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Ein großes Containerschiff liegt an einem Hafen. Über den bunten, gestapelten Containern ist ein Kran vor blauem Himmel zu sehen.

Hermesdeckung: Exportkreditgarantie des Bundes für sichere Auslandsgeschäfte

Exportgeschäft für kleine und mittlere Unternehmen
Eine staatliche Exportkreditgarantie (auch: Hermesdeckung oder Exportkreditversicherung) schützt Unternehmen vor Zahlungsausfällen beim Export in bestimmte Länder. Dabei wird das Ausfallrisiko auf den Staat übertragen. So fördert der Staat Exporteure, die sich neuen Märkten öffnen wollen.
Stand:28. Juli 2026
  • Eine Hermesdeckung ist eine staatliche Kreditversicherung für den Export.

  • Wichtig ist diese für Unternehmen, die ins Ausland exportieren und sich dabei gegen mögliche Zahlungsausfälle absichern möchten: Im gedeckten Schadensfall entschädigt der Bund den Exporteur im vereinbarten Umfang abzüglich Selbstbeteiligung.

  • Je nach Bedarf des exportierenden Unternehmens gibt es dabei unterschiedliche Möglichkeiten, etwa eine Pauschalgewährleistung oder eine Lieferantenkreditdeckung.

0,0Milliarden Euro

In dieser Höhe sicherte die Bundesrepublik Deutschland Exporte im Jahr 2025 mit Exportkreditgarantien ab. (Daten: Exportkreditgarantien: Jahresbericht 2025, BMWE)

So funktioniert eine Hermesdeckung

Unternehmen, die ins Ausland exportieren wollen, werden häufig mit vielen Ungewissheiten konfrontiert:

  • Wie sind die gesetzlichen Regelungen im Zielland?
  • Was passiert, wenn der Kunde oder die Kundin die Rechnung für die gelieferte Ware nicht zahlt?

Eine Hermesdeckung gibt Unternehmen, die in bestimmte Länder exportieren, Sicherheit: Sie greift im Versicherungsfall, wenn der Kunde oder die Kundin im jeweiligen Land nicht zahlt. Sie kommt im vereinbarten Rahmen für die Kosten auf. Sie vereinfacht darüber hinaus die Exportfinanzierung durch Sparkassen oder Banken und steht beratend zur Seite.

Das hat einerseits den Vorteil, dass Ihr Unternehmen abgesichert ist. Andererseits mindert es auch die Risiken Ihrer potenziellen Kreditgeber für Projekte im Ausland:

  • Durch die zusätzliche Sicherheit über die gute Bonität der Bundesrepublik Deutschland als Exportkreditgaranteurin kann Ihre Sparkasse oder Bank Ihnen unter Umständen einen günstigeren Kredit anbieten.
  • Häufig ermöglicht die Hermesdeckung damit aber auch überhaupt erst eine Finanzierung über ein Kreditinstitut.
  • Nicht zuletzt können sich gegebenenfalls bessere Kreditkonditionen auf die Preise auswirken, die Sie Ihren Endkundinnen oder -kunden im Ausland anbieten.

Die Bundesrepublik Deutschland fördert damit also letztlich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exporteure und Exporteurinnen im jeweiligen Land. Die Exportkreditgarantien des Bundes schließen zudem Lücken, wenn private Anbieter ein Exportgeschäft nicht oder nicht ausreichend absichern können. Sie werden daher vor allem für Lieferungen und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer genutzt.

Der Begriff „Hermesdeckung“ (auch: Euler Hermes Deckung) hat sich in Anlehnung an den vom Bund beauftragten Kreditversicherer Euler Hermes Aktiengesellschaft, die zur Allianz Trade Gruppe gehört, durchgesetzt. Auch kleine Geschäfte können damit abgesichert werden. Eine Anfrage für eine staatliche Exportkreditgarantie können Sie online stellen

Infografik zeigt die Funktion einer Hermesdeckung

Hermesdeckung oder private Warenkreditversicherung: der Unterschied Tabelle

Beide Instrumente können Unternehmen gegen Zahlungsausfälle absichern. Welche Lösung passt, hängt vor allem vom konkreten Geschäft, Zielland, Abnehmer und der gewählten Vertrags- bzw. Deckungsstruktur ab.

Welche Risiken deckt die Exportkreditgarantie ab?

Die Exportkreditgarantie des Bundes sichert Exportgeschäfte vor allem gegen politische und wirtschaftliche Forderungsausfallrisiken ab. Gedeckte politische Risiken umfassen etwa Krieg, Aufruhr, Verstaatlichung oder enteignungsgleiche Eingriffe im Ausland sowie Transfer-, Konvertierungs- und Zahlungsverbotmaßnahmen durch Staaten.

Zu den wirtschaftlichen Risiken zählen insbesondere Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Abnehmers sowie langanhaltende Nichtzahlung trotz Fälligkeit. Die Garantie soll damit Exporteure und Banken vor zentralen Risiken bei Auslandstransaktionen schützen, insbesondere in risikoreichen Märkten, in denen private Anbieter oft keine Deckung anbieten.

Welche Formen der Exportkreditgarantie gibt es?

Je nach Unternehmensgröße und Geschäftstyp bieten sich unterschiedliche Formen der Exportkreditgarantie an. Für viele KMU sind besonders zwei Varianten relevant:

  1. die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung light (APG-light) als Sammeldeckung für wiederkehrende Warenexporte, die alle Exportgeschäfte in bestimmte Länder absichert (bei der Option für kleinere Unternehmen nur Warenlieferungen)
  2. und die Lieferantenkreditdeckung als Einzeldeckung für ein konkretes Ausfuhrgeschäft.

Beide stellen wir Ihnen im Folgenden vor:

Pauschalgewährleistung light (APG-light)

  • Zielgruppe

    sind insbesondere kleinere Unternehmen mit wiederkehrenden deckungsfähigen Auslandsgeschäften. Die jeweils aktuellen Umsatzgrenzen und Konditionen sollten vor Antragstellung geprüft werden.*

  • Versicherungsfall

    versichert Warenlieferungen in der Regel deutscher Produkte; eine Versicherung ist nicht möglich für Exporte mit Kreditlaufzeiten bis zu zwei Jahren in Länder der Europäischen Union (EU) sowie Kernländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Es besteht Schutz vor Nichtzahlung der Forderung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit.

  • Versicherungsprämie

    in den ersten zwei Jahren 0,8 Prozent des monatlichen Umsatzes (Mindestentgelt pro Vertragsjahr: 1.000 Euro), danach steigt oder fällt die Höhe der Prämie abhängig von den tatsächlichen Schadensfällen in den ersten zwei Jahren.

  • Selbstbeteiligung

    Es gibt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent des Schadensbetrags.

  • Beratung und Beauftragung

    online sowie über den Außendienst von Euler Hermes.

Lieferantenkreditdeckung

  • Zielgruppe

    Bezieht sich immer nur auf ein spezielles Ausfuhrgeschäft eines Unternehmens.

  • Versicherungsfall

    Versichert einen Auftrag von Warenlieferungen in der Regel deutscher Produkte oder Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen; eine Versicherung ist nicht möglich für Exporte mit Kreditlaufzeiten bis zu zwei Jahren in Länder der Europäischen Union (EU) sowie Kernländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

  • Versicherungsprämie

    abhängig von der Risikogruppe des jeweiligen Landes, der Versicherungshöhe und Rückzahlungsbedingungen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr.

  • Selbstbeteiligung

    Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Versicherungsfall: Es gelten in der Regel 15 Prozent des Schadensbetrags bei wirtschaftlichen Risiken (auf Antrag unter Umständen reduzierbar) sowie 5 Prozent des Schadensbetrags bei politischen Risiken.

  • Beratung und Beauftragung

    online sowie über den Außendienst von Euler Hermes.

*Die Pauschalgewährleistung gibt es auch für größere Unternehmen. Dann weichen allerdings die Konditionen von den hier vorgestellten ab. Wir stellen hier die Light-Variante für kleine und mittlere Unternehmen vor. Für größere Unternehmen gibt es die  Ausfuhr-Pauschalgewährleistung (APG).

Tipp: Je nach Unternehmen, Zielen und Risiken können unterschiedliche Absicherungsmöglichkeiten bei der Exportkreditversicherung sinnvoll sein. Nutzen Sie die Beratung durch den Außendienst von Euler Hermes, um sich vorab genau über die Abdeckung der jeweiligen Exportkreditgarantie des Bundes und die dafür anfallenden Kosten zu informieren.

Was kostet eine Hermesdeckung?

Die Kosten einer Hermes-Deckung. lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie vom individuellen Geschäft abhängen. Grundsätzlich setzen sie sich aus einer Bearbeitungsgebühr und einer risikoorientierten Prämie zusammen. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach dem Abnehmerland, der Laufzeit, der Versicherungssumme sowie der gewählten Selbstbeteiligung. Für kleinere Unternehmen gibt es mit der APG-light vereinfachte Konditionen mit festen Einstiegssätzen. Eine konkrete Kostenabschätzung ist über den offiziellen Online-Kostenrechner möglich.

Welche Voraussetzungen gelten für Exporteure?

Exportkreditgarantien des Bundes stehen grundsätzlich deutschen Exportunternehmen sowie exportfinanzierenden Banken offen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Auftragsvolumen. Ob eine Deckung übernommen wird, hängt vor allem von der Förderungswürdigkeit und der risikomäßigen Vertretbarkeit des jeweiligen Geschäfts ab.

Typische Voraussetzungen sind:

  • Der Exporteur hat seinen Sitz in Deutschland.
  • Die Ware oder Leistung weist grundsätzlich einen ausreichenden deutschen Wertschöpfungsbeitrag auf.
  • Der ausländische Abnehmer sowie das Abnehmerland werden im Hinblick auf die wirtschaftlichen und politischen Risiken geprüft.
  • Die vereinbarten Zahlungsbedingungen sind marktgerecht und nachvollziehbar.
  • Das Ausfuhrgeschäft ist förderungswürdig und steht keinen wichtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland entgegen.
  • Der Antrag wird möglichst frühzeitig, spätestens vor Beginn des abzusichernden Risikos, gestellt.

Wie beantragt man eine Hermesdeckung Schritt für Schritt?


Schritt 1

Eine Hermesdeckung beantragen Exporteure in der Regel online über das AGA-Portal.

Schritt 2

Zunächst kann über eine unverbindliche Anfrage geprüft werden, ob das geplante Exportgeschäft grundsätzlich deckungsfähig ist.

Schritt 3

Anschließend werden die Angaben zum Exporteur, zum ausländischen Abnehmer, zum Zielland, zum Liefer- oder Leistungsvertrag sowie zu den Zahlungsbedingungen eingereicht.

Schritt 4

Der Antrag sollte idealerweise vor Abschluss beziehungsweise Wirksamwerden des Exportvertrags oder vor Beginn der Risikophase gestellt werden.

Für wen lohnt sich die staatliche Absicherung?

Die staatliche Absicherung kann sich für deutsche Unternehmen lohnen, die Waren oder Leistungen ins Ausland liefern und sich gegen Zahlungsausfälle absichern möchten. Besonders relevant ist sie bei größeren Einzelaufträgen, längeren Zahlungszielen oder Geschäften in Ländern mit erhöhten politischen oder wirtschaftlichen Risiken. Auch Unternehmen, die ihre Exportfinanzierung erleichtern oder neue Auslandsmärkte erschließen möchten, können von einer Exportkreditgarantie profitieren.

3 Beispiele
Hermesdeckung in der Praxis

1. Maschinenexport mit langfristigem Zahlungsziel

Ein Maschinenbauunternehmen liefert eine Anlage an einen Kunden im Ausland. Der Kaufpreis wird über mehrere Jahre in Raten gezahlt. Eine Exportkreditgarantie kann das Risiko absichern, dass der Käufer wegen Insolvenz oder anhaltender Nichtzahlung ausfällt.

2. Lieferung in ein Land mit politischen Risiken

Ein Unternehmen exportiert technische Komponenten in ein Land, in dem politische Veränderungen oder Devisenbeschränkungen möglich sind. Die Absicherung kann greifen, wenn eine Zahlung infolge staatlicher Maßnahmen nicht transferiert werden kann.

3. Erschließung eines neuen Auslandsmarkts

Ein mittelständisches Unternehmen gewinnt erstmals eine Kundin in einem neuen Exportmarkt. Die Exportkreditgarantie kann helfen, das Zahlungsrisiko besser einzuordnen und die Finanzierung des Geschäfts zu erleichtern.

Auslandsgeschäfte eröffnen Unternehmen neue Chancen, bringen aber auch besondere Risiken mit sich. Eine frühzeitige Prüfung der Absicherung hilft, Exportvorhaben vorausschauend zu planen und auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Ihre Sparkasse berät Sie dabei gern zu Finanzierungsmöglichkeiten und zur Rolle einer Exportkreditgarantie im konkreten Auslandsgeschäft.

Häufige Fragen zur Hermesdeckung

  1. Grundsätzlich richtet sich die Hermesdeckung an deutsche Exporteure und exportfinanzierende Banken. Eine Auslandstochter kann daher nicht ohne Weiteres selbst Deckungsnehmerin sein. Entscheidend ist, welches Unternehmen Vertragspartner des ausländischen Kunden ist und die Exportforderung trägt. Bei konzerninternen Lieferketten empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung des konkreten Falls.

  2. Anträge sollten möglichst frühzeitig gestellt werden – in der Regel vor Beginn des abzusichernden Risikos. Für bereits laufende Geschäfte ist eine nachträgliche Deckung deshalb grundsätzlich nicht vorgesehen; in begründeten Ausnahmefällen kann eine Prüfung sinnvoll sein.

  3. Zahlt der Kunde nur teilweise, bleibt die offene Restforderung maßgeblich. Soweit diese vom Deckungsschutz erfasst ist und ein gedeckter Schadensfall vorliegt, kann sie abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung entschädigt werden. Teilzahlungen und sonstige Veränderungen des Geschäfts müssen unverzüglich angezeigt werden.

  4. Eine Bürgschaft ist ein Zahlungsversprechen eines Bürgen gegenüber einem Gläubiger, falls der Schuldner seine Verpflichtung nicht erfüllt. Die Hermesdeckung sichert dagegen den Exporteur oder die finanzierende Bank gegen wirtschaftlich oder politisch verursachte Zahlungsausfälle aus einem Exportgeschäft ab. Sie ist damit ein Instrument zur Absicherung der Exportforderung und keine Bürgschaft des Kunden im Ausland.

  5. Die Hermesdeckung kann nicht nur Warenlieferungen, sondern je nach Deckungsform und Einzelfall auch Forderungen aus grenzüberschreitenden Dienstleistungen absichern. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um ein förderungswürdiges Exportgeschäft mit ausreichendem Bezug zu Deutschland handelt.

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