ihr Haus aber weniger als 6 zu elektrifizierende Stellplätze hat, hilft die Förderung trotz grundsätzlichem Bedarf nicht weiter. Die entscheidende Frage lautet also nicht nur: Gibt es Geld? Sondern auch: Passt mein Gebäude überhaupt in die Förderlogik? Erst dieser zweite Blick zeigt, ob das Programm ein echter Anschub ist.

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Stand: 14.04.2026

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