
Deutschlands Wirtschaft ist nach wie vor stark – doch nach zwei Jahrzehnten des Booms geht den Unternehmen die Puste aus. Das liegt auch an internationalen Handelskonflikten. Der Mittelstand ist verunsichert. Das spürt die exportorientierte deutsche Industrie.
Deutschland profitiert seit jeher von seiner offenen Wirtschaft. Umgekehrt zählte es in den vergangenen Jahren zu den Hauptleidtragenden der Handelskonflikte in vielen Regionen der Welt. Der funktionierende weltweite Warenaustausch ist für unseren Wohlstand essenziell. Basis dafür bilden Freihandelsabkommen.
Freihandelsabkommen werden immer wichtiger
Freihandelsabkommen spielen für internationale Wirtschaftsbeziehungen eine entscheidende Rolle. So liberalisierten sie in den vergangenen Jahren zunehmend den Handel. Und sie werden immer wichtiger:
- Prognosen zufolge werden 90 Prozent des globalen Wirtschaftswachstums in den kommenden 10 bis 15 Jahren außerhalb der EU stattfinden. Die Handelsabkommen der EU mit Drittländern verbessern für deutsche Produkte die Chancen für den Absatz.
- Vor allem die großen Handelspartner wie USA oder China nutzen das strategische Potenzial der Freihandelsabkommen. Sie sehen mehr und mehr die Möglichkeit, Einfluss und Druck auf andere Staaten auszuüben.
Freihandelsabkommen sind sogenannte „living agreements“, also „lebende Vereinbarungen“. Sie regeln nicht nur wirtschaftliche Themen, sondern auch Fragen der sozialen Gerechtigkeit und der Nachhaltigkeit.
Dazu gibt es begleitende Ausschüsse: Darin verhandeln die Vertragsparteien weiter und klären offene Fragen. Freihandelsabkommen bieten also kontinuierlich Raum für Diskussionen.
Wichtige Freihandelsabkommen der EU
Die EU schloss das erste Abkommen 1973 mit der Schweiz. Mit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) 1995 traten weitere Abkommen in Kraft. Danach gewann die Entwicklung an Fahrt: Aktuell (Stand 2026) gibt es 45 Freihandelsabkommen der EU.
Ältere Handelsabkommen im Überblick
Südkorea
Das Freihandelsabkommen besteht seit 2011. Im Jahr vor Inkrafttreten (2010) lag das Handelsvolumen der EU mit Südkorea bei rund 77 Milliarden Euro. Aktuell beträgt es rund 150 Milliarden Euro. Die Handelsbilanz ist nahezu ausgeglichen, obwohl Südkorea noch immer einen leichten Exportüberschuss gegenüber der EU verzeichnet. Seit Inkrafttreten stiegen die EU-Ausfuhren nach Südkorea um 55 Prozent, die Exporte aus Deutschland sogar um 75 Prozent. Südkorea zählt zu den wichtigsten zehn Exportländern der EU.
Kanada
Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada wurde von 2007 bis 2014 ausgehandelt. Ziel ist die Beseitigung von 99 Prozent der Zölle, die Öffnung von Dienstleistungsmärkten und der Schutz geistigen Eigentums. CETA ist seit 2017 provisorisch in Kraft. Die vollständige Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten – darunter einige, die noch ausstehen – verzögert sich noch. Deutschland ratifizierte das Abkommen 2022. Vor dem provisorischen Inkrafttreten lag das Handelsvolumen bei rund 64,3 Milliarden Euro. Zuletzt betrug es etwa 86,4 Milliarden Euro.
Vietnam
2019 unterzeichneten die EU und Vietnam eines der wichtigsten Freihandelsabkommen, das seit August 2020 vorläufig in Kraft ist. Das Handelsvolumen lag vor dem Abkommen bei rund 49,3 Milliarden Euro. Aktuell beträgt es rund 62,2 Milliarden Euro. Bis 2035 sollen europäische Exporte um 35 Prozent wachsen, während 99 Prozent aller bilateralen Handelszölle verschwinden. Die Themen Nachhaltigkeit, Rechte von Arbeitnehmenden und Umweltschutz stehen im Mittelpunkt. Vietnam folgte außerdem dem Vorschlag der EU und stimmte einem neuen Ansatz beim Investitionsschutz und Streitbeilegungsverfahren zu.
Ursprünglich wollte die EU ein Freihandelsabkommen mit der gesamten Gruppe der ASEAN Staaten – doch dieses Vorhaben erwies sich als zu groß.
Singapur
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur ist für Deutschland von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Es gilt seit Ende 2019. Mehr als 10.000 Unternehmen aus Europa haben Vertretungen in Singapur. Sie arbeiten mit der gesamten Region zusammen – und profitieren von den Vorteilen des Freihandels. Das Handelsvolumen betrug vor Inkrafttreten rund 85 Milliarden Euro. Aktuell liegt es bei rund 100 Milliarden Euro, ein Zuwachs von mehr als 20 Prozent.
Singapur ist für die EU unter den ASEAN-Staaten einer der wichtigsten Handelspartner. Investitionen aus Europa fließen in das Land. Singapur profitiert ebenso: Die EU ist für lokale Unternehmer der zweitwichtigste Handelspartner nach Japan.
Japan
Seit Februar 2019 gibt es das EU-Freihandelsabkommen mit Japan, einer der fünf größten Volkswirtschaften der Welt. Wenn das Abkommen komplett umgesetzt ist, wird Japan 97 Prozent seiner Einfuhrzölle abgeschafft haben. Das soll europäischen Exporteuren bis zu einer Milliarde Euro einsparen. Vor Inkrafttreten lag das Handelsvolumen bei rund 130 Milliarden Euro, aktuell erreicht es etwa 145 Milliarden Euro.
Für die EU ist Japan nach China der zweitgrößte Handelspartner in Asien. Die EU und Japan erwirtschaften rund ein Viertel des globalen BIP. Mit JEFTA profitieren Unternehmer und Kunden nun von einer der größten offenen Handelszonen der Welt – ein starkes Zeichen gegen Protektionismus und die Handelspolitik von US-Präsident Trump.
Im Zentrum des Abkommens stehen auch nachhaltige Standards. Neu ist darin ein klares Bekenntnis zum Pariser Klimaabkommen.
Großbritannien
Nach dem Brexit (also dem Exit Großbritanniens aus der EU) mussten die Europäische Union und das Vereinigte Königreich eine neue Handelsgrundlage schaffen. Seit dem 1. Mai 2021 ist ein Partnerschaftsvertrag in Kraft. Das Handels- und Kooperationsabkommen beinhaltet auch ein Freihandelsabkommen. Das Handelsvolumen lag vor dem Brexit (2020) bei rund 670 Milliarden Euro, aktuell beträgt es etwa 580 Milliarden Euro. Im Februar 2023 wurde zudem die strittige Rolle Nordirlands mit dem “Rahmenabkommen von Windsor“ geklärt.
Aktuelle Abkommen
Australien
Am 24. März 2026 haben sich die EU und Australien in Canberra auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Dieses sieht vor, dass über 99 Prozent der Zölle auf EU-Exporte entfallen sollen. EU-Firmen dürften jährlich 1 Milliarde Euro sparen, Exporte könnten um ein Drittel auf 17,7 Milliarden Euro steigen. Das Abkommen sichert zudem besseren Rohstoffzugang (Lithium, seltene Erden) und schützt mit Agrarquoten die EU-Bauern. Die Ratifizierung wird für 2027 erwartet. Das Handelsvolumen lag vor der Einigung bei rund 75 Milliarden Euro.
Mercosur
Das EU-Mercosur-Abkommen (mit Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) wurde am 17. Januar 2026 unterzeichnet; der Handelsanteil tritt vorläufig ab 1. Mai 2026 in Kraft, nachdem die Mercosur-Staaten ratifiziert haben. Es beseitigt die Mehrheit der Zölle auf EU-Exporte in den 780-Millionen-Markt, unter Klimaschutzkonditionen (Paris-Abkommen). Die Vollratifizierung könnte sich durch ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verzögern. Das Handelsvolumen betrug vor der Unterzeichnung rund 80 Milliarden Euro.
Indien
Die EU und Indien haben im Januar 2026 nach 18 Jahren Verhandlungen ein Freihandelsabkommen politisch abgeschlossen. Der Text wurde am 27. Februar 2026 veröffentlicht und sieht den Abbau von Zöllen auf 96,6 Prozent der EU-Warenexporte vor. Ergänzend ist eine Klimaschutzplattform mit 500 Millionen Euro EU-Unterstützung für Indiens Dekarbonisierung geplant. Das Handelsvolumen lag vor dem Abschluss bei rund 145 Milliarden Euro. Ratifizierung und Inkrafttreten stehen noch aus und erfolgen voraussichtlich 2027 nach juristischer Prüfung.
TTIP: Sondersituation mit den USA
Die Vereinigten Staaten und die Europäische Union unterhalten die größten Wirtschaftsbeziehungen der Welt. Bisher ist diese Beziehung nicht durch ein umfassendes Handelsabkommen geregelt. Aktuell beträgt das Volumen rund 1,2 Billionen Euro.
Von 2013 bis 2016 verhandelten die Partner über die breit angelegte Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Die Gespräche wurden aber noch während der Amtszeit des ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama mit einer gemeinsamen Erklärung auf Eis gelegt. Spätestens seitdem der aktuelle US-Präsident Donald Trump Strafzölle auf Stahl und Aluminium sowie Autos und andere Produkte verhängte, gilt das Abkommen als gescheitert und die Handelsbeziehungen verschlechtern sich. Wie sie sich künftig entwickeln, ist derzeit nicht absehbar.
Ursprünglich hatten sich beide Seiten dazu
verpflichtet, gemeinsam auf den vollständigen Abbau von Zöllen, Handelshemmnissen und Subventionen für Industriegüter hinzuarbeiten.
Häufige Fragen zum Freihandelsabkommen
Ein Freihandelsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Ländern. Mit einem solchen Abkommen schaffen die Vertragspartner unter anderem ihre Zölle beim Import ab. Auch andere Handelshemmnisse wie Import- und Exportbeschränkungen werden abgebaut. Das geschieht meistens stufenweise.
Neben den Zöllen sind auch weitere Themen, zum Beispiel der Handel mit Dienstleistungen, Gegenstand der Verhandlungen.
Es gibt Abkommen, die „einseitig“ und „gegenseitig“ Gültigkeit haben:
- „Einseitig“ bedeutet, dass das Partnerland Vorteile beim Import in die EU genießt.
- „Gegenseitig“ bedeutet, dass beide Vertragspartner Vorteile im Auslandsverkehr haben: beim Import in die EU sowie beim Import in das jeweilige Partnerland.
Die Regelungen der World Trade Organization (WTO) legen den Rahmen für den Welthandel nahezu vollständig fest. Eine Grundregel der WTO ist die der sogenannten Meistbegünstigung: Gewährt ein Land einem anderen Land Vorteile und Befreiungen, muss es diese auch allen anderen Ländern gewähren.
Freihandelsabkommen bilden eine Ausnahme von diesem Prinzip. Sie regeln günstige Konditionen für ein Land beziehungsweise eine Ländergruppe. Eine Meistbegünstigung lässt sich so also vermeiden.
Es gibt zwei Arten von Präferenzen:
- Ursprungspräferenz: Damit ist der so genannte „präferenzielle Ursprung“ gemeint. Das bedeutet, dass die Vertragsländer in einem Abkommen die Verarbeitungsregeln festlegen. So lässt sich der Ursprung der Ware belegen.
- Freiverkehrspräferenz: Innerhalb einer so genannten Zollunion genügt es, Waren zollfrei in die jeweilige Richtung zu importieren. Voraussetzung: Die Ware muss sich vorher in dem jeweiligen Gebiet in freiem Verkehr befunden haben. Das heißt: Die Ware muss vorher verzollt und versteuert worden sein.
Beispiel: Die EU und die Türkei bilden eine Zollunion. Wird Ware aus China in die Türkei eingeführt und dort verzollt und versteuert, kann die Ware mit einem Freiverkehrsnachweis aus der Türkei in die EU zollfrei importiert werden. Der präferenzielle Ursprung spielt keine Rolle.
Zollunion bedeutet also, dass die Ware des freien Verkehrs der Türkei gleichzusetzen ist mit Ware aus dem freien Verkehr eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Es besteht generell keine Pflicht, mit Präferenzen zu arbeiten. Wenn es erforderlich ist, sollten die Vertragspartner die Präferenzen in ihren Verträgen schriftlich festhalten.
Der Mittelstand profitiert, indem er Drittlandware zollvermindert beziehungsweise zollfrei in die EU einführen kann und somit weniger Eingangsabgaben zahlen muss.
Andersherum kann er auch Waren, die „präferenziellen EU-Ursprung“ haben, in Länder mit einem gegenseitigen Abkommen ebenfalls mit Präferenz verkaufen. Das verschafft ihm einen Wettbewerbsvorteil. Seine Kunden erhalten Waren günstiger als bei der Konkurrenz.
Klar ist: Es werden immer mehr Freihandelsabkommen verhandelt werden. Der Vorteil: Weltweit wird es immer weniger Zölle geben oder diese stufenweise reduziert. Der Freihandel wird wachsen.
Zwar stocken die Bemühungen der weiteren Handelsliberalisierung auf globaler (WTO-) oder multilateraler Ebene. Doch bilaterale Abkommen setzen sich mehr und mehr durch. Auffallend ist die zunehmende Dynamik der von der EU abgeschlossenen Abkommen, etwa mit Singapur, Japan, Vietnam und Kanada, sowie die parallel laufenden Verhandlungen, beispielsweise mit Neuseeland.
Es gibt Software unterschiedlicher Zoll-Software-Anbieter, mit der jedes Unternehmen seine (Langzeit-)Lieferantenerklärungen verwalten kann. Damit können Unternehmen diese automatisiert beim Lieferanten anfordern sowie ihren Kunden ausstellen.
Zoll-Software-Anbieter wie i-TMS® bieten auch technische Lösungen zur „Präferenzkalkulation“. Damit können Unternehmen automatisiert berechnen, ob eine hergestellte Ware innerhalb der EU durch eine weitere Bearbeitung und/oder Verarbeitung einen sogenannten „präferenziellen EU-Ursprung“ erlangt hat.
In einer solchen Zollsoftware sind alle Verträge und Verarbeitungsregeln hinterlegt, die in den einzelnen Freihandelsabkommen zwischen den Vertragspartnern geregelt sind. Es kann also für alle Freihandelsabkommen oder gezielt für einzelne Länder geprüft werden, ob die vereinbarten Regeln eingehalten wurden, um eine so genannte „Präferenz“ auf einem Präferenzdokument ausstellen zu dürfen. Der Vorteil: Der Importeur im Vertragspartnerstaat kann so die Waren zollvermindert oder sogar zollfrei importieren.
Sie wollen international erfolgreich sein? Wir helfen Ihnen gern.
(Stand: 20.04.2026)



