Eine Hermesdeckung ist eine staatliche Kreditversicherung für den Export.
Wichtig ist diese für Unternehmen, die ins Ausland exportieren und sich dabei gegen mögliche Zahlungsausfälle absichern möchten: Zahlt der Kunde oder die Kundin nicht, erstattet der Staat im vereinbarten Rahmen die Kosten.
Je nach Bedarf des exportierenden Unternehmens gibt es dabei unterschiedliche Möglichkeiten, etwa eine Pauschalgewährleistung oder eine Lieferantenkreditdeckung.
Unternehmen, die ins Ausland exportieren wollen, werden häufig mit vielen Ungewissheiten konfrontiert: Wie sind die gesetzlichen Regelungen im Zielland? Was passiert, wenn der Kunde oder die Kundin die Rechnung für die gelieferte Ware nicht zahlt? Eine Hermesdeckung gibt Unternehmen, die in bestimmte Länder exportieren, Sicherheit: Sie greift im Versicherungsfall, wenn der Kunde oder die Kundin im jeweiligen Land nicht zahlt und kommt im vereinbarten Rahmen für die Kosten auf. Sie vereinfacht darüber hinaus die Exportfinanzierung durch Sparkassen oder Banken und steht beratend zur Seite.
Das hat einerseits den Vorteil, dass Ihr Unternehmen abgesichert ist. Andererseits mindert es auch die Risiken Ihrer potenziellen Kreditgeber für Projekte im Ausland:
Die Bundesrepublik Deutschland fördert damit also letztlich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exporteure und Exporteurinnen im jeweiligen Land.
Der Begriff „Hermesdeckung“ (auch: Euler Hermes Deckung) hat sich in Anlehnung an den vom Bund beauftragten Kreditversicherer Euler Hermes durchgesetzt (mittlerweile Allianz Trade). Auch kleine Geschäfte können damit abgesichert werden. Eine Anfrage für eine staatliche Exportkreditgarantie können Sie online stellen.
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In dieser Höhe sicherte die Bundesrepublik Deutschland Exporte im Jahr 2022 mit Exportkreditgarantien ab. (Daten: BMWK)
Je nach Unternehmen bieten sich unterschiedliche Optionen für eine Hermesdeckung an. Zwei häufig verwendete Möglichkeiten stellen wir Ihnen im Folgenden vor:
Unternehmen mit einem zu versichernden Exportgeschäft unter 500.000 Euro pro Jahr*.
versichert Warenlieferungen in der Regel deutscher Produkte; eine Versicherung ist nicht möglich für Exporte mit Kreditlaufzeiten bis zu zwei Jahren in Länder der Europäischen Union (EU) sowie Kernländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Es besteht Schutz vor Nichtzahlung der Forderung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit.
in den ersten zwei Jahren 0,8 Prozent des monatlichen Umsatzes (Mindestentgelt pro Vertragsjahr: 1.000 Euro), danach steigt oder fällt die Höhe der Prämie abhängig von den tatsächlichen Schadensfällen in den ersten zwei Jahren.
Es gibt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent des Schadensbetrags.
online sowie über den Außendienst von Euler Hermes.
Bezieht sich immer nur auf ein spezielles Ausfuhrgeschäft eines Unternehmens.
Versichert einen Auftrag von Warenlieferungen in der Regel deutscher Produkte oder Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen; eine Versicherung ist nicht möglich für Exporte mit Kreditlaufzeiten bis zu zwei Jahren in Länder der Europäischen Union (EU) sowie Kernländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
abhängig von der Risikogruppe des jeweiligen Landes, der Versicherungshöhe und Rückzahlungsbedingungen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr.
Die Höhe der Selbstbeteiligung
variiert je nach Versicherungsfall: Es gelten in der Regel 15 Prozent des
Schadensbetrags bei wirtschaftlichen Risiken (auf Antrag unter Umständen
reduzierbar) sowie 5 Prozent des Schadensbetrags bei politischen Risiken.
online sowie über den Außendienst von Euler Hermes.
*Die Pauschalgewährleistung gibt es auch für größere Unternehmen. Dann weichen allerdings die Konditionen von den hier vorgestellten ab. Wir stellen hier die Light-Variante für kleine und mittlere Unternehmen vor. Für größere Unternehmen gibt es die Ausfuhr-Pauschalgewährleistung (APG) .
Tipp: Je nach Unternehmen, Zielen und Risiken können unterschiedliche Möglichkeiten bei der Hermesdeckung sinnvoll sein. Nutzen Sie die Beratung durch den Außendienst von Euler Hermes (bzw. Allianz Trade), um sich vorab genau über die Abdeckung der jeweiligen Exportkreditgarantie des Bundes und die dafür anfallenden Kosten zu informieren.
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Das ist der Anteil am 2022 von der Bundesrepublik Deutschland neu übernommenen Deckungsvolumen an Exportkreditgarantien, der auf Lieferungen und Dienstleistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer anfiel. (Daten: BMWK)
Exportkreditgarantien sind staatliche oder staatlich gestützte Versicherungen, die Unternehmen bei Geschäften im Ausland unterstützen. Damit soll der Export ins Ausland gefördert werden. Das gelingt etwa durch Absicherung der Exporteure gegen Zahlungsausfälle: Exportkreditgarantien schützen die exportierenden Unternehmen vor Verlusten, die entstehen können, wenn ausländische Käufer oder Käuferinnen ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen. Die Versicherung kann dann entsprechend des Vertrags eine ausgefallene Summe ersetzen.
Exportkreditgarantien erleichtern es den Exporteuren damit nicht zuletzt auch, Finanzierungen für ihre Exportgeschäfte von Sparkassen oder Banken zu erhalten. Da das Risiko von Zahlungsausfällen durch die Garantien gemindert wird, können Kreditgeber einfacher und günstigere Kredite für Exporteure anbieten.
Durch die Bereitstellung von
Exportkreditgarantien (auch: Hermesdeckungen) ermutigt der Bund die Unternehmen,
in ausländische Märkte zu expandieren und international zu handeln. Das
unterstützt die Wirtschaft in Deutschland.
„Hermesbürgschaften“ ist ein früher
verwendeter Begriff für „Hermesdeckungen“. Das sind Exportkreditgarantien, die
folgendermaßen funktionieren: Ein Exporteur möchte Waren in ein bestimmtes Land
liefern. Doch was passiert, wenn der ausländische Geschäftspartner oder die
Geschäftspartnerin nicht zahlt? Mit einer Exportkreditgarantie lässt sich
dieses Risiko absichern: Im versicherten Umfang zahlt dann stattdessen der
Staat. Das verringert das Risiko für exportierende Unternehmen – aber auch für
deren Kreditgeber. Insbesondere Geschäfte in Entwicklungs- oder
Schwellenländern können dadurch häufig erst finanziert werden.
Jedes Unternehmen in Deutschland kann dazu eine Anfrage stellen . Voraussetzungen für die Gewährung einer Exportkreditgarantie sind:
China ist außerdem der weltweit größte Exporteur von Kinderspielzeug. Nicht zuletzt besteht eine große landwirtschaftliche Produktion. So ist das Reich der Mitte beispielsweise nach Norwegen der zweitgrößte Exporteur von Fischen und Meerestieren.
Das ist über den Außendienst von Euler Hermes (mittlerweile Allianz Trade) sowie online möglich: